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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 05.10.2009
- 5 U 766/09 -
Herabfallende Kokosnüsse als Reisemangel
Mängelanzeige beim Reiseveranstalter erforderlich
Weil alle paar Minuten Kokosnüsse zu Boden krachten, wollte ein Reisender einen Reisemangel geltend machen.
Im zugrunde liegenden Fall verbrachte ein Urlauber seine Ferien auf den Malediven. Seine Urlaubsruhe wurde aber gestört: Alle paar Minuten krachten
OLG weist Klage ab
Das Oberlandesgericht Koblenz wies die Klage ab. Die Richter meinten, dass herabfallende
Mängel müssen beim Reiseveranstalter gerügt werden
Sie wiesen die Klage schon deshalb ab, weil der Kläger seine Beanstandungen nicht an den
Reiseveranstalter muss Möglichkeit zur Abhilfe des Mangels gegeben werden
Dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2010
Quelle: ra-online (pt)
Jahrgang: 2009, Seite: 1378 MDR 2009, 1378 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2010, Seite: 21 RRa 2010, 21
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Dokument-Nr. 10163
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