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Landgericht Baden-Baden, Urteil vom 28.09.2017
- 4 O 38/17 -
Rolex als Wertsache: Hausratsversicherung darf Entschädigungszahlung nach Diebstahl einer Rolex begrenzen
Begrenzung der Entschädigung laut Versicherungsbedingung bei "Sachen aus Gold"
Wird nach den Versicherungsbedingungen einer Hausratsversicherung die Entschädigung bei "Wertsachen", wozu "Sachen aus Gold" gehören, begrenzt, so gilt die Klausel beim Diebstahl einer Rolex. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Rolex als reiner Gebrauchsgegenstand verwendet wurde. Dies hat das Landgericht Baden-Baden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einen Einbruchdiebstahls im Dezember 2016 machte der Versicherungsnehmer einer
Zulässige Begrenzung der Entschädigungszahlung
Das Landgericht Baden-Baden entschied gegen den Versicherungsnehmer. Bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2019
Quelle: Landgericht Baden-Baden, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 1110 NJW 2018, 1110 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2018, Seite: 359 NJW-RR 2018, 359
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Dokument-Nr. 28074
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