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alle Urteile, veröffentlicht am 08.02.2010

Finanzgericht Köln, Urteil vom 15.12.2009
- 12 K 4176/07 -

FG Köln: Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung mindern den Steuerabzug

Keine als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Pflegekosten

Die Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung mindern die steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Pflegekosten. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

In dem Verfahren machte der schwerstpflegebedürftige Kläger (Pflegestufe III) geltend, dass das Pflegegeld seiner privaten Pflegezusatzversicherung nicht auf seine Heimunterbringungskosten anzurechnen sei.Dem ist das Finanzgericht Köln nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Denn es bestehe ein enger Zusammenhang zwischen der Versicherungsleistung und den durch die Pflege entstehenden Aufwendungen. Bei seiner Entscheidung hat sich das Gericht auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in München (Urteil vom 22.10.1971, VI R 242/69) bezogen, wonach auch die Zahlungen aus einer Krankenhaustagegeldversicherung die Krankheitskosten... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2009
- S 42 (24) SO 27/06 -

Verlegung eines Patienten stellt keinen sozialhilferechtlichen Notfall dar

Erstattung der Behandlungskosten durch Sozialhilfeträger nicht möglich

Wird ein Patient in ein anderes Krankenhaus verlegt, liegt kein sozialhilferechtlicher Notfall (mehr) vor. Die zweite Klinik kann daher vom Sozialhilfeträger nicht die Erstattung der Behandlungskosten verlangen. Dies entschied das Sozialgericht Düsseldorf.

In der Klinik der Klägerin wurde ein Patient ohne Krankenversicherungsschutz behandelt. Dieser hatte bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen erlitten und war zunächst in das örtliche Krankenhaus aufgenommen worden. Wegen der auch vorhandenen Jochbein- und Kieferfraktur wurde der Patient zehn Tage nach dem Unfall in das Haus der Klägerin verlegt, das über die erforderliche Spezialabteilung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.01.2009
- 16 U 55/09 -

OLG Schleswig: Kündigung gebietsmonopolistischen Presse-Grosso-Vertriebs zulässig

Kartellrechtliche Gesichtspunkte stehen Kündigung nicht entgegen

Das Oberlandesgericht Schleswig hat entschieden, dass die Kündigung eines Vertrages mit einem Presse-Grossisten zulässig ist und dieser eine Weiterbelieferung mit Presse-Produkten der Bauer Media Group nicht verlangen kann.

Die Klägerin ist einer von insgesamt 73 so genannten Presse-Grossisten in der Bundesrepublik, die den Einzelhandel in Deutschland mit Presseprodukten beliefert. Die Presse-Grossisten besitzen ein Alleinauslieferungsrecht, also ein Monopol, in dem ihnen zugewiesenen Gebiet. Bei der Beklagten handelt es sich um die Vertriebsgesellschaft der Bauer Media Group. Die Beklagte kündigte den... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.07.2009
- 312 O 142/09 -

LG Hamburg: Abmahnung kann ausschließlich per E-Mail erfolgen - Kein Postversand oder Faxversand notwendig

Risiko des Verlustes einer E-Mail aufgrund der Filterung von E-Mails durch eine Firewall liegt allein beim Abgemahnten

Eine Abmahnung muss nicht per Post oder Fax zugestellt werden. Auch eine Abmahnung per E-Mail ist zulässig. Zudem gilt sie auch dann als zugestellt, wenn sie von einem Spam-Filter oder einer Firewall abgefangen wurde. Ein nicht Abrufen der gefilterten E-Mails hat der Empfänger zu vertreten. Dies entschied das Landgericht Hamburg.

Im zugrunde liegenden Fall betreibt die Antragsgegnerin im Internet ein Portal, welches u.a. ein Branchenverzeichnis beinhaltet. In diesem Branchenverzeichnis fand sich eine Eintragung für einen Rechtsanwalt, die die Bezeichnung "Fachanwalt für Markenrecht" beinhaltete. Der Antragsteller entdeckte diese Eintragung und schickte der Antragsgegnerin per E-Mail eine Abmahnung. Diese E-Mail... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.02.2004
- 6 B 10279/04.OVG -

OVG Rheinland-Pfalz: An Karneval kann die Nachruhe eingeschränkt sein

Seltene traditionelle Veranstaltungen stellen für Nachbarn zumutbare Belästigung dar

Traditionelle Veranstaltungen wie Kappensitzungen in der Karnevalszeit können als sehr seltene Ereignisse von hoher Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft eingestuft werden. Damit darf vor den "tollen Tagen" sogar bis 24 Uhr laut gefeiert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.

Im zugrunde liegenden Fall ging ein Kläger gegen Genehmigungen für verschiedene Veranstaltungen vor. Geplant waren für den 21.02.2004 eine "Mottofete", für dem 23.02.2004 eine "After-Train-Party, für den 14.02.2004 eine Kappensitzung und für den 19.02.2004 eine "Weiberfastnachtsfete". Die Behörde hatte für diese Veranstaltungen eine Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz erteilt.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 04.06.2009
- 271 C 1391/09 -

AG München: Fristlose Kündigung eines Fitnessstudio-Vetrages bei verweigerter Annahme monatlicher Barzahlung zulässig

Verpflichtung zur bargeldlosen Zahlung nicht Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Weigerung, Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio in bar entgegenzunehmen, obwohl im Vertrag Barzahlung nicht ausgeschlossen wurde, berechtigt den Kunden des Fitnessstudios zur fristlosen Kündigung. Dies entschied das Amtsgericht München.

Die spätere Beklagte schloss im April 2007 mit einem Fitnessstudio einen Mitgliedsvertrag. Die Laufzeit sollte 24 Monate betragen. Als monatlicher Mitgliedsbeitrag waren 59,99 Euro vereinbart, dazu kamen 4,99 Euro für Getränke. Außerdem sollte die Kundin noch eine halbjährliche Betreuungspauschale in Höhe von 29,99 Euro bezahlen.Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.02.2010
- II ZR 94/08 -

BGH zur Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre in der Hauptversammlung

Redezeitbeschränkung und Festsetzung eines Debattenschlusses durch Versammlungsleiter zulässig

Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann eine Satzungsregelung beschließen, die den Versammlungsleiter umfassend ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre in der Hauptversammlung zeitlich angemessen zu beschränken. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Der Kläger ist Aktionär der beklagten Aktiengesellschaft. Er wendet sich mit der Anfechtungsklage gegen einen Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft. Mit dem Beschluss* wurde in die Satzung der Gesellschaft eine Regelung eingefügt, wonach der Versammlungsleiter ermächtigt wurde, das Frage- und Rederecht der Aktionäre in der Hauptversammlung zeitlich zu beschränken. Dem Versammlungsleiter... Lesen Sie mehr




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