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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebskosten“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2024
- 37 C 285/23 -
Bei Unklarheit über Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale oder -vorauszahlung gilt Pauschale als vereinbart
Zweifel bei Auslegung der Formulierung gehen zu Lasten des Vermieters
Geht aus einer Formulierung in den AGB des Vermieters nicht deutlich hervor, ob Betriebskosten als Pauschale oder Vorauszahlung vereinbart sind, gehen die Zweifel gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Vermieters, so dass von einer Pauschale auszugehen ist. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung vor dem Amtsgericht Düsseldorf Streit über eine Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021. Die Vermieterin meinte, dass sowohl über die Nebenkosten als auch die Heizkosten eine Vorauszahlung vereinbart worden sei. Die Mieterin sah dies anders. Sie verwies auf den Mietvertrag, wonach nur für die Heizkosten eine Vorauszahlung vereinbart worden sei. Im Mietvertrag fand sich eine Regelung zur Miethöhe. Zunächst wurde die Netto-Miete mit 640 € angegeben. Darunter stand in einer weiteren Zeile "zzgl. Nebenkosten incl.". Ein Betrag war... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 17.01.2024
- 7 C 554/22 -
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot kann nicht mittels Bezugnahme auf Berliner Betriebskostenübersicht belegt werden
Durchschnittswerte der Übersicht bieten ersten Anhaltspunkt für unwirtschaftliches Handeln
Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot kann nicht durch die Bezugnahme auf die Berliner Betriebskostenübersicht belegt werden. Die darin enthaltenen Durchschnittswerte bieten aber einen ersten Anhaltspunkt für ein unwirtschaftliches Handeln des Vermieters. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte im Jahr 2022 die Mieterin einer Wohnung vor dem Amtsgericht Berlin-Wedding auf Rückzahlung von Betriebskosten. Sie warf der Vermieterin ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vor und verwies zur Begründung auf die Betriebskostenübersicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Berliner Betriebskostenübersicht). Die darin enthaltenen Durchschnittswerte... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom 11.12.2023
- 203 C 73/23 -
Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung ist pro Abrechnung nur einmal möglich
Nachträgliche Anpassung ausnahmsweise bei veränderten Umständen möglich
Die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung gemäß § 560 Abs. 4 BGB kann pro Abrechnung nur einmal erfolgen. Ausnahmsweise kommt eine nachträgliche Anpassung gestützt auf § 313 BGB in Betracht, wenn sich die Umstände verändern und diese zum Zeitpunkt der vorherigen Anpassung noch unbekannt waren. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in Köln rechnete die Vermieterin im April 2022 über die Heiz- und Betriebskosten ab. Zugleich erhöhte sie die Vorauszahlungen, die ab Juni 2022 gezahlt werden sollten. Im November 2022 erhöhte die Vermieterin nochmals die Heizkostenvorauszahlungen und begründete dies mit den gestiegenen... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Rheine, Urteil vom 09.05.2023
- 14 C 44/23 -
Kosten der Dichtigkeitsprüfung für Gasleitungen als Betriebskosten
Dichtigkeitsprüfung dient der Prüfung der Betriebssicherheit der Heizung
Die Kosten der Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Die Kosten dienen der Prüfung der Betriebssicherheit der Heizung im Sinne von § 2 Nr. 4a BetrKV. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung im Jahr 2023 vor dem Amtsgericht Rheine auf Rückzahlung angeblich zu viel gezahlter Betriebskosten. Es ging dabei um die Kosten der Dichtigkeitsprüfung für die Gasleitungen in Höhe von 142,80 €. Die Wohnung verfügte über eine Gasetagenheizung.Das Amtsgericht Rheine entschied gegen die Kläger. Ihnen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Besigheim, Urteil vom 27.04.2023
- 7 C 481/22 -
Bei mit Holz betriebener Heizung darf Vermieter nicht Heizkosten auf Basis fiktiver Heizölkosten abrechnen
Kein Anspruch auf Nachzahlung
Wird in einem Mietshaus die Heizung mit Holz betrieben, dürfen die Heizkosten nicht auf Basis fiktiver Heizölkosten abgerechnet werden. Ein Anspruch auf Nachzahlung besteht dann nicht. Dies hat das Amtsgericht Besigheim entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Heizung und die Warmwasserversorgung in einem Mietshaus in Baden-Württemberg wurden mit Holz betrieben. Dennoch rechnete der Vermieter für den Zeitraum September 2021 bis Mai 2022 die Heizkosten so ab, als ob Heizöl verwendet wurde. Die Mieter einer Wohnung sollten nach der Berechnung etwa 612 € nachzahlen. Da sich diese weigerten, erhob der Vermieter Klage.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Konstanz, Urteil vom 11.01.2023
