Werbung
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Betriebskosten“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebskosten“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 03.03.2022
- 48 C 320/20 -
Formelle Unwirksamkeit der Abrechnungsposition "Hausstrom"
Umlagefähig sind nur Stromkosten für die Beleuchtung
Die Abrechnungsposition "Hausstrom" in einer Betriebskostenabrechnung ist formell uniwirksam. Umlagefähig sind gemäß § 2 Nr. 11 BetrKV nur die Stromkosten für die Beleuchtung. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Hamburg über eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2018. Der Mieter hielt unter anderem die Abrechnungsposition "Hausstrom" für unzulässig. Der Vermieter sah dies anders und erhob schließlich Klage.Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Mieters. Die Abrechnungsposition "Hausstrom" sei formell unwirksam. Denn nach § 2 Nr. 11 BetrKV seien nur die Stromkosten für die Beleuchtung umlagefähig. Die Abrechnungsposition "Hausstrom" könne dagegen auch andere Kostenarten enthalten, wie etwa der Stromverbrauch... Lesen Sie mehr
Werbung
Landgericht Regensburg, Beschluss vom 09.02.2022
- SR StVK 768/16 -
Fernsehempfang mittels TV-SAT-Anlage muss Strafgefangenen kostenlos zur Verfügung stehen
Kein Anspruch auf kostenfreies Fernsehgerät
Strafgefangenen muss ein kostenfreier Fernsehempfang mittels TV-SAT-Anlage zur Verfügung stehen. Eine Beteiligung an den Betriebs- oder Anschaffungskosten ist unzulässig. Jedoch besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Fernsehgerät. Dies hat das Landgericht Regensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein in der Justizvollzugsanstalt Straubing einsitzender Strafgefangener sollte im 3. Quartal 2016 Betriebskostenbeiträge in Höhe von 1,50 € pro Monat wegen der Bereitstellung eines Fernsehempfangs über TV-SAT-Anlage zahlen. Dagegen wehrte sich der Strafgefangene gerichtlich.Das Landgericht Regensburg entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2021
- VIII ZR 107/20 -
BGH: Kosten der Fällung eines morschen Baums stellen umlagefähige Betriebskosten dar
Vorliegen von Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV
Die Kosten der Fällung eines morschen Baums sind als Gartenpflegekosten im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV als Betriebskosten umlagefähig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2015 musste eine seit über 40 Jahre in einer Wohnanlage in Niedersachsen stehende Birke gefällt werden, weil der Baum morsch und nicht mehr standfest war. Die Kosten für die Fällung legte die Vermieterin in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015 anteilig auf die Mieter um. Eine der Mieterinnen war damit nicht einverstanden,... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Neubrandenburg, Urteil vom 17.09.2021
- 103 C 432/21 -
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot bei erstmaliger Beauftragung einer Reinigungsfirma
Bisherige, unbeanstandete Reinigung durch Wohnungsmieter
Wurde die Reinigung des Wohnhauses bisher ohne Beanstandungen durch die Mieter selbst ausgeführt, so ist die Umlegung der Kosten für die Beauftragung einer Reinigungsfirma wegen Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot aus § 556 Abs. 3 BGB unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter in einem Wohnhaus in Mecklenburg-Vorpommern die Kosten für die Beauftragung einer Reinigungsfirma übernehmen. Zuvor hatten die Mieter die Reinigung selbst ausgeführt. Dies wurde von der Vermieterin auch niemals beanstandet. Einer der Mieter weigerte sich die Kosten zu übernehmen und wurde daher von der Vermieterin gerichtlich in Anspruch genommen.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 21.05.2021
- 202 C 181/20 -
Kosten für vorbeugende Reinigung von Wasserrohren nicht als Betriebskosten auf Mieter umlegbar
Kein Vorliegen laufender Kosten
Die Kosten für die vorbeugende Reinigung von Wasserohren können nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Sie stellen keine laufenden Kosten dar. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags ab den Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen über die Umlagefähigkeit der Kosten für die vorbeugende Reinigung von Wasserrohren.Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied, dass eine vorbeugende Reinigung von Wasserrohren technisch allenfalls in so langen Zeitabständen erforderlich... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 16.09.2021
