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Exzessive Raucherpausen sind kein Grund zur Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Allerdings darf der Arbeitgeber die Pausen von der bezahlten Arbeitszeit abziehen.
Ein 54jähriger Arbeitnehmer hatte gegen seine Kündigung geklagt. Der Mann hatte mit seinem Arbeitgeber vereinbart, dass er kurze Raucherpausen einlegen dürfe, ohne das Zeiterfassungsgerät zu bedienen, also ohne sich offiziell von seinem Arbeitsplatz abzumelden. Je nach Länge der täglichen Arbeitszeit - der Mann arbeitete in Gleitzeit - wurden pauschal einige Minuten Pause abgezogen. Diese Regel nutzte der Arbeitnehmer aus: Mehrmals am Tag verließ er seinen Arbeitsplatz für eine oder mehrere Zigaretten. Zusammengerechnet ergaben die Pausen teils bis zu drei Stunden (und mehr) am Tag.
So war der Mann am 6.3.2008 von 6.37 Uhr bis 14.28 Uhr in der Firma anwesend. Als unbezahlte Pausenzeit wurde ihm 49 Minuten abgezogen. ... Lesen Sie hier weiter
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Bei der Berechnung der Mietminderung wegen Unterschreitung der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche ist auch dann keine zusätzliche Toleranzschwelle zu berücksichtigen, wenn die Wohnflächenangabe im Vertrag einen „ca.”-Zusatz enthält. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie hier weiter
Der Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Beseitigung von Mängeln ist während der Mietzeit unverjährbar. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie hier weiter
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