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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 20.05.2014
1 (8) Ss 678/13- AK 15/14 -

OLG Karlsruhe bestätigt Verurteilung eines Fußballfans wegen Beleidigung aufgrund Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift "A.C.A.B" im Fußballstadion

"A.C.A.B." - Abkürzung für die Worte "all cops are bastards" drückt Missachtung gegenüber Polizeibeamten aus

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Verurteilung eines Fußballfans, der vom Landgericht Karlsruhe wegen Beleidigung aufgrund der Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift "A.C.A.B." verurteilt worden war, bestätigt, und die Revision des Fußballfans gegen das landgerichtliche Urteil verworfen. Die Verurteilung des Fußballfans wegen Beleidigung ist damit rechtskräftig.

Der Angeklagte des zugrunde liegenden Streitfalls hatte im Oktober 2010 anlässlich einer Zweitliga-Begegnung des Karlsruher SC gegen den Vfl Bochum im Fanblock des Karlsruher Wildparkstadions gemeinsam mit weiteren Personen ein im gesamten Stadion sichtbares großflächiges Banner mit der Aufschrift "A.C.A.B." - eine Abkürzung für die Worte "all cops are bastards" - hochgehalten, um den im Stadionbereich anwesenden Polizeibeamten seine Missachtung auszudrücken.

Landgericht hebt erstinstanzlichen Freispruch auf und verurteilt Fußballfan wegen Beleidigung

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Karlsruhe durch Urteil vom 25. September 2013 den erstinstanzlichen Freispruch aufgehoben, den Angeklagten der Beleidigung (§ 185 StGB) schuldig gesprochen und ihn unter Vorbehalt der Verurteilung zu der Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Euro verwarnt. Das erste in dieser Sache ergangene Berufungsurteil (Landgericht Karlsruhe, Urteil v. 08.12.2011 - 11 Ns 410 Js 5815/11), das den erstinstanzlichen Freispruch bestätigte, hatte der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf die Revision der Staatsanwaltschaft durch Urteil vom 19. Juli 2012 aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe zurückverwiesen.

OLG verwirft Berufung gegen landgerichtliches Urteil

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat letztlich die Revision des Angeklagten gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Karlsruhe vom 25. September 2013 verworfen. Damit ist die Verurteilung wegen Beleidigung rechtskräftig.

Hinweise auf den Gesetzestext:

§ 185 StGB Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2014
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online

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Dokument-Nr.: 19336 Dokument-Nr. 19336

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Kommentare (5)

 
 
Armin schrieb am 10.07.2014

Ich muss Herrn Brell und Kastrau uneingeschränkt zustimmen, insbesondere da ich schon mehrfach Opfer von Polizeigewalt wurde. Der Kommentator P.T. vom 09.06.2014 ist ja sogar zu feige, auch nur annähernd seinen Namen zu nennen. Eine solche "Rechtsprechung" bestätigt lediglich die Tatsache, dass es keinen Rechtstaat gibt - und insofern schikaniere ich Behörden und nutze sie schamlos bis auf das letztmögliche aus.

P.T. und allen anderen seiner Art wünsche ich nur das schlechteste!

Jürgen Kastrau schrieb am 10.07.2014

Es gibt einen Film der genauso heißt: A.C.A.B. ! Was wäre denn z.B. wenn ich oder auch 20000 andere diesen kaufen, mitführen und ihn hochhalten? Da er frei im Handel mit Cover verfügbar ist wäre es was ? Mitführen eines gekauften Films? Verboten oder nicht? Würde welche Strafe nach sich ziehen? Antwort auf: Meine Erfahrung als ........., dass sich die Sichtweise der Betroffenen schlagartig ändert wenn Sie selbst Betroffene/r sind. Das stimmt ohne Einschränkung. Wenn ein Beamter sich breitbeinig vor mir aufbaut, mich duzt: was hast Du in Deiner Tasche ? - bin über 60 - und im Kommandoton brüllt: Ausweis her ändert sich meine Sichtweise über Polizeiarbeit schlagartig. Fühle mich blöd angemacht, beleidigt weil ein 25 - 30 jähriger den nötigen Respekt vermissen lässt und mich duzt, ich habe weder mit ihm im Sandkasten gespielt noch ihm das Du angeboten und unangemessen, respektlos behandelt weil brüllen kann er bei seinen Kollegen- ich bin noch nicht schwerhörig! Das ganze hat dann welche Folgen für den Beamten? Höchstwahrscheinlich keine. Prima Rechtsstaat.

P. T. schrieb am 09.06.2014

Meine Erfahrung als Polizeibeamter ist, dass sich die Sichtweise der Betroffenen schlagartig ändert wenn Sie selbst Betroffene sind. Also Herr Brell, vielleicht gelingt es Ihnen, sich vorzustellen, wie es ist, wenn Sie immer wieder als Bastard bezeichnet werden. Vielleicht sogar von einem Polizeibeamten, könnte das Ihre Seele schadlos aushalten?

Jürgen Kastrau antwortete am 10.07.2014

Vielleicht gelingt es Ihnen sich vorzustellen wie es ist eine Ladung Pfefferspray in die Augen zu bekommen, ein oder mehrere Schläge mit dem Gummiknüppel, Tritte ins Kreuz, angebrüllt zu werden weil Sie dort wohnen oder friedliebender Demonstrant sind. Kann ich Ihnen genau sagen: Hass , Hass und nochmals Hass. Der Unterschied ist Sie sind Vertreter des Staates und ich unbescholtener Bürger. Ich habe das Recht auf Demonstration und Sie die Pflicht mich als Bürger zu schützen. Comprende, verstehen Sie das?

Manfred Brell schrieb am 09.06.2014

Angesichts so überzogener "Recht"sprechung traut man sich ja schon gar keine Kommentierung mehr abzugeben. Mein Gott - so was muß eine Polizistenseele doch schadlos aushalten ! M. Brell

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