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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 19.12.2019
- 10 K 6804/19 -
Schüsse auf Haustauben können Widerruf von Waffenbesitzkarten rechtfertigen
Abfeuern eines Gewehres auch mit Platzpatronen in Wohngebiet unzulässig
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass bei einem Waffenbesitzer, der in einem Wohngebiet auf Tauben schießt, die Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit widerrufen und der Jagdschein für ungültig erklärt werden darf.
Im zugrunde liegenden Fall wandte sich der Antragsteller mit einem Eilantrag gegen eine waffenrechtliche Verfügung des zuständigen Landratsamts, mit der seine Waffenbesitzkarten wegen
Verhalten des Waffenbesitzers rechtfertigt Widerruf der Waffenbesitzkarte
Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht Karlsruhe nicht gefolgt. Die Widerrufsentscheidung des Landratsamtes erweise sich nach Aktenlage als rechtmäßig. Es sei nicht erlaubt, ein Gewehr - auch nur mit Platzpatronen - ohne eine entsprechende Erlaubnis im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online (pm/kg)
- Jäger verwechselt Pony mit Wildschwein - Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis gerechtfertigt
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.10.2013
[Aktenzeichen: VG 1 L 251.13]) - Hund statt Wildschwein erschossen – Jäger darf Waffenbesitzkarte trotzdem behalten
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 23.08.2012
[Aktenzeichen: 5 K 504/12.NW])
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Dokument-Nr. 28297
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