Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.09.2022
- 11 K 2359/19 BG -
Kein Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes aus einer Teilerbauseinandersetzung
Teilerbauseinandersetzung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nicht gegeben
Das FG Düsseldorf hat sich in einem Urteil mit der Nachweisführung eines gemeinen Werts einer Immobilie aus einer Teilerbauseinandersetzung beschäftigt.
Nach dem Ableben der Erblasserin wurden deren Bruder zu 60 % und der Kläger zu 40 % Erben des mit einem Reihenmittelhaus bebauten Grundstücks. Der Kläger stand mit der Erblasserin in keinem Verwandtschaftsverhältnis. Im Rahmen einer
Finanzamt: Verkehrswert zu niedrig
Demgegenüber stellte das beklagte Finanzamt im Vergleichswertverfahren für Zwecke der Erbschaftsteuer einen Grundbesitzwert in Höhe von 137.592 Euro fest. Es vertrat die Ansicht, dass kein Kaufpreis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr vorläge, da der auf den Bruder entfallende Grundstücksanteil nur einem begrenzten Personenkreis, nämlich nur dem Kläger, angeboten worden sei. Der Kläger trug dagegen vor, dass es sich schon deshalb um einen
FG: Verkäufe von Miteigentumsanteilen kein gewöhnlicher Geschäftsverkehr
Das FG sah in seinem Urteil einen niedrigeren
Gleiches gilt erst recht im Fall einer Teilerbauseinandersetzung
Gleiches gelte nach Auffassung des Senats erst recht im Fall einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2022
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, ra-online ( Newsletter/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31762
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31762
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.