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alle Urteile, veröffentlicht am 07.12.2011

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.11.2011
- 22 CE 11.2353 -

Bayerischer VGH verneint Sperrzeitverkürzung für Diskothek

Ausreichender Lärmschutz für Allgemeinheit und Nachbarschaft für Ausnahmeregelung nicht gewährleistet

Ein Tanzlokal muss die von der Stadt festgelegten nächtlichen Sperrzeiten gemäß der Sperrzeitverordnung einhalten. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls betreibt eine Diskothek in der Bamberger Innenstadt und begehrt eine Ausnahme gemäß der Verordnung der Stadt Bamberg aus dem Jahr 2011, nach der an Werktagen eine Sperrzeit von 2 bis 6 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 4 bis 6 Uhr gilt. Für ihren Betrieb hatte sie beantragt, dass mittwochs, freitags sowie samstags und sonntags die Sperrzeit erst um 4 bzw. 5 Uhr beginnen solle. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied jedoch, dass eine Verkürzung der Sperrzeiten vorläufig nicht infrage kommt und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth bestätigt.... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.10.2011
- 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08, 2 BvR 422/08 -

BVerfG: Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung verfassungsgemäß

Vorkehrungen zum absoluten Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ausreichend

Die Neuregelung bzw. Änderung einzelner Vorschriften der Strafprozessordnung durch Art. 1 und 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 steht mit dem Grundgesetz im Einklang. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.

Mit der Neufassung des § 100 a StPO wurde der in Absatz 2 enthaltene Katalog der Anlasstaten, die Voraussetzung für eine Telekommunikationsüberwachung sind, systematisch neu geordnet; 19 Straftatbestände wurden gestrichen und mehr als 30 Straftatbestände neu aufgenommen. Ferner wurden in § 100 a Abs. 4 StPO Vorkehrungen zum Schutz privater Lebensgestaltung geschaffen. Beim Vorliegen tatsächlicher ... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Pirmasens, Urteil vom 24.07.2002
- 1 C 197/02 -

Heizöl-Sammelbestellergemeinschaft: Lieferant kann einen Besteller für einen zahlungssäumigen Mitbesteller in Anspruch nehmen

Besteht eine Gesellschaft im Sinne des § 705 BGB, so haftet jeder Gesellschafter als Gesamtschuldner

Schließen sich mehrere Personen zusammen, um durch die größere Gesamtabnahmemenge von beispielsweise Heizöl einen günstigeren Kaufpreis zu erzielen, so haftet jedes einzelne Mitglied der Bestellergemeinschaft gegenüber dem Lieferanten auf Zahlung des Gesamtkaufpreises. Dies entschied das Amtsgericht Pirmasens.

Eine Gruppe von mehreren Personen tätigte den Kauf von Heizöl als Sammelbestellung. Der Lieferant erklärte sich bereit, die Rechnungsbeträge von jedem Besteller gesondert entsprechend der jeweils bezogenen Menge einzufordern.Nachdem einer der Kunden seine Rechnung nicht bezahlte, wollte der Lieferer einen Mitbesteller als Gesamtschuldner für seine Kaufpreisforderung in Haftung nehmen.... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.12.2011
- KVR 95/10 -

BGH: Mögliches Oligopol auf Benzinmarkt muss neu verhandelt werden

Gericht hält Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der großen Mineralölgesellschaften nicht für ausgeschlossen

Die Frage, ob auf den Märkten für Benzin und Diesel ein marktbeherrschendes Oligopol der Mineralölgesellschaften Shell, Aral/BP, ConocoPhillips (Jet), ExxonMobil/Esso und Total besteht, bedarf weiterer Prüfung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Im Dezember 2008 meldete die Total Deutschland GmbH (nachfolgend: Total) das Vorhaben an, von der OMV Deutschland GmbH (nachfolgend: OMV) 59 Tankstellenbetriebe in Sachsen und Thüringen zu erwerben. Total betreibt mit mehr als 1.000 Stationen nach eigenen Angaben das viertgrößte Tankstellennetz in Deutschland. Der Schwerpunkt ihrer inländischen Aktivitäten liegt in den neuen Bundesländern.... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.12.2011
- BVerwG 6 C 39.10 -

BVerwG: Eisenbahn-Bundesamt kann Eisenbahnunternehmen zur Erteilung von Auskünften verpflichten

Deutsche Bahn AG muss Auskünfte über Verwendung von Zuschüssen Dritter erteilen

Das Eisenbahn-Bundesamt hat die DB Netz AG zu Recht zur Erteilung von Auskünften verpflichtet, um überprüfen zu können, ob das zum Konzern der Deutsche Bahn AG gehörende Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Widerspruch zu den Bestimmungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes öffentliche Gelder in den Eisenbahnverkehrsunternehmensbereich des Konzerns übergeleitet hat. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Ausweislich des Geschäftsberichts 2006 des DB Konzerns erhielten die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, die DB Netz AG, und zwei weitere Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Konzerns im Jahr 2006 Investitionszuschüsse in einer Höhe von insgesamt 3,683 Mrd. Euro, wovon auf die Klägerin 3,226 Mrd. Euro entfielen. Nach den textlichen Erläuterungen dieser Zahlen handelte es sich zum... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.10.2011
- 2 K 407/11.KO -

VG Koblenz: Entlassung eines Zeitsoldaten wegen Fernbleibens vom Dienst zulässig

Anwesenheit und Dienstleistung stellen fundamentale und zentrale Pflichten zur Gewährleistung der Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr dar

Ein Soldat auf Zeit, der aufgrund familiärer Probleme mehrfach unerlaubt dem Dienst ferngeblieben ist, kann aus der Bundeswehr entlassen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Unteroffizier mit einer Verpflichtungszeit von vier Jahren, hatte im September 2010 an mehreren Tagen seinen Dienst nicht angetreten. In einem Fall hatte er dabei den ausdrücklichen telefonischen Befehl des Kompaniefeldwebels, sofort in der Kaserne zu erscheinen, missachtet. Daraufhin hatte die Beklagte den Kläger entlassen, weil dieser wiederholt... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.01.2011
- 11 Sa 353/10 -

Nationalsozialistische Äußerung am Arbeitsplatz: "Jawohl, mein Führer" rechtfertigt keine Kündigung

Kritik am Befehlston von Mitarbeitern oder Vorgesetzten rechtfertigt nicht die Verwendung von NS-Zitaten

Ein Arbeitnehmer, der gegenüber dem Arbeitgeber oder seinen Vertretern nationalsozialistische Zitate äußert, verstößt gegen seine Pflichten als Arbeitnehmer und riskiert damit eine Abmahnung. Grund für eine sofortige Kündigung liefert ein solches Verhalten jedoch nicht. Zu diesem Schluss kam das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Im vorliegenden Fall reagierte der Bezirksleiter eines Lebensmittel-Discounters auf die Aufforderung einer Mitarbeiterin zur Nachreichung von Umsatzmeldungen mit der Äußerung: "Jawohl, mein Führer". Die Frau, die als Verkaufssekretärin im Auftrag des Verkaufsleiters gehandelt hatte, informierte daraufhin umgehend ihren Vorgesetzten. Da es nicht zum ersten Mal zu dieser Äußerung gekommen... Lesen Sie mehr




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