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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebskosten“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 05.04.2022
- 3 U 144/20 -
Unwirksame Umlage der Kosten für kaufmännische und technische Vor-Ort-Betreuung
Verstoß gegen Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB
Die Kosten für eine kaufmännische und technische Vor-Ort-Betreuung können nicht auf Mieter umgelegt werden, da der Begriff der Vor-Ort-Betreuung unbestimmt ist und gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstößt. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Ladenfläche in einem Einkaufszentrum in Brandenburg klagte gegen die Vermieterin auf Rückzahlung geleisteter Nebenkostenvorauszahlungen in den Jahren 2014 bis 2016. Die Mieterin hielt unter anderem die Umlage der Kosten für die kaufmännische und technische Vor-Ort-Betreuung für unzulässig. Die Umlage erfolgte durch die Allgemeinen Mietbedingungen. Auf diese Kosten hatte die Mieterin insgesamt über 150.000 € gezahlt. Das Landgericht Potsdam gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2022
- VIII ZR 117/21 -
BGH: Kosten für Kontrolle der ordnungsgemäßen Mülltrennung und eventueller Nachsortierung können auf Mieter umgelegt werden
Vorliegen von Kosten der Müllbeseitigung im Sinne von § 2 Nr. 8 BetrKV
Beauftragt ein Vermieter einen externen Dienstleister zwecks Kontrolle der ordnungsgemäßen Mülltrennung und eventueller Nachsortierung, könne die Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Die Kosten sind von den Kosten der Müllbeseitigung im Sinne von § 2 Nr. 8 BetrKV umfasst. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin sollten gemäß der Betriebskostenabrechnung für 2018 anteilig unter anderem die Kosten für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Mülltrennung einschließlich der Nachsortierung in Höhe von 12,09 € tragen. Die Vermieterin hatte einen externen Dienstleister mit der Aufgabe betreut und den Kostenpunkt als "Behältermanagement"... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 27.06.2022
- 49 C 13/22 -
Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen nicht mit etwaig zu erwartenden Kostensteigerungen begründbar
Erhöhung kann mit Ergebnis der Betriebskostenabrechnung begründet werden
Eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen kann nicht mit einer etwaig zu erwartenden Kostensteigerung begründet werden. Vielmehr kommt es gemäß § 560 Abs. 4 BGB allein auf das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung an. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Hamburg über die Zulässigkeit einer Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen um ca. 45 €. Die Vermieterin hatte die Erhöhung mit einer nicht näher spezifizierten zu erwartenden Kostensteigerung begründet.Das Amtsgericht Hamburg entschied... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 17.06.2022
- 63 S 128/21 -
Umlage von Kabelgebühren auch bei Defekt des Anschlusses
Recht zur Mietminderung wegen funktionslosem Kabelanschlusses
Kabelgebühren sind auch dann auf die Mieter umlegbar, wenn der Anschluss defekt ist. Jedoch kann ein Recht zur Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB bestehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags unter anderem darüber, ob die Kabelgebühren umlagefähig seien. Hintergrund dessen war, dass die Mieterin behauptete, der Kabelanschluss sei defekt. Sie nutze ihn daher nicht und müsse auch nicht für die Gebühren aufkommen. Da die Vermieterin dies anders sah, erhob sie Klage.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.05.2022
- VIII ZR 379/20 -
BGH: Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht auf Wohnungsmieter umlegbar
Kein Vorliegen von sonstigen Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV
Die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern sind gleichzusetzen mit den Kosten für deren Erwerb und sind daher nicht auf die Mieter umlegbar. Es handelt sich bei den Mietkosten nicht um sonstige Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 2016 sollte die Mieterin einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen anteilig die Kosten für die Anmietung der Rauchwarnmelder als Betriebskosten zahlen. Darüber entbrannte in der Folgezeit vor Gericht ein Streit. Sowohl das Amtsgericht Bergheim als auch das Landgericht Köln vertraten die Ansicht, dass die Kosten für die Miete von... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 02.05.2022
- 8 U 90/21 -
Zulässige Umlage von Überwachungskosten auf Gewerbemieter
Keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB
Durch eine Klausel in den AGB eines Gewerbemietvertrags könne die Kosten für die Bewachung des Gebäudes auf die Mieter umgelegt werden, ohne dass es einer Bezifferung oder einer höhenmäßigen Begrenzung der Kosten bedarf. Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB liegt darin nicht. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin von Gewerberäumen in einem Ärztehaus in Berlin klagte im Jahr 2020 auf Rückzahlung von Betriebskosten für die Jahre 2014 bis 2016 in Höhe von über 73.000 €. Es ging dabei um die Kosten für die 24-Stunden-Bewachung des Gebäudes, welche mittels einer Klausel im Mietvertrag auf die Mieter umgelegt wurden. Die Mieterin hielt die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 03.03.2022
- 48 C 320/20 -
Formelle Unwirksamkeit der Abrechnungsposition "Hausstrom"
Umlagefähig sind nur Stromkosten für die Beleuchtung
Die Abrechnungsposition "Hausstrom" in einer Betriebskostenabrechnung ist formell uniwirksam. Umlagefähig sind gemäß § 2 Nr. 11 BetrKV nur die Stromkosten für die Beleuchtung. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Hamburg über eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2018. Der Mieter hielt unter anderem die Abrechnungsposition "Hausstrom" für unzulässig. Der Vermieter sah dies anders und erhob schließlich Klage.Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr
Landgericht Regensburg, Beschluss vom 09.02.2022
- SR StVK 768/16 -
Fernsehempfang mittels TV-SAT-Anlage muss Strafgefangenen kostenlos zur Verfügung stehen
Kein Anspruch auf kostenfreies Fernsehgerät
Strafgefangenen muss ein kostenfreier Fernsehempfang mittels TV-SAT-Anlage zur Verfügung stehen. Eine Beteiligung an den Betriebs- oder Anschaffungskosten ist unzulässig. Jedoch besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Fernsehgerät. Dies hat das Landgericht Regensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein in der Justizvollzugsanstalt Straubing einsitzender Strafgefangener sollte im 3. Quartal 2016 Betriebskostenbeiträge in Höhe von 1,50 € pro Monat wegen der Bereitstellung eines Fernsehempfangs über TV-SAT-Anlage zahlen. Dagegen wehrte sich der Strafgefangene gerichtlich.Das Landgericht Regensburg entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2021
- VIII ZR 107/20 -
BGH: Kosten der Fällung eines morschen Baums stellen umlagefähige Betriebskosten dar
Vorliegen von Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV
Die Kosten der Fällung eines morschen Baums sind als Gartenpflegekosten im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV als Betriebskosten umlagefähig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2015 musste eine seit über 40 Jahre in einer Wohnanlage in Niedersachsen stehende Birke gefällt werden, weil der Baum morsch und nicht mehr standfest war. Die Kosten für die Fällung legte die Vermieterin in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015 anteilig auf die Mieter um. Eine der Mieterinnen war damit nicht einverstanden,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neubrandenburg, Urteil vom 17.09.2021
- 103 C 432/21 -
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot bei erstmaliger Beauftragung einer Reinigungsfirma
Bisherige, unbeanstandete Reinigung durch Wohnungsmieter
Wurde die Reinigung des Wohnhauses bisher ohne Beanstandungen durch die Mieter selbst ausgeführt, so ist die Umlegung der Kosten für die Beauftragung einer Reinigungsfirma wegen Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot aus § 556 Abs. 3 BGB unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter in einem Wohnhaus in Mecklenburg-Vorpommern die Kosten für die Beauftragung einer Reinigungsfirma übernehmen. Zuvor hatten die Mieter die Reinigung selbst ausgeführt. Dies wurde von der Vermieterin auch niemals beanstandet. Einer der Mieter weigerte sich die Kosten zu übernehmen und wurde daher von der Vermieterin gerichtlich in Anspruch genommen.... Lesen Sie mehr
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