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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.08.2023
- XII ZB 48/23 -
BGH: Trotz Todes der Mutter ist Vaterschaftsanerkennung möglich
Zustimmungserfordernis der Mutter entfällt mit ihrem Tod
Stirbt die Mutter, so ist einer Vaterschaftsanerkennung dennoch möglich. Das Zustimmungserfordernis der Mutter gemäß § 1595 Abs. 1 BGB entfällt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2022 begehrte eine in Unterfranken wohnhafte 58-jährige Frau die Beurkundung einer
Amtsgericht und Oberlandesgericht lehnten Eintragung der Vaterschaftsanerkennung ab
Sowohl das Amtsgericht Schweinfurt als auch das Oberlandesgericht Bamberg lehnten eine Eintragung der
Bundesgerichtshof hält Vaterschaftsanerkennung für möglich
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Antragstellerin. Mit dem
Zustimmungserfordernis soll Mitwirkungsrechte der Mutter gewährleisten
Ziel des Zustimmungserfordernisses der Mutter sei die Gewährleistung ihrer Mitwirkungsrechte an der
Gewähr der biologischen Richtigkeit der Anerkennung unerheblich
Der Bundesgerichtshof hielt den Einwand, dass die
Alternative wäre aufwändiges und zeitintensives Vaterschaftsfeststellungsverfahren
Alternativ zu einer Anerkennung müsste das Kind eine aufwändiges und zeitintensives Vaterschaftsfeststellungsverfahren einleiten, so der Bundesgerichtshof. Sollte auch der Vater verstorben sein, würde die biologische Vaterschaft nicht feststellbar sein. Gerade nach dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Schweinfurt, Beschluss vom 01.12.2022
[Aktenzeichen: 5 UR III 14/22] - Keine Vaterschaftsanerkennung nach Versterben der Kindesmutter vor Erteilung ihrer Zustimmung
(Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 26.01.2023
[Aktenzeichen: 1 W 67/22])
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Dokument-Nr. 33454
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