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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 05.10.2009
5 U 766/09 -

Herabfallende Kokosnüsse als Reisemangel

Mängelanzeige beim Reiseveranstalter erforderlich

Weil alle paar Minuten Kokosnüsse zu Boden krachten, wollte ein Reisender einen Reisemangel geltend machen.

Im zugrunde liegenden Fall verbrachte ein Urlauber seine Ferien auf den Malediven. Seine Urlaubsruhe wurde aber gestört: Alle paar Minuten krachten Kokosnüsse auf den Boden. Er beschwerte sich hierüber bei der Hotelleitung; machte den Mangel aber nicht gegenüber seinem Reiseveranstalter geltend. Zurück in Deutschland verlangte er teilweise Rückzahlung des Reisepreises, weil ein Reisemangel vorgelegen haben solle.

OLG weist Klage ab

Das Oberlandesgericht Koblenz wies die Klage ab. Die Richter meinten, dass herabfallende Kokosnüsse kaum eine Beeinträchtigung darstellen würden. Im Ergebnis klärten sie die Frage aber nicht, ob die Kokosnüsse einen Reisemangel darstellen.

Mängel müssen beim Reiseveranstalter gerügt werden

Sie wiesen die Klage schon deshalb ab, weil der Kläger seine Beanstandungen nicht an den Reiseveranstalter gerichtet hatte. Der Reiseveranstalter sei als Vertragspartner der richtige Ansprechpartner bei Reisemängeln. Reisemängel seien ihm anzuzeigen. Es genüge nicht, sich lediglich an die Hotelleitung zu wenden, weil diese weder Vertreter noch Empfangsbote des Reiseveranstalters sei.

Reiseveranstalter muss Möglichkeit zur Abhilfe des Mangels gegeben werden

Dem Reiseveranstalter müsse die Möglichkeit gegeben werden, für die weitere Urlaubszeit Abhilfe zu schaffen. Die Hotelleitung hingegen sei nicht der richtige Adressat. Vielmehr habe sie erkennbar Grund, Beschwerden nicht weiterzuleiten, um nicht aus der Angebotsliste des Reiseveranstalters gestrichen zu werden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2010
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2009, Seite: 1378
MDR 2009, 1378
 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2010, Seite: 21
RRa 2010, 21

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Dokument-Nr.: 10163 Dokument-Nr. 10163

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