- B 61 S 9/22 -
Unwirksamkeit einer AGB-Regelung zur Zahlung eines "Festbetrags" für Nebenkosten
Verstoß gegen Transparenzgebot bei gleichzeitiger Pflicht zur Vorauszahlung von Betriebskosten
Soll ein Wohnungsmieter nach den AGB neben den monatlichen Vorauszahlungen zusätzlich noch einen "Festbetrag" für die Nebenkosten zahlen, so verstößt dies gegen das Transparenzgebot. Die Regelung zur Zahlung des Festbetrags ist dann gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam. Dies hat das Landgericht Konstanz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einem Mietvertrag für eine Wohnung in Baden-Württemberg sollte der Mieter einen Betrag in Höhe von 175,33 € als Vorauszahlungen für die Nebenkosten zahlen. Zusätzlich befand sich im Mietvertrag eine Regelung, wonach für sonstige Neben- und Betriebskosten ein "monatlicher Festbetrag" in Höhe von 118,30 € zu zahlen sei. Der Mieter hielt... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 05.04.2022
- 3 U 144/20 -
Unwirksame Umlage der Kosten für kaufmännische und technische Vor-Ort-Betreuung
Verstoß gegen Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB
Die Kosten für eine kaufmännische und technische Vor-Ort-Betreuung können nicht auf Mieter umgelegt werden, da der Begriff der Vor-Ort-Betreuung unbestimmt ist und gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstößt. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Ladenfläche in einem Einkaufszentrum in Brandenburg klagte gegen die Vermieterin auf Rückzahlung geleisteter Nebenkostenvorauszahlungen in den Jahren 2014 bis 2016. Die Mieterin hielt unter anderem die Umlage der Kosten für die kaufmännische und technische Vor-Ort-Betreuung für unzulässig. Die Umlage erfolgte durch die... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2022
- VIII ZR 117/21 -
BGH: Kosten für Kontrolle der ordnungsgemäßen Mülltrennung und eventueller Nachsortierung können auf Mieter umgelegt werden
Vorliegen von Kosten der Müllbeseitigung im Sinne von § 2 Nr. 8 BetrKV
Beauftragt ein Vermieter einen externen Dienstleister zwecks Kontrolle der ordnungsgemäßen Mülltrennung und eventueller Nachsortierung, könne die Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Die Kosten sind von den Kosten der Müllbeseitigung im Sinne von § 2 Nr. 8 BetrKV umfasst. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin sollten gemäß der Betriebskostenabrechnung für 2018 anteilig unter anderem die Kosten für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Mülltrennung einschließlich der Nachsortierung in Höhe von 12,09 € tragen. Die Vermieterin hatte einen externen Dienstleister mit der Aufgabe betreut und den Kostenpunkt als "Behältermanagement"... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 27.06.2022
- 49 C 13/22 -
Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen nicht mit etwaig zu erwartenden Kostensteigerungen begründbar
Erhöhung kann mit Ergebnis der Betriebskostenabrechnung begründet werden
Eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen kann nicht mit einer etwaig zu erwartenden Kostensteigerung begründet werden. Vielmehr kommt es gemäß § 560 Abs. 4 BGB allein auf das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung an. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Hamburg über die Zulässigkeit einer Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen um ca. 45 €. Die Vermieterin hatte die Erhöhung mit einer nicht näher spezifizierten zu erwartenden Kostensteigerung begründet.Das Amtsgericht Hamburg entschied... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 17.06.2022
- 63 S 128/21 -
Umlage von Kabelgebühren auch bei Defekt des Anschlusses
Recht zur Mietminderung wegen funktionslosem Kabelanschlusses
Kabelgebühren sind auch dann auf die Mieter umlegbar, wenn der Anschluss defekt ist. Jedoch kann ein Recht zur Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB bestehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags unter anderem darüber, ob die Kabelgebühren umlagefähig seien. Hintergrund dessen war, dass die Mieterin behauptete, der Kabelanschluss sei defekt. Sie nutze ihn daher nicht und müsse auch nicht für die Gebühren aufkommen. Da die Vermieterin dies anders sah, erhob sie Klage.... Lesen Sie mehr
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