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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 10.04.2008
109 C 256/07 -

Einsatz von Trocknungsgeräten rechtfertigt Mietminderung von 100 %

Schimmelbildung, Feuchtigkeit, aufgebrochenes Laminat sowie fehlende Verfliesung auf dem Balkon begründet Minderung von 33 %

Verursachen Trocknungsgeräte in einer Wohnung einen Lärmpegel von 50 dB (A), ist ein Verbleiben in der Wohnung unzumutbar. Der Mieter darf daher seine Miete um 100 % mindern. Zudem rechtfertigt eine Schimmelbildung im Bad, Feuchtigkeit und aufgebrochenes Laminat im Flur sowie eine fehlende Verfliesung des Balkons eine Mietminderung von insgesamt 33 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es in einer Mietwohnung zu einer Schimmelbildung im Bad. Außerdem brach das Laminat im Flur, da es aufgrund der Feuchtigkeit in der Wohnung aufgequollen war und sich Wellen gebildet hatten. Der Mieter machte aufgrund dessen eine Mietminderung geltend. Hintergrund der Schimmelbildung und der Feuchtigkeit war eine Undichtigkeit an der Wasseruhr. Der dadurch entstandene Wasserschaden konnte nur durch den Einsatz von Trocknungsgeräten beseitigt werden. Da diese jedoch einen erheblichen Lärm verursachten, minderte der Mieter auch deswegen seine Miete. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Amtsgericht Schöneberg entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete wegen der verschiedenen Mängel mindern dürfen.

Mängel aufgrund der Feuchtigkeit rechtfertigten Mietminderung von 33 %

Das Amtsgericht hielt wegen der Schimmelbildung im Bad eine Mietminderung von 10 % für angemessen. Hinsichtlich des wegen der Feuchtigkeit aufgebrochenen Laminats erkannte das Gericht eine Minderungsquote von 20 % an. Zudem haben die fehlenden Fliesen auf dem Balkon nach Ansicht des Gerichts eine Minderung von 3 % gerechtfertigt.

Lärmbelästigung durch Trocknungsgeräte begründeten Mietminderung von 100 %

Die zur Beseitigung der Feuchtigkeit eingesetzten Trocknungsgeräte haben die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch vollständig aufgehoben, so das Amtsgericht weiter. Aufgrund des Geräuschpegels von 50 dB (A) sei eine Nutzung der Wohnung unzumutbar gewesen. Für das Gericht war es nicht ersichtlich, wie man bei solch einem dauerhaften Lärmpegel ruhig habe Schlafen oder konzentriert Arbeiten können. Nach der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) betragen die Immissionsrichtwerte bei Geräuschen innerhalb von Gebäuden tagsüber 35 dB (A) und nachts 25 dB (A). Die einschlägigen Grenzwerte seien also deutlich überschritten worden. Der Mieter habe daher seine Miete um 100 % mindern dürfen.

Anspruch auf Ersatz der Stromkosten bestand

Darüber hinaus habe der Mieter nach Ansicht des Amtsgerichts einen Anspruch aus Ersatz der Stromkosten nach § 554 Abs. 4 BGB (neu: § 555 a Abs. 3 BGB) gehabt, die ihm aufgrund des Betriebs der Trocknungsgeräte entstanden waren.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2013
Quelle: Amtsgericht Schöneberg, ra-online (zt/WuM 2008, 477/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2008, Seite: 477
WuM 2008, 477

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Dokument-Nr.: 16626 Dokument-Nr. 16626

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Kommentare (20)

 
 
Melanie schrieb am 31.12.2019

ich suche einen Rechtsanwalt in castrop- rauxel der bereit ist mir im mietrecht zu helfen und gegen meinen Vermieter vorgeht.

Melanie schrieb am 31.12.2019

ich suche einen Rechtsanwalt in castrop- rauxel der bereit ist mir im mietrecht zu helfen und gegen meinen Vermieter Udo Strehlau vorgeht.

Melanie schrieb am 31.12.2019

ich suche einen Rechtsanwalt in castrop- rauxel der bereit ist mir im mietrecht zu helfen und gegen meinen Vermieter Udo Strehlau vorgeht.

Christine schrieb am 16.01.2019

Hallo,

bei mir war der Heizkörper undicht und hat einen nicht sichtbaren Wasserschaden in meiner Mietwohnung verursacht.Es handelt sich um eine komplett neu sanierte Wohnung mit Erstbezug nach Sanierung. Es wurde an der Kellerdecke unter mir erkannt und Messungen in meiner Wohnung veranlasse. Es muss ein Trockengerät aufgestellt werden, dieses wird in der gesamten Wohnung verlegt. Einmal komplett durch den Wohnraum ins Schlafzimmer und Bad. Der Boden muss an ca. 3-4 Stellen geöffnet werden und Sockelleisten entfernt und im Bad mussten die Fließen vor dem Heizkörper entfernt werden, dies wird aber alles wieder erneuert. Fehlerfindung und Messung eine Woche Fließen im Bad entfernt. Trockenarbeit mit ca 2 Wochen veranschlagt und ca. eine Woche Reparatur (Boden schließen, Sockelleisten anbringen und Gegenfalls eine Wand streichen. Es wird tagsüber wenn ich in der Arbeit bin eingeschalte und Nachts darf ich es ausschalten. Zudem wurde mir ein Hotelzimmer angeboten, da das Trockengerät guten 2 Wochen aufgestellt wird. Das Hotelzimmer habe ich vorerst abgelehnt, aber ich kann jederzeit darauf zurückgreifen.

