wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss vom 17.08.2009
3 B 211/09 MD -

VG Magdeburg: Entzug eines Jagdscheines wegen Tötung eines Wolfes rechtmäßig

Verstoß gegen arten- und naturschutzrechtliche Vorschriften

Das Erschießen eines Wolfes auf einer Ansitzjagd stellt einen gröblichen Verstoß gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit dar. Ein Antrag eines Jägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den sofortigen Entzug seines Jagdscheines wird daher zurückgewiesen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg.

Ein Jäger hatte auf einer Ansitzjagd einen Wolf erschossen. Daraufhin wurde von der Jagdbehörde der sofortige Entzug seines Jagdscheines ausgesprochen.

Jäger muss konkrete Vorschriften beachten

Das Gericht folgte dieser Maßnahme im Wesentlichen mit der Begründung, dass ein Jäger grundsätzlich nur auf jagdbares Wild anlegen darf und fähig sein muss, dies richtig „anzusprechen“. Darüber hinaus muss ein Jäger stets auf die korrekte Anwendung der Vorschriften über die Ausübung der Jagd bedacht sein und darf als Jagdgast nicht ohne schriftliche Erlaubnis, die nicht vorgelegen habe, Wölfe töten. Durch die Nichtbeachtung dieser jagdrechtlichen Vorschriften habe der Jäger gegen arten- und naturschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, da der Wolf unter Artenschutz stehe.

Sofortiger Entzug des Jagdscheines gerechtfertigt

Aus diesen Gründen sowie im Interesse der Gefahrenabwehr sei auch unter Berücksichtigung der weitreichenden Folgen für den Jäger der sofortige Entzug des Jagdscheines gerechtfertigt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2009
Quelle: ra-online, VG Magdeburg

Aktuelle Urteile aus dem Jagdrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8416 Dokument-Nr. 8416

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8416

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung