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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2021
- 9 K 3168/19 E und 9 K 3063/19 E -
Abzug von Beiträgen zur niederländischen Renten- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben
Kein Abzug von Beiträgen zur niederländischen Renten- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben
Die Behandlung des im Ausland lebenden Ehegatten nach § 1 a Abs. 1 Nr. 2 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig rechtfertigt keinen Abzug der mit seiner Einnahmeerzielung im Ausland zusammenhängenden Sonderausgaben bei der deutschen Besteuerung. dies hat das Finanzgericht Düsseldorf in zwei Urteilen entschieden.
In beiden Verfahren klagten Ehegatten, die in den Niederlanden wohnten und von denen jeweils ein Ehegatte in den Niederlanden und der jeweils andere Ehegatte in
FG: Fingierte unbeschränkten Steuerpflicht begründet keinen Sonderausgaben-Abzug
Die dagegen gerichteten Klagen hatten keinen Erfolg. Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Beitragszahlungen an die niederländische Sozialversicherung bei der deutschen Besteuerung keine
FG verneint auch Abzug der Beitragszahlungen als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG
Die Richter lehnten auch einen Abzug der Beitragszahlungen als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2021
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30565
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