Wie ist es in diesem Fall mit einer Mietminderung bzw wie viel darf ich abziehen?

Wie ist es wenn mann Hotel nicht nütz macht das einen Unterschied für die Mietminderung?

Vielen Dank im Voraus

Alon schrieb am 23.08.2018

Hallo,

ich hatte einen Wasserschade in der Wohnung über mir. Das Wasser lief hinter der Wand bis in die Wohnung unter mir. Daraufhin musste meine Küche ausgebaut werden und alles im Wohnzimmer zwischengelagert werden, also habe ich weder eine Küche noch ein Wohnzimmer zur Verfügung. Ich bewege mich zwischen Schlafzimmer und Bad. Des Weiteren wurde die Decke und der Boden in meiner Küche zu den Nachbarn hin geöffnet und für 2 Wochen ein Trocknungsgerät installiert. Welche Minderung kann ich für den Monat festlegen? Die Bauarbeiten sind noch nicht abgeschlossen, nur das Trocknungsgerät wurde entfernt.

Vielen Dank

Katharina schrieb am 28.11.2017

Unsere Wohnung z.B. ist aufgrund eines Wasserschadens unbewohnbar und muss wiederhergestellt werden. Der Vermieter stellt uns eine Ersatzwohnung, wir sollen jedoch nur die nötigsten Dinge für 2/3 Monate mitnehmen, d.h. wir (2 Erwachsene und 1 Kind 1 jahr)haben außer zwei Bett keine weiteren Möbel und leben aus Kartons und Koffern. In meinen Augen ist ein Wohnkomfort so auch in einer Ersatzwohnung nicht gegeben, womit wir schlechter gestellt bin als wenn unsere Wohnung zur Verfügung stehen würde. Für die Ersatzwohnung (2 Zimmer ca55 qm) haben wir zwar ein Mietvertrag aber zahlen keine Miete. Wir zahlen wir immer unsere alte Miete (677€ warm, 3 Zimmer, 77qm)ist es da wirklich angebracht die volle Höhe der alten Wohnung zu zahlen? Dürfen wir die Miete mindern? um wieviel?

Walter schrieb am 23.11.2017

ich wohne in einer Wohnung mit meinem Sohn. Am 13.10.17 dann ein Rohrbruch in meinem Badezimmer.Wände Nass Estrich Nass wand um Kinderzimmer Nass 2 Trocknungsgeräte ein im Bad ins im Kinderzimmer . Badewanne war 4 Wochen raus . bis heute 23.11.17 noch nicht alles beseitigt. Boden im Bad und Tapete im Kinderzimmer . Um wieviel % kann ich die Miete Kürzen und wie lange. vielen Dank für die Info.

Sabrina Kramer schrieb am 15.03.2016

Ich hatte einen Wasserrohrbruch im Bad. Zum Glück keinen Wasserschaden in der Wohnung sondern im Keller. Meine badezimmerwand hat nun ein großes Loch und das Rohr wurde repariert. Ich habe in meinem 3qm Bad nun einen Trockner stehen. Der soll für 2 Wochen ständig laufen. Ich kann mein Bad zwar noch nutzen aber doch sehr eingeschränkt und der Lärm ist in der ganzen Wochnung, besonders im Schlafzimmer deutlich zu hören. Allerdings kann ich bei dem Brummen nicht schlafen weil er so laut ist. Ich habe eigentlich nette Vermieter und die sind auch bemüht das ganze schnell zu ereldigen. Aber es dauert nun mal. Zudem muss nach der Trocknung ja auch die Wand neu gemauert und gefliest werden. um wieviel Prozent kann ich die Miete kürzen?

Ellen Schrauder schrieb am 04.02.2016

Wir sind Mieter eines Hauses. Mehrfach haben wir auf Feuchtigkeit im Keller hingewiesen, doch man hat uns nie wirklich Ernst genommen. Mittlerweile wohnen wir hier 4 Jahre und vor Weihnachten waren die Wände so nass, dass sich Salzkrusten bildeten. Grund ist eine defekte Wasserpumpe außerhalb des Hauses . Wir mussten den kompletten Keller räumen, inkl Böden, und seit 3 Wochen Brummen die Trockengeräte in einer Tour. Unsere Wohnung sieht aus wie eine Rumpelkammer, die Räume nicht alle nutzbar, da die Sachen aus dem Keller überall verteilt sind. Wie hoch könnte die Minderung ausfallen ? Und für welchen Zeitraum ? Wer zahlt die neuen Böden ? Danke

