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Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 10.09.2019
- S 11 P1068/18 -
Anspruch auf Pflegegrad 5 bei außergewöhnlich hohem Hilfebedarf ohne Erreichen der notwendigen Gesamtpunkte nur im Ausnahmefall
Begutachtungsrichtlinie weist bisher nur Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine als einzige besondere Bedarfskonstellation aus
Pflegebedürftige mit außergewöhnlich hohem Hilfebedarf und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung können Anspruch auf Pflegegrad 5 haben, auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls begehrte von
SG: Anwendungsfall für Anspruch auf Pflegegrad 5 liegt nicht vor
Die Klage blieb vor dem Sozialgericht Karlsruhe erfolglos. Die Voraussetzungen für die Anerkennung des Pflegegrades 5 seien nicht erfüllt. Nach dem Ergebnis
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2020
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28841
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