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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 10.10.2019
- 15 U 39/19 -
"Bild am Sonntag" durfte Gewinnspiel nicht mit ehemaligem "Traumschiffkapitän" bebildern
Bebilderung ohne Einwilligung des Abgebildeten unzulässig
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Zeitung "Bild am Sonntag" im Rahmen ihrer Aktion "Urlaubslotto" kein Bild des ehemaligen "Traumschiffkapitäns" verwenden durfte. Zudem muss die Zeitung für die Vorbereitung einer Zahlungsklage Auskunft über die Druckauflage am Erscheinungstag geben.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Zeitung "Bild am Sonntag" hatte ihre Leser aufgefordert, über Mehrwertdienstnummern an einem
Werbliche Nutzung stand bei Bebilderung im Vordergrund
Das Oberlandesgerichts Köln bestätigte im Kern die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Köln, wonach diese Bebilderung ohne Einwilligung des Abgebildeten unzulässig war. Im Rahmen der Einzelfallabwägung stellte das Oberlandesgericht fest, dass das
Abbildung des Schauspielers kann nicht nur als "Symbolfoto" gewertet werden
Außerdem sei mit dem
Nutzung des Bildes des Prominenten diente als Klickköder
In dem Urteil grenzte das Oberlandesgericht zu seiner früheren Entscheidung zur Veröffentlichung eines Bildes eines Satirikers ab (vgl. Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 21.02.2019 - 15 U 46/18 -). Im dortigen Fall sei - anders als hier - über die werbliche Nutzung hinaus zugleich noch ein meinungsbildender (anderer) Inhalt transportiert worden. Der vorliegende Fall sei eher der Nutzung eines Bildes eines Prominenten als
In rechtlicher Hinsicht konnte das Gericht offen lassen, ob sich die Rechtsverhältnisse der Parteien nach deutschem (§§ 22, 23 KUG) oder europäischem (Art. 6 Abs. 1 DSGVO) Recht richteten, da in beiden Fällen eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Interessen und grundrechtlich geschützten Positionen geboten sei, welche im Grundsatz zum gleichen Ergebnis führen müsse.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2019
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online (pm/kg)
- BVerfG zur Abbildung von Prominenten im öffentlichen und im privaten Raum durch die Presse
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.02.2017
[Aktenzeichen: 1 BvR 2897/14, 1 BvR 790/15 und 1 BvR 967/15]) - OLG Köln: Programmzeitschrift darf nicht ohne Grund Bild eines Prominenten mit Frage nach Krebserkrankung in Zusammenhang bringen
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 28.05.2019
[Aktenzeichen: 15 U 160/18])
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Dokument-Nr. 27973
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