wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 5. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.02.2024
V ZR 6/23 -

Vertretung der verwalterlosen Zweiergemeinschaft durch Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von Unter­lassungs­ansprüchen wegen Beeinträchtigung des Gemein­schafts­eigentums

Keine Notwendigkeit der Vorbefassung der Eigentümer­versammlung

Wird das Gemein­schafts­eigentum durch einen Wohnungseigentümer beeinträchtigt, wird die verwalterlose Zweiergemeinschaft bei Geltendmachung von Unter­lassungs­ansprüchen durch den anderen Wohnungseigentümer vertreten. Eine Notwendigkeit der Vorbefassung durch die Eigentümer­versammlung vor Klageerhebung besteht nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer aus zwei Einheiten bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft im Nordwesten Baden-Württembergs bestand Streit über die künftige Nutzung von leerstehenden Gewerberäumen zu Wohnzwecken. Die Eigentümer der einen Einheit erhoben im Jahr 2021 gegen die Eigentümer der anderen Einheit Klage auf Unterlassung. Ein Verwalter war nicht bestellt.

Amtsgericht und Landgericht wiesen Unterlassungsklage ab

Sowohl das Amtsgericht Pforzheim als auch das Landgericht Karlsruhe wiesen die Unterlassungsklage ab. Nach Auffassung des Landgerichts seien die Kläger nicht prozessführungsbefugt. Nach der Reform des Wohnungseigentümergesetzes müsse die Wohnungseigentümergemeinschaft die Unterlassung einer verstoßenden Nutzung des Gemeinschaftseigentum geltend machen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision der Kläger.

Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Klagebefugnis der Wohnungseigentümer

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Auch in einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft können jedenfalls auf Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums bezogene Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht von einem einzelnen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden. Dies entspreche dem erklärten Willen des Gesetzgebers, den Verband zu stärken und für Ansprüche auf Einhaltung des Binnenrechts nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG nur noch die Wohnungseigentümergemeinschaft für prozessführungsbefugt zu erachten. Auseinandersetzungen über die von konkreten Beeinträchtigungen losgelöste Einhaltung des in der Gemeinschaft geltenden Regelwerks sollen nicht mehr zwischen einzelnen Wohnungseigentümern geführt werden.

Vertretung der verwalterlosen Zweiergemeinschaft durch anderen Wohnungseigentümer

Darin liege keine unzumutbare Erschwerung der Durchsetzung von Unterlassungs- bzw. Beseitigungsansprüchen bei einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft, so der Bundesgerichtshof. Denn diese werde bei der Geltendmachung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen, die sich auf Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen der Wohnungseigentümer beziehen, vom dem jeweils anderen Wohnungseigentümer vertreten. Eine Vorbefassung der Eigentümerversammlung bedürfe es vor Klageerhebung insoweit nicht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Pforzheim, Urteil vom 26.10.2021
    [Aktenzeichen: 12 C 1055/21]
  • Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2022
    [Aktenzeichen: 11 S 135/21]
Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2024, Seite: 553
GE 2024, 553
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2024, Seite: 629
MDR 2024, 629
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2024, Seite: 415
NZM 2024, 415
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2024, Seite: 289
WuM 2024, 289

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34134 Dokument-Nr. 34134

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34134

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?