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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 14.11.2023
- 6 L 1174/22.WIund 6 L 1166/22.WI -
Einstufung des hessischen Landesverbands der AfD als „Verdachtsfall“ und Beobachtung durch Verfassungsschutz rechtmäßig
Öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden hat über mehrere Eilanträge der AfD entschieden und beschlossen, dass die Einstufung des hessischen Landesverbands der AfD als „Verdachtsfall“ und Beobachtung durch Verfassungsschutz rechtmäßig, aber die Mitteilung über die Einstufung als "Verdachtsfall" voraussichtlich rechtswidrig ist
Das LfV stufte die
AfD bewegt sich "außerhalb der Meinungsfreiheit"
Das VG gab dem Eilantrag teilweise statt und lehnte ihn im Übrigen ab. Die
Öffentlichkeit darf mangels gesetzlicher Grundlage nicht informiert werden
Soweit das LfV die Beobachtung des hessischen Landesverbands der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Wiesbaden, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33468
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