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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 12.08.2010
- 6 L 843/10.MZ -
Kein Anspruch auf Besuch einer bestimmten Grundschule aufgrund besserer Erreichbarkeit
Kein wichtiger Grund für Schulwechsel gegeben
Der Vater eines Erstklässlers hat keinen Anspruch darauf, dass sein Sohn durch einen Schulbezirkswechsel eine andere Grundschule besuchen kann, weil diese Schule in Zusammenhang mit dem Kindergartenbesuch eines anderen Kindes der Familie besser zu erreichen wäre. Dies entschied das Verwaltungsgerichts Mainz.
Im zugrunde liegenden Fall beantragte ein Vater bei der für seinen ältesten Sohn zuständigen Grundschule, dem Jungen im Rahmen eines Schulbezirkswechsels den Besuch einer bestimmten anderen Grundschule zu erlauben. Diese
Schulweg lässt sich ohne Weiteres zu Fuß zurücklegen und kann kurzfristig gefahrlos vom Schüler alleine gegangen werden
Die Richter des Verwaltungsgerichts Mainz haben seinen Antrag, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
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Dokument-Nr. 10167
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