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alle Urteile, veröffentlicht am 06.04.2010

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 18.03.2010
- IX B 227/09 -

BFH: Halbabzugsverbot bei Ablösungsverlust

Gericht widerspricht erneutem Nichtanwendungserlass

Erwerbsaufwand ist im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht nach § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG nur begrenzt abziehbar, wenn dem Steuerpflichtigen keinerlei durch seine Beteiligung vermittelten Einnahmen zugehen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Mit seinem Beschluss reagiert der Bundesfinanzhof zeitnah auf den Nichtanwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Februar 2010 (BStBl I 2010, 181) in einem Fall, in dem der Klägerin aufgrund ihrer Beteiligung keine Einnahmen zugeflossen sind und das Finanzgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 12. November 2009 der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 42/08 und vom 14. Juli 2009 IX R 8/09) folgend das Halbabzugsverbot des § 3 c Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes nicht angewandt hatte.Das beklagte Finanzamt hatte sich zur Begründung seiner – nunmehr vom Bundesfinanzhof mangels... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Gießen, Urteil vom 01.03.2010
- S 29 AS 1053/09 -

SG Gießen: Hartz IV trotz Jugendarrest

Vierwöchiger Jugendarrest dient als Zuchtmittel, nicht als Freiheitsentzug und ist kein Grund für Leistungsverweigerung

Auch wer einen Jugendarrest nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) verbüßt, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch-Zweites Buch (SGB II). Die Vorschrift des § 7 Abs.4 Satz 2 SGB II, die solche Leistungen bei einer Freiheitsentziehung grundsätzlich ausschließt, gilt hier nicht. Dies hat das Sozialgericht Gießen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall klagte ein junger Mann aus dem Lahn-Dill-Kreis gegen die dortige Arge, die von ihm das Arbeitslosengeld für die Zeit vom 17. Juni bis 1. Juli 2009 zurückhaben wollte. In dieser Zeit befand der Mann sich in einer Jugendarrestanstalt.Das Gericht begründete seine Entscheidung mit den Vorschriften des JGG. Das Gesetz unterscheide bei den Reaktionen... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.12.2009
- 1 BvR 829/09 und  2 BvR 2300/09 -

Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr in zwei Fällen

Gericht wehrt sich gegen sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es bei der Erfüllung seiner Aufgaben nicht durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert werden darf. Es hat daher zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen und Missbrauchsgebühren von 500,- € und 300,- € verhängt.

Im ersten Fall wurde eine Kostenentscheidung eines Amtsgerichts angefochten, obwohl von der Gegenseite bereits eine Berufung eingelegt worden war. Eine Änderung bzw. nachträgliche Rechtfertigung der - wohl objektiv willkürlichen - Kostenentscheidung hätte im Berufungsverfahren des Gegners oder durch die Einlegung einer Anschlussberufung der Beschwerdeführerin erreicht werden... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2009
- 10 L 343/10 -

VG Düsseldorf zu den Anforderungen an einen Legehennenbetrieb für die Vermarktung von Bio-Eiern

Verbraucher müssen beim Kauf von Bio-Produkten auf Einhaltung rechtlicher Vorgaben bei Herstellung ökologisch-biologischer Erzeugnisse vertrauen können

Ein Legehennenbetrieb darf seine tierischen Erzeugnisse nur dann als Bio-Eier vermarkten, wenn den Legehennen – entsprechend den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung – Mindestfreilandflächen zur Verfügung stehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eine Verfügung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen vom 1. März 2010 bestätigt, mit der den Antragstellern, die einen Legehennenbetrieb in Velbert betreiben, unter Anordnung der sofortigen Vollziehung untersagt worden ist, tierische Erzeugnisse... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 23.09.2009
- 341 C 15805/09 -

Fahrzeug teilweise im absoluten Halteverbot abgestellt – Bei Beschädigung haftet Fahrzeughalter anteilig mit

Beschädigungen des Fahrzeugs ausschließlich an im Halteverbot geparkten Fahrzeugteilen lässt auf Mitverschulden des Fahrers schließen

Ragt jemand mit seinem parkenden Auto in ein absolutes Halteverbot hinein und streift ein Dritter dieses Auto und beschädigt den Teil, der in dem Halteverbot abgestellt wurde, hat der Falschparker einen Teil seines Schadens selbst zutragen. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Fall parkte Ende Januar 2009 ein Taxifahrer spätnachmittags seinen Wagen im Rosental in München. Dabei stellte er es so ab, dass es 1,28 Meter ins absolute Halteverbot ragte.Etwas später kam ein Omnibus an dem geparkten Taxi vorbei und streifte dieses. Dabei wurde die Stossfängerleiste hinten links eingekerbt, die Heckleuchte links verschrammt und... Lesen Sie mehr

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 03.03.2010
- 8 Sa 187/09 u.a. -

Arbeitgeber hat bei reduzierter Leistung einer Pensionskasse Einstandspflicht

Herabsetzungsbeschluss der Pensionskasse führt nicht zur Beschränkung der Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat gegenüber ehemaligen Arbeitnehmern, denen er Altersversorgungen über eine Pensionskasse versprochen hat, dafür einzustehen, wenn die Pensionskasse ihre Leistungen herabsetzt. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht.

Hintergrund der zugrunde liegenden gerichtlichen Auseinandersetzung war der Umstand, dass ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern arbeitsvertraglich zugesagt hatte, sie bei einer Pensionskasse anzumelden und die Beiträge dafür zu zahlen. Die Pensionskasse zahlte den ausgeschiedenen Mitarbeitern die Pensionen entsprechend den Versicherungsbedingungen. Im Jahre 2003 beschloss sie durch ihre... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 29.03.2010
- 10 K 312/10 -

VG Karlsruhe: Direktvermarktung von Rohmilch mittels Verkaufsautomaten nur in engen Ausnahmefällen möglich

Ausnahmevorschrift muss zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken eng ausgelegt werden

Ein Vollerwerbslandwirt darf Rohmilch nicht mittels eines Automaten an Verbraucher verkaufen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Der Antragsteller hält im Neckar-Odenwald-Kreis in einem 2 km abseits von seiner Hofstelle neu errichteten Stall Milchkühe. Nach dem Melken kühlt er die Milch sofort ab und transportiert dann einen Teil davon von dem Stall zu seiner verkehrsgünstig gelegenen Hofstelle. Dort füllt er die Rohmilch in einen Automaten, an dem sich seine Kunden selbst bedienen können.Das... Lesen Sie mehr




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