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alle Urteile, veröffentlicht am 23.07.2012

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 03.08.2011
- 3 K 62/11.MZ -

Kein Anspruch auf Zulassung des "Prütting" als weiteres Hilfsmittel in der Zweiten juristischen Staatsprüfung im Fach "Zivilrecht"

Erschwernisse und Störungen im Prüfungsablauf durch Parallelzulassungen sollen vermieden werden

Über die Zulassung von Hilfsmitteln zu Prüfungen entscheiden die Prüfungsämter. Sind keine sachfremden Erwägungen zur Grundlage der Entscheidung geworden, so kann kein Rechtsanspruch auf Zulassung eines bestimmten Werkes durchgesetzt werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervor.

Im vorliegenden Fall begehrte die Klägerin, ein Verlagsunternehmen, das juristische Fachliteratur vertreibt, vom Beklagten die Zulassung eines Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch als Hilfsmittel zur Zweiten juristischen Staatsprüfung.Das Unternehmen verlegt einen Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, herausgegeben von Prütting/Wegen/Weinreich. Die Klägerin hatte zuvor beim Beklagten bereits die Zulassung des "Prütting" als weiteres Hilfsmittel in der Zweiten juristischen Staatsprüfung im Fach "Zivilrecht" beantragt. Sie hatte in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das Werk mit einem anderen, bislang zugelassenen Kommentar... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 04.10.1996
- 4 C 2113/96 -

35 % Mietminderung aufgrund massiver Verunreinigungen durch Taubenbefall gerechtfertigt

Vermieterin muss zumutbare Vorkehrungen zur Verhinderung der Taubenplage treffen

Sind die Auswirkungen einer Taubenplage massiv und trifft der Vermieter trotz Kenntnis des Problems keine Gegenmaßnahmen, so besteht ein Mietminderungsanspruch der Mieter (hier: ca. 35 %). Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Freiburg hervor.

Im vorliegenden Fall machten Mieter Minderung des Mietzinses geltend, da ihre Wohnung unter einem starken Taubenbefall gestanden habe, der bei der Mieterin zu einer Taubenallergie geführt habe. Für sie sei die Wohnung teilweise sogar unbewohnbar gewesen. Trotz mehrfacher Aufforderungen habe die Vermieterin keinerlei Abhilfemaßnahmen getroffen, so dass die Mieter die monatliche Mietzahlung... Lesen Sie mehr

Landgericht Heidelberg, Urteil vom 27.06.2012
- 1 S 54/11 -

Kunde muss Gründe für Beanstandungen der Mobilfunkrechnung schlüssig begründen können

Pauschale, unsubstantiierte und abstrakte Beanstandungen der Rechnung nicht ausreichend

Ein Kunde muss Beanstandungen hinsichtlich seiner Mobilfunkrechnung schlüssig begründen. Hierfür ist es erforderlich, dass einzelne Rechnungspositionen unter Angabe nachvollziehbarer Gründe bestritten werden und nicht nur die Rechnungshöhe insgesamt bezweifelt wird. Pauschale, unsubstantiierte und abstrakte Beanstandungen der Rechnung sind nicht ausreichend. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

Bei der Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls handelt es sich um einen großen Mobilfunkanbieter. Die Klägerin hat von der Beklagten, einer Kundin, u.a. die Zahlung von Mobilfunkrechnungen für mehrere Monate in Höhe von insgesamt 360,11 Euro verlangt. Die Beklagte hat diese Rechnungen gegenüber der Klägerin schriftlich beanstandet. Sie hat behauptet, auf den Rechnungen würden teilweise... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17.07.2012
- 10 Sa 890/12 -

Ordentliche Kündigung einer Gemeindereferentin nach Entzug der bischöflichen Beauftragung wirksam

Referentin fehlt es durch Entzug der Beauftragung an persönlicher Eigenschaft für Ausübung der Tätigkeit

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Kündigung einer Gemeindereferentin, der zuvor die bischöfliche Beauftragung entzogen worden war, für wirksam erklärt. Denn durch den Entzug der bischöflichen Beauftragung fehlt der Referentin eine persönlichen Eigenschaft, die für die Ausübung ihrer Tätigkeit unverzichtbar ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist seit dem 1. Februar 2000 als Gemeindereferentin bei dem Beklagten Erzbistum tätig und ihr wurde die bischöfliche Beauftragung verliehen. In den Jahren 2008/2009 stritten die Parteien über das Bestehen einer Residenzpflicht der Klägerin. Das Verfahren ging für die Klägerin erfolglos aus.Die von der Klägerin im Rahmen des... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 07.12.2011
- 322 C 21241/09 -

Bei nicht aufklärbarem Verkehrsunfall tragen Beteiligte Schaden je zur Hälfte

Von Verkehrsteilnehmern geht gleichwertige Betriebsgefahr aus

Kann ein Verkehrsunfall nicht aufgeklärt werden, tragen beide Beteiligte je die Hälfte des Schadens auf Grund der Tatsache, dass von beiden Verkehrsteilnehmern eine gleichwertige Betriebsgefahr ausging. Dies entschied das Amtsgericht München

