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Landgericht Berlin, Urteil vom 20.01.2021
- 64 S 50/20 -
Unzulässige Eigenbedarfskündigung: 21-jährige Berufsanfängerin in Ausbildung benötigt keine 120 qm große 4-Zimmer-Wohnung
Vorliegen eines übersetzten Eigenbedarfs
Liegt ein übersetzter Eigenbedarf vor, so ist eine Eigenbedarfskündigung unzulässig. Dies ist etwa der Fall, wenn eine 21-jährige Berufsanfängerin, deren Hausstand aus einem Bett, einem Schreibtisch und einem Kleiderschrank besteht und bisher zusammen mit ihrer Mutter und ihrem Bruder in einer 4-Zimmer-Wohnung wohnt, in eine 120 qm große 4-Zimmer-Wohnung ziehen soll. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer 120 qm großen 4-Zimmer-Wohnung in Berlin erhielten im Mai 2020 eine
Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieter. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2021
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2021, 248/rb)
Jahrgang: 2021, Seite: 248 GE 2021, 248
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Dokument-Nr. 30002
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