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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pflegeversicherung“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.04.2022
- 1 BvL 3/18, 1 BvR 2824/17, 1 BvR 2257/16und 1 BvR 717/16 -

Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kinder­erziehungs­aufwands nur im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung geboten

Gleiche Beitragsbelastung der Eltern unabhängig von Anzahl der Kinder ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt

Das Bundes­verfassungs­gericht hat auf die Vorlage eines Sozialgerichts und zwei Ver­fassungs­beschwerden entschieden, dass § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie § 57 Abs. 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind, als beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden. Weitergehende Ver­fassungs­beschwerden wurden zurückgewiesen, soweit sie die Frage der Berücksichtigung der Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung betrafen.

Seit dem 1. Januar 2019 beträgt der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung 3,05 %. Für Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und nicht Eltern sind, erhöht sich der Beitragssatz um einen Beitragszuschlag für Kinderlose, den sozialversicherungspflichtig Beschäftigte stets allein tragen (§ 55 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB XI). Bis einschließlich 31. Dezember 2021 betrug dieser unverändert 0,25 Beitragssatzpunkte und wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 auf 0,35 Beitragssatzpunkte angehoben. Der mit Wirkung zum 1. Januar 2005 eingeführte Beitragszuschlag für Kinderlose geht zurück auf das sogenannte Pflegeversicherungsurteil des Bundesverfassungsgerichts... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2021
- 9 K 3168/19 E und 9 K 3063/19 E -

Abzug von Beiträgen zur niederländischen Renten- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben

Kein Abzug von Beiträgen zur niederländischen Renten- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben

Die Behandlung des im Ausland lebenden Ehegatten nach § 1 a Abs. 1 Nr. 2 EStG als unbeschränkt einkommen­steuerpflichtig rechtfertigt keinen Abzug der mit seiner Einnahmeerzielung im Ausland zusammenhängenden Sonderausgaben bei der deutschen Besteuerung. dies hat das Finanzgericht Düsseldorf in zwei Urteilen entschieden.

In beiden Verfahren klagten Ehegatten, die in den Niederlanden wohnten und von denen jeweils ein Ehegatte in den Niederlanden und der jeweils andere Ehegatte in Deutschland Arbeitseinkünfte erzielte. Auf Antrag wurden die Eheleute jeweils zusammen zur deutschen Einkommensteuer veranlagt. Dabei berücksichtigte das beklagte Finanzamt die niederländischen Arbeitseinkünfte nur im Rahmen... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.05.2020
- L 9 AL 155/18 und L 9 AL 56/19 -

SGB III: Private kranken- und pflegeversicherten Beiträge müssen nicht vollständig übernommen werden

Begrenzung der Beitragsbezuschussung privater Kranken- und Pflegeversicherungen gerechtfertigt

Privat kranken- und pflegeversicherte Arbeits­losen­geld­bezieher haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss, der sich am Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung (GKV/SPV) orientiert. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Essen in seinen Urteilen entschieden.

Die im vorliegenden Fall nicht kranken- und pflegepflichtversicherten Kläger wurden arbeitslos. Ihre Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV/PPV) betrugen mtl. 370 Euro bzw. 550 Euro. Die beklagte Bundesagentur für Arbeit bewilligte ihnen Arbeitslosengeld und übernahm die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge i.H.v. mtl. 145 bzw. 490 Euro. Erfolglos verlangten... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 10.09.2019
- S 11 P1068/18 -

Anspruch auf Pflegegrad 5 bei außergewöhnlich hohem Hilfebedarf ohne Erreichen der notwendigen Gesamtpunkte nur im Ausnahmefall

Begutachtungs­richtlinie weist bisher nur Gebrauchs­unfähigkeit beider Arme und Beine als einzige besondere Bedarfs­konstellation aus

Pflegebedürftige mit außergewöhnlich hohem Hilfebedarf und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung können Anspruch auf Pflegegrad 5 haben, auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls begehrte von der Beklagten Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegegrad 5 ab Juni 2017. Sie leidet von Geburt an unter einer Entwicklungsstörung infolge eines Hirnschadens, woraus unter anderem eine geistige Behinderung und Sprachstörungen resultieren. Nach medizinischer Ermittlung lehnte die Beklagte die Anerkennung des Pflegegrades... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Mannheim, Gerichtsbescheid vom 20.06.2019
- S 11 P 734/19 -

Pflegeversicherung muss Kosten für Umrüstung auf elektrische Rollläden nicht übernehmen oder bezuschussen

Ausstattung von Fenstern mit Rollläden dient lediglich gehobenem Wohnkomfort und ist grundsätzlich nicht unverzichtbar

Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass Versicherte mit Pflegegrad 2 keinen Anspruch auf Umrüstung oder Zuschuss für elektrische Rollläden durch die Pflegeversicherung hat. Das Gericht verwies darauf, dass die Ausstattung von Fenstern mit Rollläden grundsätzlich nicht unverzichtbar sei, sondern einem gehobenen Wohnkomfort diene.