Im zugrunde liegenden Streitfall fuhr Mitte Juni 2009 ein Porschefahrer auf der Rosenheimer Straße in München auf der linken Spur. Rechts von ihm war zum gleichen Zeitpunkt ein Mercedesfahrer unterwegs. Schließlich kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Die Beifahrertüre des Porsches wurde dabei leicht eingedellt, die Spiegelkappe verkratzt sowie der Radlauf des rechten hinteren... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 26.06.2012
- 3 L 827/12.MZ -

Havarie mit Kabinenschiff – Anordnung des Ruhens des Patentes gerechtfertigt

Verwaltungsgericht zweifelt an körperlicher und geistiger Tauglichkeit und Eignung des Schiffsführers

Dem Inhaber eines großen Rheinpatentes, der als Lotse und verantwortlicher Schiffsführer eine Schiffskollision mit einem mit mehr als 150 Fahrgästen und Besatzungsmitgliedern besetzten Kabinenschiff verursacht, kann zurecht unter Anordnung des Sofortvollzugs das Ruhen seines Patents für drei Monate und das Vorlegen eines ärztliches Zeugnisses eines Arztes des Arbeitsmedizinischen Dienstes auferlegt worden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, ein Mann im fortgeschrittenen Alter, verursachte als Lotse und verantwortlicher Schiffsführer eines mit mehr als 150 Fahrgästen und Besatzungsmitgliedern besetzten Kabinenschiffs in der Nähe von Karlsruhe eine Kollision des Schiffs mit den dort befindlichen Buhnen, was mehrere Leckagen und starken Wassereinbruch zur Folge hatte. Die beiden... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.04.2012
- 14 B 10.1750 -

Keine Befreiung vom Baumfällungsverbot bei Allergie gegen Eichenprozessionsspinner

Individueller gesundheitlicher Zustand nicht ausschlaggebend

Eine Allergie gegen die so genannten Brennhaare des Eichenprozessionsspinners berechtigt nicht zur Fällung einer durch Baumschutzverordnung geschützten Eiche. Bei einer Befreiung vom Fällungsverbot kommt es nicht auf die individuelle gesundheitliche Disposition an. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

Hintergrund der Entscheidung ist, dass zahlreiche Eichen in Fürth von dem Schädling befallen waren. Dessen Brennhaare lösen bei manchen Menschen Allergien aus. Ein Grundstückseigentümer, der unter einer solchen Allergie leidet, beantragte daraufhin bei der Stadt Fürth die Fällung seiner beiden befallenen Eichen. Diese lehnte die Stadt wegen ihrer Baumschutzverordnung ab, die es verbietet,... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 04.06.2012
- 7 CS 12.451 -

Entlassung von der Schule wegen Bedrohung eines Mitschülers mit einem Messer rechtmäßig

Bedrohung mit einer Klinge kann nicht als scherzhafte Handlung verstanden werden

Die Entlassung eines Schülers aus einer Schule, der er einen Mitschüler offen mit einem Messer bedroht hat, ist nicht zu beanstanden. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Jugendlicher einer Realschule in Waldkraiburg einen Mitschüler mit einem offenen Messer mit acht Zentimeter langer Klinge, die beim Aufklappen automatisch festgestellt wird, bedroht, um ihn von einer Sitzbank vor dem Klassenzimmer zu verdrängen. Die herbeigerufene Polizei stellte neben dem Messer auch noch fünf Schachteln Zigaretten ohne Steuerbanderole... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.06.2012
- 3 AZR 408/10 -

Arbeitgeber hat Einstandspflicht für Leistungskürzung der Pensionskasse

BAG zur Einstandspflicht des Arbeitgebers bei Herabsetzung von Leistungen durch Pensionskasse

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt, die über eine Pensionskasse durchgeführt werden sollen, und macht die Pensionskasse von ihrem satzungsmäßigen Recht Gebrauch, Fehlbeträge durch Herabsetzung ihrer Leistungen auszugleichen, so hat der Arbeitgeber aus dem arbeitsvertraglichen Grundverhältnis für die Leistungskürzung einzustehen. Diese Verpflichtung folgt aus § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, wonach der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann einzustehen hat, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn, sondern über einen der in § 1 b Abs. 2 bis 4 BetrAVG angeführten externen Versorgungsträger erfolgt. Von dieser Einstandspflicht kann der Arbeitgeber sich nach § 17 Abs. 3 BetrAVG nicht befreien. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war bis zum 31. Oktober 2000 bei der Beklagen und deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Die Beklagte hatte ihm neben einer im Versorgungsfall aus ihrem Vermögen zu erbringenden Firmenrente eine Betriebsrente zugesagt, die über eine Pensionskasse durchgeführt werden sollte. Seit dem 1. November 2003 bezieht der Kläger von der Beklagten die... Lesen Sie mehr