Frank schrieb am 16.09.2015

Hallo ich bin ein Wg Mieter , ich bin eine Wg eingezogen. Nach ein paar Tagen ist mir auf gefallen das im oberen Flur wo ich links meine zwei Zimmer habe Schwarzer Schimmel sich befindet und das schon recht groß.( Der Schimmel ist mir am Anfang nicht auf gefallen da ein großes Sidebord steht), ich füge noch Ihn zu das ich Unter dem Dach mein Zimmer habe!! Des weiteren funktioniert die Spülungsfluss nicht richtig,das Wasser kommt vom Spülkasten durch aber nur sehr langsam so das der Stuhlgang nicht weg gespült wird. Des weitern ist mir aufgefallen das im Wohnzimmer bereich wo sich gerne alle aufhalten der Boden Nachgibt so als wäre da ein Loch.

Der Vermieter weis und kennt alle Mängel nur tut er nicht´s was soll ich machen?

Um wie viel Prozent kann ich die Miete kürzen ?

( Zahle momentan 360€ Monatlich)

Bebber schrieb am 02.09.2015

Ich bin Mieter einer kleinen Wohnung. Vor 3 Monaten hatte ich einen Wasserschaden im Bad. Fliesen einer Wand und Decke wurden ab- und aufgerissen. Für 2 Wochen hatte ich dann Trockengeräte im 5qm Bad. 2 Wochen nach diesem Wasserschaden der nächste. Der Fußboden wurde zwischen Schlaf- Wohnzimmer- und Küche wurde aufgerissen. Jetzt ist Slalom laufen seit 2 Monaten angesagt. Nach 4 Wochen habe ich vor 1 Woche endlich den Trockner hierher bekommen. Bis die ganzen Schäden hier behoben sind Bad..... wird es wohl noch 1-2 Monate dauern. Um wieviel % kann ich die Miete mindern?

Rike schrieb am 27.08.2015

Wir sind Mieter und haben einen Wasserschaden im Bad,der das Pakett in der Diele davor angehoben hat. Nun wurden heute Pakett, Dusche und alle Bodenfliesen aus dem Bad entfernt und ein Entfeuchter sowie ein Trocknungsgerät für mind. 10 Tage aufgestellt. Danach soll dann wieder alles Instandgesetzt werden, was wohl weitere 3 Wochen in Anspruch nehmen wird. Somit ist das Hauptbad für ca.5 Wochen nicht nutzbar. Wir haben aber eine Gästetoilette mit kleiner Dusche drin. Um wieviel % kann ich die Miete mindern?

Armin schrieb am 21.07.2015

Ich hatte diesen Fall auch schon, wurde sogar von der Vermieterin auf die Mietminderung hingewiesen, die die Miete dann von der Versicherung erhalten hat, habe in der Zeit weiter in der Wohnung gewohnt, nachts das Ding ausschalten lassen (schaltet bei zuviel Wasser im Eimer aus) und habe praktisch keine Nachteile gehabt und trotzdem keine Miete gezahlt

Rike antwortete am 27.08.2015

um wieviel % haben Sie die Miete gesenkt und für wie lange?

Armin antwortete am 27.08.2015

100 % für die gesamte Zeit der Trocknung, zzgl. Erstattung der Stromkosten ...

JUMBO schrieb am 13.04.2014

is jetz schon ein paar jahre her aber ich habe genau das gleiche problem!!!!

wie kann ich diesen beitrag gegen meinen Vermieter verwenden?

danke für jede hilfe

Roland Berger antwortete am 21.07.2015

Das Recht der Mietminderung für einen zurückliegenden Zeitraum ist nach ganz herrschender Auffassung nach sechs Monaten verwirkt, es sei denn, daß die volle Miete ausdrücklich "unter Vorbehalt" geleistet wurde.

Stevano schrieb am 03.03.2014

Hallo, habe einen Wasserschaden in der Wohnung der durch einen Haarriss in der Kaltwasserleitung entstanden ist. (Ich bin Eigentümer)wir haben momentan 5 Wandheizer und 4 kondenstrockner in der Wohnung. Die Raumtemp. beträgt 33 Grad und die Luftfeuchtigkeit ist gleich 0, die Lautstärke ist weit über die 60 db. Meine Hausratversicherung stellt sich etwas quer wegen ausfallkosten oder Hotel. Es heisst, es ist noch zumutbar darin zu wohnen. Stimmt das???

Armin antwortete am 21.07.2015

Wenn, dann wäre das wohl ein Fall für die Gebäudeversicherung ... Ob das aber versichert ist müssten Sie mit der Hausverwaltung bzw. Gebäudeversicherung klären ...

MK antwortete am 27.08.2015

In der Regel schließen die Versicherungen (clever wie sie sind) genau diesen Fall "Wasserschaden" aus. Muss man in aller Regel extra versichern lassen.

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