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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 26.08.2022
- 6 K 747/22.TR -
Polizei durfte Teilnehmer eines «Corona-Spaziergangs» anhalten und umstellen
Platzverweis und die Anordnung, das Anfertigen von Lichtbildern zu erdulden, war jedoch rechtswidrig
Das Anhalten und Umstellen des sogenannten "Spaziergangs" in der Trierer Innenstadt im Dezember 2021 durch Einsatzkräfte der Polizei war rechtmäßig. Der gegenüber der Klägerin in diesem Zusammenhang ergangene Platzverweis und die Anordnung, das Anfertigen von Lichtbildern zu erdulden, war jedoch rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Im Dezember 2021 nahm die Klägerin an dem "Spaziergang" teil, der zuvor nicht als
Anhalten und Umstellen des "Spazierganges" waren rechtmäßig
Das VG hat der Klage teilweise stattgegeben. Das Anhalten und Umstellen des "Spazierganges", bei dem es sich erkennbar um eine
Platzverweise und Anfertigung von Lichtbildern waren rechtswidrig
Anders sehe dies jedoch hinsichtlich der begehrten Feststellung, dass der ihr nach Auflösung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32225
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