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Landgericht München I, Urteil vom 12.07.2001
31 S 23681/00 -

Eltern müssen Silvester-Böller vor ihren Kindern sicher verstecken

Zur elterlichen Aufsichtspflicht - Mutter musste 2.000 Mark Schmerzensgeld zahlen

Silvester-Knaller müssen sicher vor Kindern aufbewahrt werden, sonst können Eltern für die Folgen einer unsachgemäßen Knallerei verantwortlich gemacht werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein elfjähriges Mädchen ein Knalltrauma und einen vorübergehenden Gehörschaden durch Silvesterböller erlitten, die ihr ein 13-jähriger Junge nachgeworfen hatte.

Das Landgericht München verurteilte die Mutter des 13-Jährigen zur Zahlung von 2.000 DM Schmerzensgeld. Sie habe ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Mutter hatte die Knaller in ihrer Wohnung in einer Badetasche und hinter einem Werkzeugkoffer versteckt. Das Gericht war der Ansicht, dass die Mutter die Sprengkörper, die für Jugendliche unter 18 Jahren verboten waren, sicherer hätte aufbewahren müssen. Eventuell hätte sie sie sogar ganz aus der Wohnung bringen müssen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2011
Quelle: ra-online

Vorinstanz:
  • Amtsgericht München, Urteil vom 09.11.2000
    [Aktenzeichen: 213 C 20526/00]
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht | Schadensersatzrecht

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Dokument-Nr.: 3570 Dokument-Nr. 3570

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