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alle Urteile, veröffentlicht am 30.10.2009

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.10.2009
- BVerwG 7 C 21.08 -

BVerwG: Anspruch auf Informationszugang kann trotz Vermerk „VS-Nur für den Dienstgebrauch" bestehen

Titulierung als Verschlusssache nur möglich, wenn Kenntnisnahme durch Unbefugte für Interessen der BRD nachteilig sein kann

Allein die formale Einstufung einer Information als Verschlusssache schließt einen Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes noch nicht aus. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Grundsätzlich hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist aber unter anderem dann ausgeschlossen, wenn die begehrte Information einer Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht unterliegt, die durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung) geregelt ist.Gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz verlangte der Kläger, ein Rechtsanwalt und Redakteur einer ausländerrechtlichen Fachzeitschrift, vom Auswärtigen Amt Zugang... Lesen Sie mehr

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28.10.2009
- 7 N 09.1377 -

Gewinnspielsatzung für Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele im Privatrundfunk teilweise unwirksam

Zuschauer vor wiederholter Teilnahme an Gewinnspielen zu schützen, kann nicht über Gewinnspielsatzung geregelt werden

Die von den Medienaufsichtsbehörden der Länder gemeinsam erlassenen Vorschriften über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele im Privatrundfunk sind zum Teil rechtswidrig. Mehrere Regelungen der Gewinnspielsatzung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien für sind somit unwirksam. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab damit einem Normenkontrollantrag eines in Bayern ansässigen Medienunternehmens, das einen bundesweit im Fernsehen zu empfangenden Gewinnspielsender betreibt, nur teilweise statt. In der Antragsbegründung hatte das Unternehmen die Befugnis der Landesmedienanstalten zum Erlass der Gewinnspielsatzung generell in Frage gestellt und sich auch gegen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.10.2009
- V ZR 253/08  -

BGH: DFB darf bundesweites Stadionverbot bei bloßem Verdacht auf Gewalttätigkeit aussprechen

Strafbarkeit eines Verhaltens nicht ausschlaggebend – Allein die Befürchtung von Gewalttaten aufgrund objektiver Tatsachen rechtfertigt Stadionverbot

Gegen auffällig gewordene Zuschauer von Fußballspielen darf generell ein bundesweites Stadionverbot verhängt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Am 25. März 2006 fand in der Sportstätte der Beklagten (MSV-Arena) ein Spiel der ersten Fußballbundesliga zwischen der von der Beklagten unter der Bezeichnung "MSV Duisburg" unterhaltenen Lizenzspielermannschaft und der Mannschaft des FC Bayern München statt. Der Kläger, der seinerzeit Vereinsmitglied und Inhaber von Heim- und Auswärtsdauerkarten des FC Bayern München war, nahm an dem... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.06.2009
- L 10 KN 51/06 -

Keine Witwenrente, wenn die Umstände der Heirat für eine Versorgungsehe sprechen

Unkonkrete Heiratsabsichten vor einer Erkrankung nicht von Bedeutung, um Versorgungsehe zu widerlegen

Stirbt ein Rentenversicherter innerhalb eines Jahres nach der Heirat, wird nach dem Gesetz vermutet, dass die Ehe zur Versorgung des Partners geschlossen wurde. In diesem Fall wird keine Witwenrente gewährt. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.

Der langjährige Lebenspartner einer Klägerin war an Krebs im Endstadium erkrankt, eine Chemotherapie war schon abgebrochen worden. Wegen Bettlägerigkeit musste eine Heimtrauung durchgeführt werden, ein gemeinschaftliches Testament und eine Patientenverfügung wurden geschrieben. Wenige Wochen nach der Heirat starb der Mann. Der Rentenversicherungsträger lehnte die beantragte Witwenrente ab.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.10.2009
- I ZR 65/07 - (Boris Becker / FAZ) -

BGH: FAZ durfte Foto von Boris Becker für Werbekampagne zur Markteinführung einer neuen Zeitung verwenden

Titelseite der Werbung hätte jedoch nach Erscheinen der Erstausgabe geändert werden müssen

Werbung mit der Abbildung einer prominenten Person auf dem Titelblatt einer Zeitung kann ausnahmsweise auch ohne eine diese Abbildung rechtfertigende Berichterstattung zulässig sein, wenn sie dem Zweck dient, die Öffentlichkeit über die Gestaltung und Ausrichtung einer neuen Zeitung zu informieren. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Der Kläger ist Boris Becker. Die Beklagte gibt die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung heraus. Vor dem Erscheinen der Erstausgabe am 30. September 2001 stellte sie der Fachöffentlichkeit ein Testexemplar der Zeitung vor. Dieses Testexemplar ist in der Werbekampagne zur Einführung der Zeitung vom 10. September 2001 bis zum 31. März 2002 in zusammengerollter Form – wie eine Zeitung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2009
- 16 L 1595/09 -

"Partybike"-Nutzung erfordert straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis

Partybike dient überwiegend der gewerblichen und nicht der Nutzung zu Verkehrszwecken

Für die Nutzung eines so genannten "Partybikes" auf öffentlichen Straßen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Fall wurde der Eilantrag des Antragstellers abgelehnt, der sich gegen eine Ordnungsverfügung der Stadt Düsseldorf richtete, in der ihm mit sofortiger Wirkung die Benutzung eines sogenannten "Partybikes" auf öffentlichen Verkehrsflächen untersagt worden war.Zur Begründung hatte sich die Stadt darauf berufen, dass dem Antragsteller die erforderliche... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.10.2009
- ZR 180/07 und I ZR 188/07 -

BGH: Zeitungsvertrieb über "Stumme Verkäufer" grundsätzlich zulässig

Vorgehensweise des Springer-Verlages stellt keine wettbewerbswidrige Marktstörung dar

Für Zeitungsverlage ist es grundsätzlich zulässig, den Vertrieb von Zeitungen auch über Verkaufsboxen – so genannte "Stumme Verkäufer" – vorzunehmen, aus denen Zeitungen vom Verbraucher gegen Bezahlung des Kaufpreises entnommen werden dürfen. Ein solches Vorgehen ist nicht als wettbewerbswidrig oder marktbehindernd einzustufen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Die Kläger sind Berliner Zeitungsverlage, die die "Berliner Zeitung", den "Berliner Kurier" und den "Tagesspiegel" herausgeben. Die Beklagte ist die Axel Springer AG, die in Berlin über einen Marktanteil – bezogen auf die verkauften Exemplare – von 50 % verfügt. Der Springer-Verlag plant, seine Zeitung "WELT KOMPAKT" zu einem Kaufpreis von 70 Cent auch über ungesicherte Verkaufshilfen,... Lesen Sie mehr




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