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Das Arbeitsgericht Siegen erklärte die Kündigung eines Arbeitnehmers, der sich am Strom seines Arbeitsgebers bediente, für unwirksam. Schaden: 1,8 Ct.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer seinen Elektro-Roller ("Selbstbalance-Roller") im Büro aufgeladen. Die Aufladezeit betrug ca. 90 Min. und der dem Arbeitgeber hierdurch entstandene Schaden wird auf ca. 1,8 Cent beziffert. Der 40-jährige Arbeitnehmer war seit 19 Jahren in der Firma beschäftigt ohne dass es nennenswerte Probleme gegeben haben soll. Aufgrund des Aufladevorfalls kündigte der Arbeitgeber fristlos ohne Vorwarnung. Das Arbeitsgericht Siegen erklärte die Kündigung für unwirksam.Grundsätzlich stelle ein "Bedienen" an den Vermögenswerten des Arbeitgebers auch bei geringem Wert einen Kündigungsgrund dar. Jedoch sei im vorliegenden Fall die Kündigung ungerechtfertigt, urteilte das Gericht. In der Vergangenheit, in der der Arbeitnehmer 19 Jahre in der Firma beschäftigt war, habe es weder Ermahnungen noch Abmahnungen gegeben.... Lesen Sie hier weiter
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Wer in großem Umfang private E-Mails am Arbeitsplatz schreibt, kann ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer schon seit vielen Jahren im Betrieb beschäftigt ist, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Lesen Sie hier weiter
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der privaten Nutzung des Internets während der Arbeitszeit, muss auch dann nicht zulässig sein, wenn der Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung abgegeben hat, das Internet nur zu dienstlichen Zwecken zu nutzen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Lesen Sie hier weiter
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Eine Baumschule hat keinen Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines vermeintlichen Überschwemmungsschadens nach einem Jahrhundertregen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm. Lesen Sie hier weiter
Wenn die städtische Regenentwässerung einem Starkregen wie er etwa nur alle 30 bis 40 Jahre auftritt, nicht mehr standhalten kann, muss ein Grundstückseigentümer die Folgen der Überschwemmungen selbst tragen. Das gilt jedenfalls dann wenn die städtische Regenentwässerung so ausgelegt ist, dass sie selbst Starkregen standhalten kann, der in seiner Stärke nur einmal in fünf Jahren auftritt. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Lesen Sie hier weiter
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Bei der Frist zur Zahlung der Miete bis zum dritten Werktag eines jeden Monats ist der Sonnabend nicht mitzuzählen. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie hier weiter
Übt ein Vermieter, dessen Mieter längere Zeit nicht auffindbar ist, nach Ausspruch einer Kündigung des Mietverhältnisses im Wege einer so genannten "kalten" Wohnungsräumung eine verbotene Selbsthilfe aus, ist er verschuldensunabhängig zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie hier weiter
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