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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.04.2012
- 14 B 10.1750 -
Keine Befreiung vom Baumfällungsverbot bei Allergie gegen Eichenprozessionsspinner
Individueller gesundheitlicher Zustand nicht ausschlaggebend
Eine Allergie gegen die so genannten Brennhaare des Eichenprozessionsspinners berechtigt nicht zur Fällung einer durch Baumschutzverordnung geschützten Eiche. Bei einer Befreiung vom Fällungsverbot kommt es nicht auf die individuelle gesundheitliche Disposition an. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass zahlreiche Eichen in Fürth von dem Schädling befallen waren. Dessen Brennhaare lösen bei manchen Menschen Allergien aus. Ein Grundstückseigentümer, der unter einer solchen
Allergie berechtigt nicht zur Fällung der Bäume
Die gegen die Ablehnung gerichtete Klage blieb vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolglos. Das Gericht betont in seiner Entscheidung, dass eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2012
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
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Dokument-Nr. 13839
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