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Amtsgericht Besigheim, Urteil vom 27.04.2023
- 7 C 481/22 -
Bei mit Holz betriebener Heizung darf Vermieter nicht Heizkosten auf Basis fiktiver Heizölkosten abrechnen
Kein Anspruch auf Nachzahlung
Wird in einem Mietshaus die Heizung mit Holz betrieben, dürfen die Heizkosten nicht auf Basis fiktiver Heizölkosten abgerechnet werden. Ein Anspruch auf Nachzahlung besteht dann nicht. Dies hat das Amtsgericht Besigheim entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Heizung und die
Kein Anspruch auf Nachzahlung
Das Amtsgericht Besigheim wies die Klage zurück. Dem Vermieter stehe kein Anspruch auf die Nachzahlung zu. Die Abrechnung enthalte weder den konkreten Verhältnissen entsprechende Verbrauchswerte von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2023
Quelle: Amtsgericht Besigheim, ra-online (zt/WuM 2023, 346/rb)
Jahrgang: 2023, Seite: 346 WuM 2023, 346
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Dokument-Nr. 33137
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