alle Urteile, veröffentlicht am 24.09.2007
Bundesfinanzhof, Urteil vom 05.06.2007
- I R 47/06 -
BFH: Bilanzberichtigung nur bei Fehlern, die der Unternehmer bei Aufstellung der Bilanz erkennen konnte
Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes kann ein Unternehmen eine "Bilanzberichtigung" vornehmen, wenn er seine Bilanz beim Finanzamt eingereicht hat, diese Bilanz aber inhaltlich fehlerhaft ist. Dazu hat der Bundesfinanzhof wiederholt entschieden, dass allein die objektive Unrichtigkeit einer Bilanz deren Berichtigung nicht rechtfertigt; eine Bilanzberichtigung setzt vielmehr voraus, dass der Unternehmer bei der Aufstellung der Bilanz den Fehler hätte erkennen können. Daran hat der Bundesfinanzhof auch in diesem Fall festgehalten.
Im konkreten Fall hatte eine Sparkasse in ihrer Bilanz eine Rückstellung für künftige Beihilfeleistungen an ihre pensionierten Mitarbeiter gebildet, die das Finanzamt nicht anerkannt hatte. Noch während über diese Frage gestritten wurde, erging ein Urteil des Bundesfinanzhofs, nach dem sowohl für eine solche Leistungsverpflichtung gegenüber Pensionären als auch für entsprechende künftige Leistungen an aktive Beschäftigte eine Rückstellung zu bilden ist. Daraufhin erweiterte die Sparkasse ihr Begehren dahin, dass sie nicht nur die zunächst gebildete, sondern darüber hinaus eine weitere Rückstellung für künftige Beihilfezahlungen an aktive Mitarbeiter berücksichtigt wissen wollte.... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.06.2007
- L 2 U 16/06 -
Inlineskate-Unfall: Unfallschutz bei Ausweichmanöver
Ausweichmanöver war Rettungshandlung
Wenn ein Inline-Skater ein Ausweichmanöver durchführt, um andere vor einem Unfall zu bewahren und dabei selbst verletzt wird oder sogar zu Tode kommt, haftet die gesetzliche Unfallversicherung. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Im Fall klagte die Witwe eines an den Folgen eines Inlineskate-Unfalls verstorbenen Inlineskaters. Dieser war im September 2002 mit seinen Inlineskates auf einem 2,40 m breiten Radweg unterwegs. Er trug keinen Schutzhelm und keine Schutzausrüstung. Nach einer längeren gefällelosen Geraden gelangte er zu einer abschüssigen Gefällstrecke. Wegen des Höhenunterschieds war die Einsicht in... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 23.05.2007
- 163 C 8127/07 -
Autoverkauf übers Internet: Falsche Anpreisung kann teuer werden
Auto mit erheblichen Mängeln als "in sehr gutem Zustand" angeboten - Verkäufer muss Reiskosten tragen
Ein Verkäufer, der im Internet ein Auto mit der falschen Beschreibung "in einem sehr guten Zustand" anbietet, muss dem heran gereisten Interessenten die Reisekosten erstatten. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mann aus München (Beklagter) ein Auto im Internet zum Verkauf angeboten. Er pries das Fahrzeug als in einem sehr guten Zustand, unfallfrei und voll fahrbereit an. Ein potentieller Käufer aus Düsseldorf (Kläger) interessierte sich für das Auto und fuhr deshalb extra nach München, um es sich vor Ort und Stelle anzusehen. Dort stellte er erhebliche Mängel... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.09.2007
- 3 A 10390/07.OVG -
Polizeibeamter, der sich Behördenrabatte verschafft, aus dem Dienst entfernt
Ein Polizeibeamter, der u. a. Privatfahrzeuge unter Inanspruchnahme von Behördenrabatten erwirbt sowie darüber hinaus vielfach gegen die Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung verstößt, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Polizeibeamte war bei einem rheinland-pfälzischen Polizeipräsidium u.a. für die Beschaffung von Dienstfahrzeugen zuständig. Unter Inanspruchnahme erheblicher Behördenrabatte erwarb er zur privaten Nutzung zwei Pkws, Motorradkleidung, Autoreifen, ein Laptop sowie ISDN-Anlagen. Die Bestellungen erfolgten jeweils auf Rechnungen des Polizeipräsidiums, die der Beamte - teilweise mit... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 08.01.2007
- 424 C 22865/06 -
Wiesengutschein für den Hausmeister kann im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden
Die spätere Beklagte hatte von den späteren Klägern eine Wohnung in einem größeren Anwesen angemietet. Im Jahr 2005 gaben die Kläger dem für sie tätigen Hausmeister einen Gutschein für ein halbes Wiesenhähnchen und für eine Maß Bier für das Oktoberfest. Die beiden Gutscheine hatten zusammen einen Wert von 15,10 Euro. In der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2005 legten die Kläger diese Kosten auf die Mieter um. Die Beklagte bemängelte dies und weigerte sich, dies zu bezahlen.
Die Kläger erhoben Klage vor dem Amtsgericht München und bekamen Recht: Wiesengutscheine stellen eine arbeitsrechtliche Sonderzahlung oder Gratifikation dar und seien daher zu den geldwerten Leistungen des Eigentümers an den Hauswart zu rechnen. Die Grenze der Umlagefähigkeit der Leistungen bilde der im Betriebskostenrecht geltende Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Der Maßstab sei... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 21.09.2007
- 6 U 86/07, 6 U100/07 -
"RapidShare" - OLG Köln ändert vorinstanzliches Urteil
Eingrenzung der Prüfpflichten des Betreibers
Das Oberlandesgericht Köln hat den Betreibern der sog. Webhosting-Dienste www.rapidshare.de und www.rapidshare.com verboten, bestimmte Musikwerke als Datei ihres Internetangebots öffentlich zugänglich zu machen, wenn auf diesen Seiten zugleich auf eine Linksammlung verwiesen wird, mit deren Hilfe das urheberrechtlich geschützte Musikstück abgerufen werden kann.
Die Betreiber der Dienste müssen danach Sorge dafür tragen, dass urheberrechtlich geschützte Werke von ihrem Server entfernt werden und Urheberrechtsverletzungen nicht fortgesetzt werden können, sobald sie von konkreten Rechtsverletzungen erfahren. Die Verwertungsgesellschaft für musikalische Nutzungsrechte (GEMA) hatte den Seitenbetreibern in den hier zu entscheidenden Fällen angezeigt,... Lesen Sie mehr
Landgericht Görlitz, Urteil vom 15.12.2006
- 2 S 39/06 -
Vermieter muss Kosten für Zwischenablesung tragen
Kosten für Zwischenablesung fallen in den Risikobereich des Vermieters
Ein Vermieter darf die Kosten einer Zwischenablesung für Geräte zur Verkaufserfassung für Wärme und Warmwasser nicht als Betriebskosten oder in Form einer sog. "Nutzerwechselgebühr" auf den Mieter umlegen. Dies hat das Landgericht Görlitz entschieden.
Im Fall stritten eine Mieterin und ein Vermieter darum, ob der Vermieter die Kosten der Zwischenablesung von Geräten zur Verbrauchserfassung für Wärme und Warmwasser als Betriebskosten oder in Form einer "Nutzerwechselgebühr" auf den Mieter umlegen kann. Die Mieterin bewohnte eine Wohnung in Görlitz. Das Mietverhältnis endete am 31.07.2003. Mit der Betriebskostenabrechnung vom 19.05.2004... Lesen Sie mehr