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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Versammlung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Regensburg, Beschluss vom 14.10.2020
- RN 4 E 20.2426 -
Kein Anspruch einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle auf behördliches Einschreiten gegen Mahnwache
Schwangere können Anspruch auf örtliche Verlegung der Mahnwache haben
Eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle steht kein Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen eine Mahnwache vor der Beratungsstelle zu. Jedoch können die Schwangeren einen Anspruch auf örtliche Verlegung der Mahnwache haben. Dies hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit September 2019 stand vor einer bayerischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle mit einer kurzen Unterbrechung ein Mann, welcher eine "Gebetsmahnwache" als Form des Protests gegen Schwangerschaftsabbrüche abhielt. Mit der Begründung, dass der Mann Personen anspreche, die die Beratungsstelle betreten wollen, und somit eine Drucksituation für Schwangere aufbaute, beantragte die Beratungsstelle beim Verwaltungsgericht Regensburg im Oktober 2020 im Eilverfahren ein behördliches Einschreiten. Die Beratungsstelle wollte erreichen, dass die Mahnwache verboten oder zumindest örtlich verlegt wird.... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 08.10.2020
- VG 1 L 339/20 -
VG Berlin erlaubt Motorradkorso gegen Kuttenverbot
Motorradkorso ist von "Verfassung geschützte Versammlung"
Das Verwaltungsgericht in Berlin hat entschieden, das der für Ende Oktober 2020 angemeldete Motorradkorso eines Motorradclubs eine von der Versammlungsfreiheit geschützte Versammlung ist.
Im hier vorliegenden Fall plant der Antragsteller am 31. Oktober 2020 einen Motorradkorso mit 60 Teilnehmer(inne)n. Seinen Angaben zufolge steht der Korso unter dem Motto "Gegen die Abschaffung der Vereinsfreiheit, insbesondere die Änderung des § 9 Vereinsgesetz". Nach der Anmeldung dieser Veranstaltung beim Polizeipräsidenten als Versammlung erließ dieser am 17. September 2020 einen... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.08.2020
- OVG 1 S 101/20 und OVG 1 S 102/20 -
OVG Berlin-Brandenburg bestätigt: Versammlungen gegen Corona-Politik dürfen stattfinden
Camp bleibt verboten
Die von mehreren Initiativen für den 29. August 2020 geplanten Versammlungen gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern können stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. August 2020 im Wesentlichen bestätigt. Damit sind die beiden Versammlungsverbote des Polizeipräsidenten in Berlin für diesen Tag vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Zur Begründung hat der 1. Senat im ersten Verfahren u.a. darauf abgestellt, dass die Anmelder konkrete individuelle Hygienekonzepte vorgelegt hätten. Sowohl die ausreichend dimensionierten Versammlungsflächen als auch die Anzahl der eingesetzten Ordner und Deeskalations-Teams sowie die vorgesehene Blockbildung innerhalb des Aufzugs rechtfertigten kein Versammlungsverbot. Das OVG bestätigte... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 15.07.2020
- 10 B3828/20 -
Tragen eines Mundschutzes bei Versammlungen bleibt Pflicht
Ausgenommen Personen bei denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unzumutbar ist
Das VG Hannover hat entschieden, dass die Verpflichtung von Versammlungsteilnehmern zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes weiterhin rechtmäßig ist.
Die Polizeidirektion Hannover hat die ihr für den 11.07.2020 und 18.07.2020 angezeigten Versammlungen zu dem Thema "Für einen Corona-Untersuchungsausschuss" und die Wiederherstellung unserer Grundrechte" bestätigt und unter anderem die Beschränkung angeordnet, dass die Versammlungsteilnehmer eine geeignete Mund Nase-Bedeckung zu tragen haben. Ausgenommen sind Personen, denen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 13.08.2019
- VG 1 L 665/19 -
Kündigung des Nutzungsvertrages für AfD-Veranstaltung im Potsdamer Humboldt-Gymnasium unwirksam
Gründe für fristlose Kündigung des Nutzungsvertrages nicht tragfähig
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat entschieden, dass eine vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam ausgesprochene Kündigung eines geschlossenen Vertrages über die Nutzung der Aula des Humboldt-Gymnasiums in Potsdam für eine Veranstaltung der AfD unwirksam ist. Damit gab das Gericht einem Eilantrag des Anmelders der Veranstaltung gegen die Kündigung statt.
Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass die vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam angeführten Gründe für die fristlose Kündigung des Nutzungsvertrages nicht tragfähig sind. Bereits bei Abschluss des Vertrages zur Nutzung der Aula zum Zweck des Bürgerdialogs musste auch der Stadt Potsdam klar gewesen sein, dass angesichts der zeitlichen Nähe zu den Wahlen... Lesen Sie mehr
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Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.04.2018
- 3 B 126/18 -
Alkoholverbot während Protestveranstaltung aufgrund von Sicherheitsinteressen zulässig
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Steigerung bereits vorhandener aggressiver Grundstimmung
Aus Sicherheitsinteressen kann auf einer Protestveranstaltung von der zuständigen Behörde der Konsum von Alkohol verboten werden. So liegt eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor, wenn die bereits vorhandene latent aggressive Grundstimmung durch Alkoholkonsum gesteigert wird. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Wochenende im April 2018 fand auf dem Areal eines Hotels eine Veranstaltung unter dem Motto "Reconquista Europa - Gegenkultur schaffen" statt. Die Veranstaltung sollte vorwiegend von jüngeren Männern aufgesucht werden. Es sollten Bands mit Namen, wie "Amok", "Sturmwehr", "Bataillon 500" und "True Aggression" auftreten. Geplant waren... Lesen Sie mehr
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12.06.2019
- 4 A 469/18 -
Presse hat keinen Anspruch auf Zugang zu einer Einwohnerversammlung
Einwohnerversammlung stellt keine allgemein zugängliche Informationsquelle dar
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Vertretern der Presse ein unmittelbarer Anspruch auf Zugang zu einer Einwohnerversammlung nicht zusteht.
Im zugrunden liegenden Fall hatte die Stadt Burgstädt bei einer Einwohnerversammlung am 27. Januar 2016 den Kreis der Teilnehmer überwiegend auf ihre Einwohner beschränkt und eine Redakteurin der "Freien Presse" zur Einwohnerversammlung nicht zugelassen.Der hiergegen gerichteten Klage des Medienunternehmens gab das Verwaltungsgericht Chemnitz statt. Das Sächsische... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.09.2017
- 4 RVs 97/17 -
Vermummungsverbot gilt auch nach Ende eines Fußballspiels auf dem Stadiongelände
Vermummung nach Fußballspiel kann strafbar sein
Wer sich nach dem Ende eines Fußballspiels noch auf dem Stadiongelände vermummt, kann wegen Verstoßes gegen das im Versammlungsgesetz angeordnete Vermummungsverbot zu bestrafen sein. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und verwarf damit die Revision des Angeklagten gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Paderborn als unbegründet.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der seinerzeit 21 Jahre alte Angeklagte aus Stuttgart besuchte im Mai 2015 als Auswärtsfan das Bundesligaspiel des SC Paderborn gegen den VfB Stuttgart in der Benteler Arena in Paderborn. Nach dem Abpfiff und dem Verlassen des Stadions hielt sich der Angeklagte noch auf dem zum Stadiongelände gehörenden Gästeparkplatz bei den dort geparkten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 29.06.2017
- 3 E 6431/17 -
G20-Treffen: Mahnwache "Pro-Erdogan-Demo!" bleibt einstweilen verboten
Bestehende Gesamtgefahrenlage allein rechtfertigt bereits räumlich und zeitlich begrenztes Versammlungsverbot
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den einstweiligen Rechtsschutzantrag des Veranstalters der Mahnwache "Pro-Erdogan-Demo!" gegen die Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde abgelehnt. Damit bleibt die Kundgebung, die für den Zeitraum vom 7. Juli 2017, 20.00 Uhr bis zum 8. Juli 2017, 6.00 Uhr angemeldet worden war, verboten.
Zur Begründung führt das Verwaltungsgericht, dass die Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1. Juni 2017 ein Versammlungsverbot für den Zeitraum vom 7. Juli 2017, 6.00 Uhr bis zum 8. Juli 2017, 17.00 Uhr in einem räumlich begrenzten Bereich der Hamburger Innenstadt beinhalte. Von diesem sei auch die Mahnwache "Pro-Erdogan-Demo!" betroffen,... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.06.2017
- 1 BvR 1387/17 -
Stadt Hamburg muss G20-Protestcamp vorsorglich den Regeln des Versammlungsrechts unterstellen
Umfang des Camps kann begrenzt und mit Auflagen versehen werden
Das Bundesverfassungsgericht hat im Wege der einstweiligen Anordnung der Stadt Hamburg aufgegeben, über die Duldung des im Stadtpark geplanten Protestcamps versammlungsrechtlich zu entscheiden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruht auf einer Folgenabwägung. Nicht Gegenstand der Entscheidung war die Frage, ob und wieweit das Protestcamp in Blick auf die öffentliche Sicherheit beschränkt oder möglicherweise auch untersagt werden kann.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens ist Anmelder und vorgesehener Leiter einer geplanten Veranstaltung, die vom 30. Juni bis 9. Juli 2017 in der Form eines politischen Protestcamps auf der großen Festwiese des Hamburger Stadtparks stattfinden soll. Es werden etwa 10.000 Personen aus aller Welt erwartet, die in 3.000 Zelten wohnen und übernachten sollen. Während seiner... Lesen Sie mehr
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