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alle Urteile, veröffentlicht am 27.08.2010

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 05.10.2009
- 5 U 766/09 -

Herabfallende Kokosnüsse als Reisemangel

Mängelanzeige beim Reiseveranstalter erforderlich

Weil alle paar Minuten Kokosnüsse zu Boden krachten, wollte ein Reisender einen Reisemangel geltend machen.

Im zugrunde liegenden Fall verbrachte ein Urlauber seine Ferien auf den Malediven. Seine Urlaubsruhe wurde aber gestört: Alle paar Minuten krachten Kokosnüsse auf den Boden. Er beschwerte sich hierüber bei der Hotelleitung; machte den Mangel aber nicht gegenüber seinem Reiseveranstalter geltend. Zurück in Deutschland verlangte er teilweise Rückzahlung des Reisepreises, weil ein Reisemangel vorgelegen haben solle.Das Oberlandesgericht Koblenz wies die Klage ab. Die Richter meinten, dass herabfallende Kokosnüsse kaum eine Beeinträchtigung darstellen würden. Im Ergebnis klärten sie die Frage aber nicht, ob die Kokosnüsse einen Reisemangel darstellen.... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.07.2010
- 5 K 2542/09 -

Kindergeldanspruch besteht auch bei nicht klassischem Ausbildungsberuf

Berufsausbildung liegt nicht nur bei Absolvierung einer Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes vor

Für die Gewährung von Kindergeld kann als hierfür notwendige Berufsausbildung auch eine Beschäftigung als "Friseurassistentin" angenommen werden. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.

Im vorliegenden Rechtsstreit hat die Tochter des Klägers am 14. Juli 2007 mit dem Inhaber eines Friseursalons in Rheinland-Pfalz einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, nach dessen Inhalt sie als "Friseurassistentin" mit einer Vergütung von zunächst 250 Euro monatlich beschäftigt wurde. Auf Anfrage der Familienkasse teilte die Mutter der Tochter u.a. mit, dass die Ausbildung vom 15. Juli... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 12.08.2010
- 6 L 843/10.MZ -

Kein Anspruch auf Besuch einer bestimmten Grundschule aufgrund besserer Erreichbarkeit

Kein wichtiger Grund für Schulwechsel gegeben

Der Vater eines Erstklässlers hat keinen Anspruch darauf, dass sein Sohn durch einen Schulbezirkswechsel eine andere Grundschule besuchen kann, weil diese Schule in Zusammenhang mit dem Kindergartenbesuch eines anderen Kindes der Familie besser zu erreichen wäre. Dies entschied das Verwaltungsgerichts Mainz.

Im zugrunde liegenden Fall beantragte ein Vater bei der für seinen ältesten Sohn zuständigen Grundschule, dem Jungen im Rahmen eines Schulbezirkswechsels den Besuch einer bestimmten anderen Grundschule zu erlauben. Diese Schule liege, von seiner Wohnung aus gesehen, in derselben Laufrichtung wie der Kindergarten, den sein zweitältestes Kind besuche, wohingegen die an sich für seinen... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.07.2010
- 2 BvR 2661/06 -

Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung dar

Regelung zur Befristung Arbeitsverträgen verstößt gegen Verbot der Altersdiskriminierung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das so genannte Mangold-Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zur Befristung von Arbeitsverträgen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

Die Beschwerdeführerin ist ein Unternehmen der Automobilzulieferung, das im Februar 2003 mehrere befristete Arbeitsverträge mit zuvor arbeitslosen Personen schloss, ohne für die Befristung einen sachlichen Grund zu haben. Nach der damals geltenden Fassung von § 14 Abs. 3 Satz 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) konnte von dem Grundsatz, dass es zur Begründung befristeter... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 30.07.2010
- 7 K 1467/09 -

"Vorderschinken-Erzeugnis" kann eine irreführende Bezeichnung sein

Produktbezeichnung zur Täuschung von Verbrauchern geeignet

Die Bezeichnung "Vorderschinken-Erzeugnis" stellt eine Irreführung der Verbraucher dar, wenn unter dieser Bezeichnung ein Produkt vertrieben wird, welches keine Schinkenqualität aufweist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls vertreibt an gewerbliche Kunden ein im Ausland hergestelltes Produkt unter der Angabe "Vorderschinken-Erzeugnis, aus Vorderschinkenfleisch geformt, teilweise zerkleinert, grob entfettet, ohne Schwarte, gepökelt, gekocht, nach italienischer Art". Die Stadt Aachen gab der Klägerin mittels Ordnungsverfügung auf, ihr Produkt nicht mehr in... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Beschluss vom 27.08.2010
- 310 O 197/10 -

GEMA unterliegt im Streit gegen YouTube: YouTube muss Musikvideos nicht sperren

Eilverfahren gegen Internet-Videoportal erfolglos – Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch seitens der GEMA generell dennoch denkbar

Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube mangels Eilbedürftigkeit zurückgewiesen. Die Frage, ob die GEMA grundsätzlich von YouTube verlangen kann, es zu unterlassen, fraglichen Videos mit den Musikstücken zu veröffentlichen, muss in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Die Antragstellerinnen wollten im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes bezogen auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erreichen, dass YouTube verboten wird, insgesamt 75 Kompositionen aus dem von den Antragstellerinnen als Verwertungsgesellschaften beanspruchten Musikrepertoire über den Dienst „YouTube“ im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Hintergrund ist, dass YouTube... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26.08.2010
- 8 A 121/10 -

Private Haltung von Krustenechsen nur mit Erlaubnis zulässig

Gesetzliche Bestimmung über Haltung gefährlicher Tiere mit Grundgesetz vereinbar

Die private Haltung von Krustenechsen (Gattung Heloderma) ist erlaubnispflichtig. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof und wies damit die Klage eines privaten Züchters dieser Tiere ab.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hält mindestens 55 Krustenechsen in einer Etagenwohnung in Südhessen. Eine Erlaubnis hierfür wurde ihm vom Regierungspräsidium Darmstadt am 17. April 2008 erteilt. Durch die Befristung dieser Erlaubnis auf fünf Jahre, die Pflicht den Tierbestand jährlich anzuzeigen aber auch durch die Genehmigungspflicht als solche sieht sich der Kläger... Lesen Sie mehr




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