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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.09.2023
- 2-13 S 130/22 -
Klage auf Feststellung eines Sondernutzungsrechts an gemeinschaftlich genutzter Fläche muss gegen Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet sein
Beeinträchtigung des Sondernutzungsrecht durch Einrichtung eines Gehwegs
Nutzt eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Fläche als Gemeinschaftseigentum, etwa durch Einrichtung eines Gehwegs, so muss die Klage auf Feststellung eines Sondernutzungsrecht an der Fläche gegen die Gemeinschaft gerichtet sein. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Frankfurt a.M. als Berufungsinstanz im Jahr 2023 unter anderem darüber zu entscheiden, gegen wen eine Klage auf Feststellung des Bestehens eines
Wohnungseigentümergemeinschaft als richtige Beklagte
Das Landgerichts Frankfurt a. M. entschied, dass die Klage gegen die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2023
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2023, 1101/rb)
- Amtsgericht Kassel, Urteil
[Aktenzeichen: 803 C 1253/22]
Jahrgang: 2023, Seite: 1101 GE 2023, 1101 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 771 WuM 2023, 771
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Dokument-Nr. 33502
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