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Montag, 29. April 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 08.04.2024

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.12.2023
- VI R 30/21 -

Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000€ fällt. Ist der Höchstbetrag bereits ausgeschöpft, dann darf dieser Aufwand also nicht zusätzlich als Werbungskosten abgezogen werden, was ins-besondere für Zweitwohnungsnutzer in teuren Metropolregionen nachteilig ist.

Die Klägerin hatte an ihrem Tätigkeitsort München eine Zweitwohnung angemietet. Die hierfür in den Streitjahren entrichtete Zweitwohnungsteuer in Höhe von 896 € bzw. 1.157 € machte sie neben weiteren Kosten für die Wohnung in Höhe von jeweils mehr als 12.000 € als Aufwendungen für ihre doppelte Haushaltsführung geltend. Das Finanzamt berücksichtigte die Aufwendungen jeweils nur mit dem Höchstabzugsbetrag von 12.000 €. Der BFH bestätigte dieses Vorgehen.Zu den notwendigen Mehraufwendungen, die bei einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, zählen unter anderem die notwendigen Kosten für die Nutzung der... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.01.2024
- VI R 16/21 -

Rechtsanwaltskosten eines Berufssoldaten für ein Wehrdisziplinarverfahren sind abzugsfähige Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein Wehrdisziplinarverfahren als Werbungskosten abziehbar sind.

Der als Berufssoldat tätige Kläger wurde aufgrund eines strafrechtlich relevanten Textbeitrags auf seinem privaten Social-Media-Account rechtskräftig verurteilt. Zeitgleich wurde gegen den Kläger ein Wehrdisziplinarverfahren eröffnet, welches neben dem im Strafverfahren behandelten Vorwurf weitere Disziplinarvergehen des Klägers zum Gegenstand hatte. Die für seine Vertretung in dem... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 27.03.2024
- 26 MK 1/21 -

Berliner Sparkasse hat Gebühren zu Unrecht angehoben

Verbraucherzentrale Bundesverband klagt erfolgreich gegen einseitige Entgelterhöhungen

Stillschweigen ist keine Zustimmung: Die Berliner Sparkasse hätte sich das Einverständnis ihrer Kunden holen müssen, um Gebühren für Girokonten zu erhöhen oder einzuführen. Das hat das Berliner Kammergericht am 27. März 2024 nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) festgestellt. Es erklärte die einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse seit dem Jahr 2016 für unwirksam. Kunden können demnach Geld von der Bank zurückfordern, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Der vzbv prüft eine Revision, um Ansprüche auf Rückerstattungen noch auszuweiten.

Ohne die Zustimmung der Kunden durfte die Berliner Sparkasse Gebühren weder neu einführen noch erhöhen. Das hat das Kammergericht Berlin mit seinem Urteil bestätigt. Kunden der Sparkasse können Konto-Entgelte zurückfordern, denen sie nicht zugestimmt haben. Den an Musterfeststellungsklage beteiligten Kunden stehen laut Urteil Rückerstattungen von Beträgen zu, die sie seit dem Jahr 2018... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Köln, Urteil vom 11.12.2023
- 203 C 73/23 -

Anpassung der Betriebs­kosten­vorauszahlung ist pro Abrechnung nur einmal möglich

Nachträgliche Anpassung ausnahmsweise bei veränderten Umständen möglich

Die Anpassung der Betriebs­kosten­vorauszahlung gemäß § 560 Abs. 4 BGB kann pro Abrechnung nur einmal erfolgen. Ausnahmsweise kommt eine nachträgliche Anpassung gestützt auf § 313 BGB in Betracht, wenn sich die Umstände verändern und diese zum Zeitpunkt der vorherigen Anpassung noch unbekannt waren. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in Köln rechnete die Vermieterin im April 2022 über die Heiz- und Betriebskosten ab. Zugleich erhöhte sie die Vorauszahlungen, die ab Juni 2022 gezahlt werden sollten. Im November 2022 erhöhte die Vermieterin nochmals die Heizkostenvorauszahlungen und begründete dies mit den gestiegenen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 29.01.2024
- 3 L 3133/23 -

Massive und systematische Missachtung der Sperrzeiten rechtfertigt Widerruf der Spiel­hallen­erlaubnis

Zweifel an Zuverlässigkeit des Spiel­hallen­betreibers

Werden über einen Zeitraum von 1,5 Jahren die Sperrzeiten für Spielhallen missachtet, bestehen berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Spiel­hallen­betreibers. Ihm kann dann die glück­spiel­rechtliche Spiel­hallen­erlaubnis entzogen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2023 wurde der Betreiberin einer Spielhalle in Nordrhein-Westfalen mit sofortiger Wirkung die glückspielrechtliche Erlaubnis entzogen. Begründet wurde dies damit, dass sie über einen Zeitraum von 1,5 Jahren die gesetzlichen Sperrzeiten für Spielhallen von täglich 1 Uhr bis 6 Uhr nicht eingehalten hatte und sich damit als unzuverlässig... Lesen Sie mehr



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