- 8 C 85/21 -
Umlage der Kosten für Wachschutz als sonstige Betriebskosten wegen Aktivität der linksradikalen Szene
Umlage muss mietvertraglich vereinbart sein
Die Kosten für einen Wachschutz können als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Wohnung in einem Hotspot der linksradikalen Szene liegt. Voraussetzung ist aber, dass die Umlage mietvertraglich vereinbart ist. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Parteien eines Wohnungsmietvertrags im Jahr 2021 unter anderem Streit über die Umlagefähigkeit der Kosten für einen Wachdienst. Die Wohnung lag im Umfeld der als Hotspot der linksradikalen Szene bekannten Rigaer Straße in Berlin. Aus diesem Grund sah es die Vermieterin als notwendig an, einen Wachdienst zu beauftragen. Die Umlage der... Lesen Sie mehr
Landgericht Hanau, Beschluss vom 30.12.2020
- 2 S 123/19 -
Wohnungsmieter muss hohe Betriebskosten wegen Wasserverlustes durch defekten Spülkasten zahlen
Mieter hätte erhöhten Wasserverbrauch bemerken müssen
Kommt es wegen eines defekten Spülkastens zu einem Wasserverlust, muss der Wohnungsmieter die daraus entstehenden erhöhten Betriebskosten grundsätzlich zahlen. Denn von einem Mieter kann erwartet werden, den erhöhten Wasserverbrauch zu bemerken und dementsprechend tätig zu werden. Dies hat das Landgericht Hanau entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Defektes am Spülkasten der Toilette einer Wohnung in Hessen kam es im Jahr 2016 zu einem erhöhten Wasserverbrauch. Die Betriebskostenabrechnung wies daher einen Zahlungsbetrag in Höhe von ca. 1.800,00 EUR auf. Die Mieterin der Wohnung weigerte sich den Betrag zu zahlen. Sie gab an, wegen ihrer überwiegenden Abwesenheit den... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 27.05.2021
- 31 C 295/19 -
Umlage der Reinigungskosten für Treppenhaus trotz Nutzung nur der Kellertreppe
Nach tatsächlicher Nutzung differenzierende Umlage nicht praktikabel
Die Kosten für die Reinigung des Treppenhauses sind auch dann auf einen Wohnungsmieter anteilig umzulegen, wenn dieser nur die Kellertreppe nutzt. Eine nach der tatsächlichen Nutzung differenzierende Umlage ist nicht praktikabel. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Vermieter einer Wohnung in Brandenburg im Jahr 2019 gegen seine Mieter unter anderem auf Zahlung noch offener Betriebskosten. Die Mieter weigerten sich unter anderem sich anteilig an den Kosten für die Reinigung des Treppenhauses zu beteiligen. Sie führten an, lediglich die Kellertreppe zu nutzen.Das Amtsgericht Brandenburg... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.04.2021
- 67 S 335/20 -
Keine Umlegbarkeit der Kosten der Anmietung eines Rauchmelders als Betriebskosten
Wartungskosten sind umlagefähig
Die Kosten für die Anmietung eines Rauchmelders sind nicht als Betriebskosten auf den Wohnungsmieter umlegbar. Umlagefähig sind dagegen die Wartungskosten. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin sollten nach der Betriebskostenabrechnung von November 2019 unter anderem die Kosten für die Anmietung und Wartung der Rauchmelder in Höhe von insgesamt 21,68 € zahlen. Die Mieter hielten die Kosten für nicht umlagefähig und verlangten daher den mittels Lastschrifteinzugs eingezogenen Betrag zurück. Da sich... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 19.11.2020
- 31 S 3302/20 -
Baumfällkosten sind als Betriebskosten umlagefähig
Baumfällkosten stellen Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung dar
Zur "Gartenpflege" im Sinne des § 2 Nr. 10 BetrKV gehöre auch das Fällen eines kranken, morschen oder abgestorbenen Baumes, so das Landgericht München I. Die hierfür erforderlichen Kosten seien daher im Mietverhältnis als Betriebskosten umlagefähig. Dies gelte unabhängig davon, ob eine Ersatzbepflanzung erfolge oder nicht.
Die Parteien stritten in erster Instanz über die Umlagefähigkeit der in der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 aufgeführten Kosten für das Fällen zweier abgestorbenen Ebereschen, das Fällen einer absterbenden Kirsche und eines Goldregens, die Totholzentfernung an einer Birke und einer Esche an der Straße in Klettertechnik sowie das Laden, Abfahren und Entsorgen des Schnittguts.... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Betriebskosten“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »