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alle Urteile, veröffentlicht am 26.06.2012

Amtsgericht Münster, Urteil vom 18.07.2001
- 48 C 2357/01 -

Mieter darf keinen Vorhang am Balkon anbringen

Vorhang mit Schiene am Balkon ist kein vertragsgemäßer Gebrauch des Balkons

Ein Mieter ist nicht berechtigt, an seinem Balkon einen Vorhang anzubringen, der diesen nach außen völlig abschließt. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Mieterin (Beklagte) an der Unterseite des über seinem Balkon liegenden Balkons eine Schiene angebracht, an der er einen schweren Kunststoffvorhang befestigte. Den Vorhang konnte sie zuziehen, um ungestört zu sein. Der Vermieter verlangte die Beseitigung dieser Konstruktion.Das Amtsgericht Münster entschied, dass der Vermieter die Beseitigung verlangen könne. Der strittige Vorhang entspreche nicht der Zweckbestimmung und üblichen Nutzung eines Balkons.Nach allgemeiner Definition sei der Balkon ein offener ausgekragter Gebäudevorbau, der betreten werden könne und mit... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 01.12.2009
- 9 WF 367/09 -

Bei vorhandener kapitalbildender Lebensversicherung hat ein Antragsteller von Prozesskostenhilfe keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe ist nur gerechtfertigt, wenn das Vermögen unverwertbar oder die Veräußerung wirtschaftlich unvertretbar erscheint

Liegt eine kapitalbildende Lebensversicherung als Vermögen vor, so kann keine von der Allgemeinheit finanzierte Prozesskostenhilfe beantragt werden. Voraussetzung für die Gewährung einer solchen Unterstützung ist die Unzumutbarkeit der Vermögensverwertung, beispielsweise die Gefährdung der Altersversorgung. Dies geht aus einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob Personen, die über Versicherungen verfügen, die sie sich jederzeit auszahlen lassen können, ein Recht auf Prozesskostenhilfe geltend machen können.Das Brandenburgische Oberlandesgericht entschied, dass der vorliegende Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg, mit dem die Bereitstellung von Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde,... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.06.2012
- 7 A 10303/12.OVG -

Al-Qaida-Mitglied darf ausgewiesen werden

Auch bei noch nicht rechtskräftiger Verurteilung darf Al-Qaida Mitglied ausgewiesen werden

Wer ein Mitglied von Al-Qaida ist, darf aus Deutschland ausgewiesen werden, weil es sich hierbei um eine Vereinigung handelt, die den Terrorismus unterstützt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Der Kläger im vorliegenden Fall war bis 31. März 2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Er wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung strafgerichtlich verurteilt. Das Strafverfahren ist hinsichtlich der Höhe der zu verhängenden Strafe noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Im Juni 2010 wies die beklagte Stadt den Kläger aus. Die hiergegen erhobene Klage wies... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.02.2012
- L 9 AS 585/08 -

Arbeitslosengeld II: Einnahme von Vitaminen, Mineralien und Enzymen begründen keinen Mehrbedarf nach SGB II

Mehrbedarf nur bei kostenaufwendiger Ernährung aus medizinischen Gründen

Hartz IV Empfänger haben keinen Anspruch auf Mehrbedarf für Nahrungs­ergänzungs­mittel. Nahrungs­ergänzungs­mittel sind zwar Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen, da es sich hierbei aber nicht um kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen handelt, ist ein Anspruch auf Mehrbedarf nicht begründet. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen nun entschieden.

Der Kläger im vorliegenden Fall begehrte in dem zugrundeliegenden Verfahren von dem beklagten Jobcenter die Gewährung eines Mehrbedarfs für Nahrungsergänzungsmittel (insbesondere hochdosierter Vitamin-, Mineralstoff-, Enzympräparate), die sein behandelnder Arzt aufgrund verschiedener Erkrankungen des Klägers, unter anderem Adipositas, Hypertonie und Hyperlipidämie, für erforderlich... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.06.2012
- 5 K 2591/10 -

Trotz vorheriger Ablehnung kann Kindergeld gewährt werden

Familienkasse kann Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides nicht nachweisen

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der verfahrensrechtlichen Frage Stellung genommen, ob die Familienkasse gehindert ist, Kindergeld für einen Zeitraum festzusetzen, für den die Gewährung von Kindergeld bereits mit einem ergangenen Ablehnungsbescheid versagt worden ist.

Im hier zugrunde liegenden Streitfall hatte die Familienkasse der Klägerin mitgeteilt, dass ihre im April 1991 geborene Tochter T in Kürze 18 Jahre alt werde und dass deshalb die Kindergeldzahlungen mit dem Monat April 2009 enden würden. Eine Weiterzahlung sei möglich, wenn sich die Tochter z.B. noch in der Schulausbildung befinde. Dem Schreiben war ein Antragsvordruck beigefügt, den... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 07.05.2012
- 151 Ns 169/11 -

Religiöse Beschneidung erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung und ist strafbar / Eltern eines nicht einwilligungs­fähigen Jungen sind nicht zur Einwilligung in Beschneidung berechtigt

Zur Strafbarkeit von Beschneidungen nicht einwilligungs­fähiger Jungen aus rein religiösen Gründen

Ärzte, die ohne medizinische Indikation allein aus religiösen Gründen einen nicht einwilligungs­fähigen Jungen beschneiden, machen sich wegen Körperverletzung strafbar. Dies gilt auch, wenn die Eltern des Jungen ihre Einwilligung für die Beschneidung erteilt haben. Das Landgericht Köln urteilte, dass Eltern nicht zu einer solchen Einwilligung berechtigt sein. Die körperliche Unversehrtheit überwiege die Grundrechte der Religionsfreiheit und des Erziehungsrechts. Es müsse abgewartet werden, ob sich das Kind später selbst für eine Beschneidung entscheide.

Aufgrund eines aktuellen Falles hatten das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln über die Strafbarkeit von Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen aus rein religiösen Gründen zu entscheiden.Im November 2010 hatte der Angeklagte als niedergelassener Allgemeinmediziner in Köln fachlich einwandfrei die Beschneidung eines vierjährigen Jungen durchgeführt,... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 15.06.2012
- 11 U 18/11 -

Überhöhter Kaufpreis: Wohnungskaufvertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig

Differenz zwischen verlangtem Kaufpreis und Wohnungswert bei über 47.000,- Euro

Wenn nach einem Verkauf einer Eigentumswohnung festgestellt wird, dass der Kaufpreis sittenwidrig überhöht ist, hat dies zur Folge, dass der Kaufvertrag nichtig ist und der Kaufpreis zurückgezahlt werden muss. Das Kammergericht bestätigt in seinem Berufungsurteil im Wesentlichen das Urteil des Landgerichts Berlin.

Im vorliegenden Fall hatte sich die Käuferin einer Eigentumswohnung in Berlin-Friedrichshain auch in zweiter Instanz mit ihrem Klagebegehren durchgesetzt, den Kaufvertrag aus dem Jahre 2006 wegen sittenwidrig überhöhten Kaufpreises rückabzuwickeln.Die Sittenwidrigkeit ergebe sich aus einem auffälligen Missverhältnis zwischen dem verlangten Kaufpreis und dem tatsächlichen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.06.2012
- XI ZR 259/11, XI ZR 316/11, XI ZR 355/10, XI ZR 356/10 -

Lehman Brothers Holding Inc.: BGH hebt Berufungsurteile auf Schadensersatzzahlungen durch Banken für geschädigte Anleger auf

BGH zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

In vier weiteren, in wesentlichen Punkten parallel gelagerten Verfahren musste sich der Bundesgerichtshof erneut mit Schadensersatzklagen von Anlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holding Inc. befassen.

In allen vier heute verhandelten Sachen erwarben die Anleger im Februar 2007 von derselben beklagten Bank für Anlagebeträge in unterschiedlicher Höhe - die investierten Summen lagen zwischen 17.145,01 € und 300.000 € - jeweils "Global Champion Zertifikate". Hierbei handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen der niederländischen Lehman Brothers Treasury Co. B.V., deren Rückzahlung... Lesen Sie mehr




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