wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 27. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.12.2023
2 AZR 55/23 -

BAG: Täuschung einer Pflegehelferin über ärztlich bestätigte vorläufige Impfunfähigkeit begründet fristlose Kündigung

Erhebliche Verletzung arbeits­vertraglicher Nebenpflicht

Täuscht eine Pflegehelferin über eine ärztlich bestätigte vorläufige Impfunfähigkeit gegen das Corona-Virus, so verletzt sie in erheblicher Weise gegen ihre arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Ein solches Verhalten stellt einen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2022 wurde eine in einem Krankenhaus in Schleswig-Holstein beschäftigte Pflegehelferin fristlos gekündigt. Hintergrund dessen war, dass sie eine Bescheinigung vorlegte, aus der hervortrat, dass ein Arzt die vorläufige Impfunfähigkeit gegen das Corona-Virus attestierte. Tatsächlich hatte die Pflegehelferin die Bescheinigung aber nur aus dem Internet heruntergeladen. Gegen die Kündigung erhob sie Klage. Sowohl das Arbeitsgericht Lübeck als auch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein wiesen die Klage ab. Dagegen richtete sich die Revision der Klägerin.

Täuschung über vorläufige Impfunfähigkeit rechtfertigt fristlose Kündigung

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Die Täuschung über die ärztlich bestätigte vorläufige Impfunfähigkeit rechtfertige eine fristlose Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB. In einem solchen Verhalten einer Pflegehelferin liege eine erhebliche Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Klägerin laienhaft von einer tatsächlichen Impfunfähigkeit ausging oder ob sie sich strafbar gemacht hat. Maßgebens sei vielmehr der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch.

Entbehrlichkeit einer Abmahnung

Eine Abmahnung sei nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts entbehrlich gewesen. Es liege eine so schwerwiegende Pflichtverletzung vor, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch die Beklagte unzumutbar sei. Die Klägerin hätte ihre Sorgen bezüglich einer Impfung offenlegen und sich anschließend allergologisch begutachten müssen. Stattdessen habe sie die Gesundheit ihr anvertrauter Patienten gefährdet. Zudem sei zu berücksichtigen, dass die Klägerin keinesfalls zwangsgeimpft worden wäre. Sie habe daher lediglich arbeitsrechtliche Konsequenzen vermeiden wollen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2024
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33711 Dokument-Nr. 33711

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33711

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH