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Landgericht Hildesheim, Urteil vom 09.01.2024
- 3 O 109/23 -
Verkaufsplattform haftet für fehlenden Kündigungsbutton auf Websites Dritter
Anbieter für Gestaltung der Webseite verantwortlich
Bietet ein Unternehmen Online-Abonnements exklusiv über eine von einer anderen Firma betriebene Webseite an, muss es dafür sorgen, dass die Abos auf dieser Seite per Schaltfläche kündbar sind. Das hat das Landgericht Hildesheim nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Verkaufsplattform Digistore24 entschieden. Das Unternehmen kann sich nicht darauf berufen, es sei nicht Betreiber der Webseite und daher für deren Gestaltung nicht verantwortlich.
Im Streitfall ging es um eine besondere Vertriebsform für Online-Abonnements. Die GC Ventures UG warb auf ihrer
Kein Kündigungs-Button bei Werbepartner
Bei solchen Abonnements müssen Onlineanbieter bereits seit Juli 2022 auf der
Digistore24 für Gestaltung der Website verantwortlich
Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass Digistore24 die Kündigungsmöglichkeit über eine Schaltfläche auf der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2024
Quelle: ra-online (Verbraucherzentrale Bundesverband/ab)
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Dokument-Nr. 33897
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