wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 4. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.06.2009
L 10 KN 51/06 -

Keine Witwenrente, wenn die Umstände der Heirat für eine Versorgungsehe sprechen

Unkonkrete Heiratsabsichten vor einer Erkrankung nicht von Bedeutung, um Versorgungsehe zu widerlegen

Stirbt ein Rentenversicherter innerhalb eines Jahres nach der Heirat, wird nach dem Gesetz vermutet, dass die Ehe zur Versorgung des Partners geschlossen wurde. In diesem Fall wird keine Witwenrente gewährt. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.

Der langjährige Lebenspartner einer Klägerin war an Krebs im Endstadium erkrankt, eine Chemotherapie war schon abgebrochen worden. Wegen Bettlägerigkeit musste eine Heimtrauung durchgeführt werden, ein gemeinschaftliches Testament und eine Patientenverfügung wurden geschrieben. Wenige Wochen nach der Heirat starb der Mann. Der Rentenversicherungsträger lehnte die beantragte Witwenrente ab.

Vermutung einer Versorgungsehe kann nicht widerlegt werden

Das dagegen erhobene Gerichtsverfahren ist erfolglos geblieben. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat die Klage der Witwe abgewiesen, weil die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe nicht widerlegt worden sei. Die Umstände der Heirat sprächen gegen die behauptete Absicht der Sicherstellung einer längerfristigen Pflege. Egal seien Dauer und Intensität der Partnerschaft. Unkonkret geäußerte Heiratsabsichten schon vor der Erkrankung seien nicht von Bedeutung. Der Verstorbene hätte dann nämlich seine Witwerrente aus einer früheren Ehe verloren.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2009
Quelle: ra-online, LSG Sachsen-Anhalt

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Hochzeit | Krebs | Tod | Versorgungsehe | Witwenrente | Witwerrente

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8695 Dokument-Nr. 8695

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8695

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?