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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 30.04.2024
- 5 L 349/24.NW -
Wiederholte Verkehrsverstöße und Fahren ohne Fahrerlaubnis: Auto zu Recht sichergestellt
Sicherstellung zur Abwendung von Gefahren rechtens
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat in einem Eilverfahren die Sicherstellung eines Fahrzeugs wegen wiederholter Verkehrsverstöße und Fahren ohne Fahrerlaubnis als rechtmäßig bestätigt.
In der Vergangenheit wurde das streitgegenständliche Fahrzeug des Antragstellers - ein Mercedes GLC - regelmäßig von dessen Sohn genutzt, der damit wiederholt erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 70 km/h beging. Das Verhalten des Sohnes mündete in zwei Fahrverbote, die für die Dauer von einem bzw. zwei Monaten angeordnet wurden. Während er den verhängten Fahrverboten unterlag, wurde der Sohn des Antragstellers erneut zwei Mal wegen zum Teil beträchtlicher Geschwindigkeitsüberschreitungen (52 km/h) am Steuer des streitgegenständlichen Fahrzeugs geblitzt. In der Folge wurden wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Sohn des Antragstellers und wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Antragsteller Ermittlungsverfahren eingeleitet. Darüber hinaus stellte die Polizei Speyer den Mercedes des Antragstellers präventiv zur Verhinderung weiterer Straftaten sicher. Der Antragsteller legte gegen die
Sicherstellung rechtlich nicht zu beanstanden
Dieser hatte keinen Erfolg. Die
Konkrete Wiederholungsgefahr rechtfertigt Sicherstellung
Zudem sei ihm auch seine Verantwortung als Fahrzeughalter offensichtlich weder bewusst noch scheine er einzusehen, dass es ihm als solchem obliege, dafür Sorge zu tragen, dass nur berechtigte Personen das Fahrzeug führten und insbesondere keine Straftaten damit begingen. Angesichts des Verhaltens des Sohnes des Antragstellers in der Vergangenheit und dessen fehlender Einsicht in sein fortwährendes Fehlverhalten im Straßenverkehr -- das auch Straftaten beinhalte - könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass dieser von weiteren Fahrten mit dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33996
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