Die 88-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist herzkrank und gehbehindert. Sie erhält Leistungen von der beklagten Pflegekasse nach Pflegegrad 2. Im Jahr 2018 beantragte sie die Übernahme der Kosten zur Umrüstung aller Rollläden im Haus auf Elektroantrieb. Für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen sieht die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse bis zu... Lesen Sie mehr

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Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 08.11.2017
- L 6 P 445/16 NZB -

Nichterbe muss an ihn zu Unrecht ausgezahltes Pflegegeld an gesetzliche Pflegeversicherung zurückzahlen

Ausgleichsanspruch nach § 2057 a BGB spielt für Rück­forderungs­anspruch der gesetzlichen Pflegeversicherung keine Rolle

Wird an eine Person ein dem Erblasser nach seinem Tod bewilligtes rückwirkendes Pflegegeld ausgezahlt, obwohl diese Person nicht Erbe des Erblassers ist, kann die gesetzliche Pflegeversicherung das ausgezahlte Pflegegeld zurückfordern. Auf das Bestehen eines Ausgleichsanspruchs der Person nach § 2057 a BGB kommt es nicht an. Dies hat das Thüringer Landessozialgericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verstarb im August 2012 die Mutter von vier inzwischen erwachsenen Kindern. Nach dem Tod der Erblasserin bewilligte die gesetzliche Pflegeversicherung rückwirkend ab Dezember 2011 Pflegegeld. Die Leistungen in Höhe von insgesamt fast 500 Euro erhielt eine Tochter der Erblasserin, da diese der Pflegeversicherung gegenüber angegeben hatte, Alleinerbin der... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 19.02.2019
- 2 K 6327/17 -

Anrechnung von Leistungen: Rückforderung von Blindengeld bei Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung rechtmäßig

Bei grob fahrlässiger Missachtung der Mitteilungspflicht über Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung kann Blindengeld zurückgefordert werden

Leistungen der Pflegeversicherung werden auf den Blindengeldanspruch zum Teil angerechnet. Daher kann ist eine rückwirkenden Aufhebung des Blindengeldes zulässig, wenn der Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung pflichtwidrig nicht mitgeteilt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen hervor.

Die im Jahr 1928 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Falls beantragte im Oktober 2007 die Gewährung von Blindengeld. Der Landschaftsverband Rheinland wiese die Klägerin bei Antragstellung und wiederholt auch in den Folgejahren darauf hin, dass Leistungen der Pflegeversicherung auf den Blindengeldanspruch zum Teil angerechnet würden und sie den Bezug solcher Leistungen demensprechend... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 06.12.2017
- 4 Sa 852/17 -

Haftung des Arbeitgebers für fehlerhafte Beratung bei gewünschter Entgeltumwandlung durch Arbeitnehmer

Arbeitgeber haftet für fehlerhafte Beratung durch von ihm bestimmtes Kreditinstitut

Kommt es zu einer fehlerhaften Beratung des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einer gewünschten Entgeltumwandlung nach § 1 a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG), so kann der Arbeitgeber auf Schadensersatz haften. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber sich eines Kreditinstituts zur Beratung bedient. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Hamm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall entschied sich ein Arbeitnehmer im September 2003 zu einer Entgeltumwandlung nach § 1 a BetrAVG. Danach sollte ein Teil seines Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse verwendet werden. Dem Abschluss der Vereinbarung lag eine von einer Sparkasse im April 2003 durchgeführte Informationsveranstaltung zugrunde. Die Arbeitgeberin... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.10.2018
- III ZR 292/17 -

BGH zum Entgeltanspruch eines Pflegeheimbetreibers beim vorzeitigen Heimwechsel

Zahlungsanspruch auf Tag der Beendigung der tatsächlichen Leistungserbringung begrenzt

Ein Pflegeheimbetreiber hat bei einem vorzeitigen Heimwechsel eines Leistungen der sozialen Pflegeversicherung beziehenden Bewohners keinen Anspruch auf Zahlung des Entgeltes. Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall ist der an Multiple Sklerose erkrankte Kläger auf die Unterbringung in einem Pflegeheim angewiesen und bezieht Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Er verlangt von dem Beklagten, der ein Pflegeheim betreibt, Rückzahlung von Heimkosten. Von Dezember 2013 bis zum 14. Februar 2015 war der Kläger in dem Pflegeheim des Beklagten untergebracht. Nach dem Wohn- und... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.06.2018
- 1 BvR 100/15, 1 BvR 249/15 -

Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig

Beitragspflicht hängt von Vertragsgestaltung nach Beendigung des Arbeits­verhältnisses ab

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass es gegen das Gleichheitsgebot verstößt, wenn für die Berechnung der Beiträge von Rentnern zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung solche Zahlungen berücksichtigt werden, die auf einem nach Ende des Arbeits­verhältnisses geänderten oder ab diesem Zeitpunkt neu abgeschlossenen Lebens­versicherungs­vertrag zwischen einer Pensionskasse in der Rechtsform eines Versicherungs­vereins auf Gegenseitigkeit und dem früheren Arbeitnehmer beruhen, während Erträge aus privaten Lebens­versicherungen von pflichtversicherten Rentnern nicht zur Berechnung herangezogen werden. Voraussetzung ist aber, dass der frühere Arbeitgeber an dem Versicherungs­vertrag nach Beendigung des Arbeits­verhältnisses nicht mehr beteiligt ist und nur der versicherte Arbeitnehmer die Beiträge eingezahlt hat. Die Differenzierung zwischen betrieblicher und privater Altersversorgung und einer daraus resultierenden Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist nicht allein nach der auszahlenden Institution vorzunehmen. Es ist vielmehr nach der Vertragsgestaltung nach Beendigung des Arbeits­verhältnisses zu differenzieren.

Die gesetzliche Krankenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung der Rentner wird unter anderem durch Beitragszahlungen der versicherten Rentner finanziert. Für die Berechnung der Beiträge werden neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch Renten der betrieblichen Altersversorgung als sogenannte Versorgungsbezüge herangezogen.Die Beschwerdeführer... Lesen Sie mehr