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Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.07.2024
- I ZR 143/23 -
Anforderungen an die Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung
Aufschlüsselung von Bewertungen nicht erforderlich
Der Bundesgerichtshof hat über die Frage entschieden, ob bei der Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung neben der Angabe der Gesamtzahl und des Zeitraums der zugrundeliegenden Kundenbewertungen eine Aufgliederung nach den einzelnen Sterneklassen erforderlich ist.
Die Klägerin ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Beklagte bot auf ihrer Internetseite die Vermittlung von Immobilienverkäufern an Immobilienmakler an. Sie warb unter anderem mit durchschnittlichen Sternebewertungen ihrer Kunden, ohne Angaben zur Gesamtzahl der Bewertungen, zum Zeitraum der berücksichtigten Bewertungen und zur Aufgliederung nach den einzelnen
Bei Werbung mit Kundenkritik reicht Durchschnittswert
Der BGH hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Die Ansicht des Berufungsgerichts, bei der Aufgliederung nach
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
- Landgericht Hamburg, Urteil vom 16.09.2022
[Aktenzeichen: 315 O 160/21L] - Werbung mit Bekanntheit aus Medien setzt Angabe von Fundstellen zur Berichterstattung voraus
(Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 21.09.2023
[Aktenzeichen: 15 U 108/22])
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Dokument-Nr. 34224
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