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alle Urteile, veröffentlicht am 07.09.2009
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 17.08.2009
- 14 K 1706/09 -
VG Arnsberg: Regenwasser darf in Gartenteich abgeleitet werden
Über Freistellung von "Abwasserüberlassungspflicht" muss neu entschieden werden
Ein Eigentümer eines Hausgrundstücks darf das Niederschlagswasser von den Dachflächen seines Hauses in den Gartenteich einleiten. Über einen Antrag der Stadt, der besagt, dass das Wasser in einen Mischwasserkanal abgeleitet werden muss, muss aufgrund mangelnder rechtlicher Beurteilungen neu verhandelt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden.
Der Eigentümer eines Hausgrundstücks in Werl-Westönnen, der das Regenwasser von den Dachflächen seines Hauses weiterhin in seinen Gartenteich einleiten möchte, hat vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg einen Teilerfolg errungen. Die Stadt Werl hatte von dem Hauseigentümer verlangt, seine Dachflächenentwässerung an einen schon im Jahre 1984 verlegten Mischwasserkanal anzuschließen. Hintergrund dafür war, dass die Stadt im Dezember 2005 eine neue Entwässerungssatzung aufgestellt hatte, wonach der sogenannte Anschluss- und Benutzungszwang nicht allein – wie früher - für das Schmutzwasser besteht, sondern auch für das unbelastete Niederschlagswasser. Von... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 07.09.2009
- S 17 KR 173/07 -
Krankenversicherung: Fehlende Befreiungsmöglichkeit für kurze Beschäftigung nach langjähriger Selbstständigkeit verstößt nicht gegen Europarecht
Mögliche mittelbare Diskriminierung wäre gerechtfertigt
Eine Lehrerin, die langjährig selbstständig tätig ist und dann eine halbjährige Teilzeit- Vertretung als angestellte Lehrerin an einer staatlichen Schule übernimmt, kann insoweit nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit werden. Dies entschied das Sozialgericht Wiesbaden.
Die Lehrerin wollte während der Anstellung ihren Privatversicherungsschutz aufrechterhalten und eine Doppelversicherung vermeiden. Zur Begründung ihrer Klage führte sie an, dass anderen Teilzeitbeschäftigten, die wegen der Höhe des Einkommens während der vorausgehenden Vollzeitbeschäftigung unter die Versicherungsfreiheit fielen, eine Befreiungsmöglichkeit zuerkannt werde. Die Klägerin... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss vom 17.08.2009
- 3 B 211/09 MD -
VG Magdeburg: Entzug eines Jagdscheines wegen Tötung eines Wolfes rechtmäßig
Verstoß gegen arten- und naturschutzrechtliche Vorschriften
Das Erschießen eines Wolfes auf einer Ansitzjagd stellt einen gröblichen Verstoß gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit dar. Ein Antrag eines Jägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den sofortigen Entzug seines Jagdscheines wird daher zurückgewiesen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg.
Ein Jäger hatte auf einer Ansitzjagd einen Wolf erschossen. Daraufhin wurde von der Jagdbehörde der sofortige Entzug seines Jagdscheines ausgesprochen.Das Gericht folgte dieser Maßnahme im Wesentlichen mit der Begründung, dass ein Jäger grundsätzlich nur auf jagdbares Wild anlegen darf und fähig sein muss, dies richtig „anzusprechen“. Darüber hinaus muss ein Jäger... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.09.2009
- 10 D 121/07.NE -
OVG Nordrhein-Westfalen: Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk von E.ON unwirksam
Landesentwicklungsplan zur ressourcen- und klimaschützenden Energienutzung nicht hinreichend berücksichtigt
Der gegen den Bebauungsplan gerichtete Normenkontrollantrag eines Landwirts hinsichtlich des Bebauungsplans "Nr. 105 - E.ON Kraftwerk" hatte Erfolg. Der Bebauungsplan wurde für unwirksam erklärt, da das Gefährdungspotential des Kraftwerks und der Schutz der Bevölkerung nicht ausreichend beachtet wurden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Der Bebauungsplan sah vor, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das bereits in Bau befindliche größte Steinkohle Monoblock-Kraftwerk Europas mit einer elektrischen Leistung von ca. 1050 MW und einem Anteil von 0,73 % des deutschlandweit zulässigen CO2-Ausstoßes zu schaffen. Geplant ist das Projekt am süd-östlichen Stadtrand von Datteln unmittelbar am Dortmund-Ems-Kanal und an... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.08.2009
- 23 U 69/08 -
Squeeze-Out und Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Eurohypo und Commerzbank-Tochter nicht verfassungswidrig
Beschlüsse weder rechtsmissbräuchlich noch sittenwidrig
Die Abweisung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von Minderheitsaktionären der Eurohypo AG gegen das auf der Hauptversammlung vom 29. August 2007 beschlossene Squeeze-Out und ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugunsten der Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH wurden vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt. Das Gericht folgte damit im Ergebnis der Klageabweisung des Landgerichts Frankfurt am Main.
In der Hauptversammlung war für die Minderheitsaktionäre der Eurohypo AG eine Barabfindung für die Übertragung der Aktien auf die Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH – einer 100 prozentigen Tochter der Commerzbank AG – als Hauptaktionärin gemäß §§ 327 a ff. AktG (Squeeze-Out) in Höhe von 24,32 € je Stückaktie bestätigt worden. Des Weiteren hatte die Hauptversammlung auch dem Abschluss eines... Lesen Sie mehr
Landgericht Hannover, Urteil vom 13.05.2009
- 6 O 102/08 -
Wertungskommentar bei eBay ist zulässige Meinungsäußerung
Kein Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht
Der Wertungskommentar "Handy als 'Neu' angeboten - Handy + Zubehör gebraucht - das nenne ich Betrug!!!!" im Internetportal eBay stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall erwarb eine Käuferin über die Internetplattform eBay im August 2007 ein Mobiltelefon als Neugerät. Im Anschluss bewertete sie die Verkäuferin im Bewertungsportal von eBay negativ, da es sich um ein gebrauchtes Gerät gehandelt habe, das schon Gebrauchsspuren aufgewiesen habe. Daraufhin stellte die Käuferin den Wertungskommentar ein: "Handy als "Neu" angeboten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 04.09.2009
- Au 7 S 09.1266 -
Körperwelten: "Schwebender Akt" verboten
Präsentation gleicht eher Showeffekt als Darstellung aus wissenschaftlichen Gründen
Das Verbot, das Exponat „Schwebender Akt“ in der Ausstellung „Körperwelten“ öffentlich zu zeigen wurde unter Androhung von Zwangsgeld bestätigt. Auch die Anordnung der Stadt Augsburg, der Ausstellung weitere Exponate, die offen den Geschlechtsverkehr zeigen, hinzuzufügen, ist im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes nicht zu beanstanden. Die entschied das Verwaltungsgericht Augsburg.
Das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung, die nach Durchführung eines Ortstermins erging, unter anderem ausgeführt, dass Rechtsgrundlage des Bescheides die Bestimmungen des Bayerischen Bestattungsgesetzes seien (Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Art. 5 Satz 1 BayBestG). Auch bei verfassungskonformer Auslegung dieser Bestimmungen sei eine Verletzung der Würde der Verstorbenen bzw.... Lesen Sie mehr