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Eine Kürzung von Hartz IV-Leistungen wegen einer Pflichtverletzung darf nur dann erfolgen, wenn der Empfänger der Sozialleistungen zuvor über die Rechtsfolgen konkret, verständlich, richtig und vollständig belehrt wurde. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Fall stritten die Beteiligten über die Rechtmäßigkeit eines Absenkungsbescheides. Die 1986 geborene Klägerin stand seit Juni 2005 im laufenden Bezug von Arbeitslosengeld II (Alg II). Im Oktober 2006 schloss sie mit der beklagten ARGE eine schriftliche Eingliederungsvereinbarung, die bis April 2007 gelten sollte. Inhalt der Vereinbarung war u.a. das Angebot einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung im Rahmen des Projekts "Job for Junior" der Diakonie in der Zeit vom 1. Oktober 2006 bis 31.Januar 2007. Die Vereinbarung enthielt eine Rechtsfolgenbelehrung, in der unter Umschreibung der Gesetzestexte auf Grund- und Meldepflichten des Arbeitslosen ... Lesen Sie hier weiter
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Bei der Berechnung der Mietminderung wegen Unterschreitung der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche ist auch dann keine zusätzliche Toleranzschwelle zu berücksichtigen, wenn die Wohnflächenangabe im Vertrag einen „ca.”-Zusatz enthält. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie hier weiter
Der Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Beseitigung von Mängeln ist während der Mietzeit unverjährbar. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie hier weiter
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In Berlin ist damit zu rechnen, dass im Keller abgestellte Gegenstände von Ratten befallen und dadurch zerstört werden können. Daher hat im Schadensfall der Mieter gegen den Vermieter keinen Schadensersatzanspruch. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden. Lesen Sie hier weiter
In der Wohnung ist grundsätzlich das Rauchen erlaubt. Ebenso das Lüften. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie hier weiter
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Eine deutsche Anlegerin hat Anspruch auf Schadensersatz von einer Brokerfirma mit Sitz im US-Bundesstaat New Jersey wegen Verlusten aus Optionsgeschäften an US-amerikanischen Börsen. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie hier weiter
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein deutsches Kreditinstitut verurteilt, an einen Bankkunden Schadensersatz in Höhe von über 1,5 Millionen Euro zu zahlen. Es verneinte eine Mitschuld des Kunden, da die Bank selbst die Zinsswap-Verträge mit Hilfe ihrer Risikomodelle so konstruiert habe, dass der Kunde wahrscheinlich einen Verlust erleiden werde. Lesen Sie hier weiter
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