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alle Urteile, veröffentlicht am 31.12.2011

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 09.02.2010
- 10 U 116/09 -

OLG Stuttgart zu den Sorgfaltspflichten bei einem Silvesterfeuerwerk

Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss sicherer Standort gewählt werden – Anwohner müssen Vorsorge vor Eindringen von Feuerwerkskörpern treffen

Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss ein Platz gewählt werden, von dem aus fehlgehende Raketen aller Voraussicht nach keinen nennenswerten Schaden anrichten können. Allerdings haftet derjenige, der die Feuerwerksrakete gezündet hat, für den eingetretenen Schaden mangels Verschulden dann nicht, wenn an einem in der Nachbarschaft befindlichen Gebäude durch eine fehlgehende Feuerwerksrakete ein Brandschaden eintritt und die Gefahr des Eindringens des Feuerwerkskörpers in das Gebäude und eines dadurch ausgelösten Brandes bei aller Sorgfalt nicht erkennbar war. Dies entschied das Oberlandesgericht Stuttgart.

Der Beklagte des zugrunde liegenden Falls hatte vor dem von ihm bewohnten Haus im Alb-Donau-Kreis eine Leuchtrakete in einen Schneehaufen gesteckt und gezündet. Die Rakete stieg zunächst ca. 5 Meter gerade nach oben, schwenkte dann zur Seite und drang durch eine Spalte zwischen der mit Eternit verkleideten Außenwand und dem Blechdach in eine ca. 12 Meter entfernte Scheune, in der Stroh und Getreide gelagert waren, ein. Dort explodierte sie und setzte innerhalb kürzester Zeit das Gebäude in Brand.Die Klägerin, ein großes deutsches Versicherungsunternehmen, machte gegen den Beklagten übergegangene Ersatzansprüche von mehr als 410.000 Euro geltend.... Lesen Sie mehr

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Thüringer Oberlandesgericht Jena, Urteil vom 23.10.2007
- 5 U 146/06 -

Silvesterfeuerwerk: Tragen leicht brennbarer Kleidung führt zu Mitschuld bei Unfall

"Ungenügende" Bekleidung ist betroffener Person unmittelbar bzw. den erziehungs­berechtigten Eltern zuzurechnen

Wer bei einem Silvesterfeuerwerk leicht brennbare (synthetische) Kleidung trägt und so die Verletzungsgefahr erhöht, trägt ein Mitverschulden an einem Unfall und muss einen Teil des Schadens selbst übernehmen. Dies entschied das Thüringer Oberlandesgericht.

In der Silvesternacht 2000/2001 wurde die damals 12jährige Klägerin von einem Feuerwerkskörper, einem so genannten "Bienchen" getroffen. Nach den Herstellervorgaben sollte das "Bienchen" in einem ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Personen auf einer ebenen, nicht brennbaren Unterlage angezündet werden; hiernach sollte es sich erst drehen, dann senkrecht aufsteigen und schließlich... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 12.07.2001
- 31 S 23681/00 -

Eltern müssen Silvester-Böller vor ihren Kindern sicher verstecken

Zur elterlichen Aufsichtspflicht - Mutter musste 2.000 Mark Schmerzensgeld zahlen

Silvester-Knaller müssen sicher vor Kindern aufbewahrt werden, sonst können Eltern für die Folgen einer unsachgemäßen Knallerei verantwortlich gemacht werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein elfjähriges Mädchen ein Knalltrauma und einen vorübergehenden Gehörschaden durch Silvesterböller erlitten, die ihr ein 13-jähriger Junge nachgeworfen hatte.Das Landgericht München verurteilte die Mutter des 13-Jährigen zur Zahlung von 2.000 DM Schmerzensgeld. Sie habe ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Mutter hatte die Knaller in ihrer... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 09.07.2002
- 25 C 177/01 -

Silvesterfeuerwerk: Feuerwerk darf nur von einem Standort aus gezündet werden, von dem andere Personen oder Sachen nicht ernsthaft gefährdet werden

Bei Außerachtlassen der obliegenden Sorgfaltspflichten liegt fahrlässiges Handeln vor

Wer in der Silvesternacht auf der Straße Raketen steigen und Böller krachen lassen will, muss einen Sicherheitsabstand einhalten. Nicht nur der Feuerwerker ist zum Abstand verpflichtet, auch die Zuschauer müssen auf die notwendige Distanz achten. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor.

Im zugrunde liegenden Fall schaute sich eine Frau auf dem Gehweg stehend in der Silvesternacht 2000 / 2001 das Feuerwerk an. Dicht bei ihr stand der spätere Beklagte, der diverse Feuerwerksköper entzündete. Eine Rakete drehte sich in der Luft und traf die Frau am Rücken. Dabei entstanden in den Oberbekleidungsstücken (Top, Pullover, Jacke) Brandlöcher. Die noch sehr neuen Kleidungsstücke... Lesen Sie mehr



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