wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.10.2009
BVerwG 7 C 21.08 -

BVerwG: Anspruch auf Informationszugang kann trotz Vermerk „VS-Nur für den Dienstgebrauch" bestehen

Titulierung als Verschlusssache nur möglich, wenn Kenntnisnahme durch Unbefugte für Interessen der BRD nachteilig sein kann

Allein die formale Einstufung einer Information als Verschlusssache schließt einen Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes noch nicht aus. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Grundsätzlich hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist aber unter anderem dann ausgeschlossen, wenn die begehrte Information einer Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht unterliegt, die durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung) geregelt ist.

Leitfaden laut Auswärtigem Amt als Verschlusssache einzustufen

Gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz verlangte der Kläger, ein Rechtsanwalt und Redakteur einer ausländerrechtlichen Fachzeitschrift, vom Auswärtigen Amt Zugang zum Leitfaden Sprachnachweis des Goethe-Instituts. Der Leitfaden ist Teil des Visumhandbuchs des Auswärtigen Amtes. Er dient den deutschen Auslandsvertretungen als Arbeitshilfe. Sie müssen in Fällen des Familiennachzugs eines Ausländers vor Erteilung des Visums nachprüfen, ob der einreisewillige Ausländer die Fähigkeit besitzt, sich auf einfache Weise in Deutsch zu verständigen. Das Auswärtige Amt lehnte den Antrag mit der Begründung ab, der Leitfaden sei als Verschlusssache („VS-Nur für den Dienstgebrauch") eingestuft. Das Verwaltungsgericht wies die daraufhin erhobene Klage ab: Allein die formale Einstufung einer Information als Verschlusssache schließe den Anspruch auf Informationszugang aus. Ob die Information tatsächlich geheimhaltungsbedürftig und deshalb zu Recht als Verschlusssache eingestuft sei, sei unerheblich.

BVerwG weist Sache mangels ausreichender Prüfung an Verwaltungsgericht zurück

Das Bundesverwaltungsgericht ist dieser Auffassung nicht gefolgt: Nach dem Sinn und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes sei ein Anspruch auf Zugang zu einer bestimmten Information nur dann ausgeschlossen, wenn die Einstufung als Verschlusssache durch die dafür maßgeblichen Gründe gerechtfertigt sei. Nach dem hier einschlägigen Sicherheitsüberprüfungsgesetz und der Verschlusssachenanweisung kann eine Information dann zur Verschlusssache „Nur für den Dienstgebrauch“ bestimmt werden, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Ob derartige Gründe für den Leitfaden Sprachnachweis des Goethe-Instituts vorliegen, hätte das Verwaltungsgericht deshalb prüfen müssen. Weil dies unterblieben ist, hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2009
Quelle: ra-online, BVerwG

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8690 Dokument-Nr. 8690

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8690

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung