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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 10.11.2023
- 3 U 23/23 -
Reiseveranstalter und Tourguide haften nicht für durch Selbstgefährdung verursachten tödlichen Motorradunfall
Fehlen eines haftungsbegründenden Zusammenhangs
Verunglückt bei einer Motorradtour einer der Teilnehmer tödlich, weil er zu schnell fährt, so haftet dafür weder der Reiseveranstalter noch der Tourguide. Es fehlt insofern der haftungsbegründende Zusammenhang. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2019 verunglückte bei einer
Landgericht wies Schadensersatzklage ab
Das Landgericht Tübingen wies die Schadensersatzklage ab. Es ging davon aus, dass der Unfall durch einen Fahrfehler des Verunfallten verursacht worden sei. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Klägerin.
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz
Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn die Beklagte haben die Verletzung des Geschädigten nicht in zurechenbarer Weise verursacht. Der Geschädigte habe den Unfall durch eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2024
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Tübingen, Urteil vom 13.01.2023
[Aktenzeichen: 3 O 126/21]
Jahrgang: 2024, Seite: 354 MDR 2024, 354 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2024, Seite: 599 NJW-RR 2024, 599 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2024, Seite: 66 RRa 2024, 66
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Dokument-Nr. 34197
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