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alle Urteile, veröffentlicht am 16.05.2011

Landgericht Hamburg, Urteil vom 05.03.2009
- 307 S 144/08 -

Vermieter dürfen für Mietvertrag keine Bearbeitungsgebühr verlangen

Klausel im Mietvertrag, die Bearbeitungsgebühr vorsieht, ist unwirksam

Das Landgericht Hamburg hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Vermieter von einem Mietinteressenten verlangt hatte, eine Bearbeitungsgebühr von 150,80 € zu bezahlen, wenn er die Wohnung mieten wolle. Als der Mieter ein Jahr später in eine andere Wohnung des gleichen Vermieters umzog, musste er erneut 174 € Bearbeitungsgebühr bezahlen. Später verlangte der Mieter dieses Geld zurück und erhob Klage.

Der Mieter bekam Recht. Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese verurteilte den Vermieter zur Rückzahlung der gezahlten Bearbeitungsgebühren. Das Landgericht Hamburg bestätigte das Urteil in der Berufung. Die entsprechende Klausel in den Mietverträgen, wonach die Mieter eine einmalige Bearbeitungsgebühr bei Vertragsschluss zu zahlen haben, sei nach § 307 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Nr. 1 BGB unwirksam.Es handele sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen werde, nicht zu vereinbaren seien und die Kläger unangemessen benachteilige. Zu den wesentlichen Grundgedanken... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 29.03.2011
- Au 1 K 10.947 -

Genmais: VG Augsburg bestätigt Vernichtung von gentechnisch veränderten Maispflanzen und Saatgut

Auch bei Unkenntnis über Verunreinigung des Saatguts ist Anordnung zur Vernichtung von Pflanzen und Saat rechtmäßig

Die Anordnung zur Vernichtung von gentechnisch verändertem Saatgut und von Maispflanzen ist auch dann rechtmäßig, wenn die Landwirte das Saatgut in Unkenntnis der Verunreinigung ausgesät haben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Augsburg

Im April 2010 hatte der beklagte Freistaat Bayern durch ein Testergebnis des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erfahren, dass in einer beim Hersteller entnommenen Probe einer Partie der Sorte PR38H20 Bestandteile der gentechnisch veränderten Linie NK 603 nachgewiesen wurden. Maispflanzen mit dieser gentechnischen Veränderung sind resistent gegen... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Beschluss vom 15.12.2010
- 14 V 2484/10 -

Kein Beweis­verwertungs­verbot: Finanzamt darf angekaufte Steuer-CD verwerten

Verwertungsverbot gilt nur für schwerwiegende Eingriffen in die Privatsphäre

Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden darf. Dies entschied der 14. Senat des Finanzgerichts Köln.

Das Gericht stützt sich in seinem Beschluss insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 09.11.2010 - Az. 2 BvR 2101/09 -). Danach sind entsprechende Informationen im Steuerstrafverfahren verwertbar und können Ermittlungen der Steuerfahndung rechtfertigen. Mit dem vorliegenden Beschluss wird erstmals von einem Finanzgericht die Verwertung angekaufter... Lesen Sie mehr

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 31.03.2011
- 22 BV 10.2367 -

Ein verkaufsoffener Sonntag ist unzulässig, wenn der als Anlass dienende Markt nur Alibifunktion hat

Markt muss Hauptgrund sein

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs hat die rechtlichen Vorraussetzung für einen verkaufsoffenen Sonntag konkretisiert. Danach darf eine Sonntagsöffnung nur stattfinden, wenn der als Anlass dienende Markt nicht nur als Alibi dient. Der Markt muss vielmehr das Hauptereignis darstellen.

Das Landratsamt München forderte mit Bescheid vom 01.04.2010 die Gemeinde Aschheim auf, eine Rechtsverordnung aufzuheben, in der sie dauerhaft für vier bestimmte Sonntage im Jahr Ausnahmen vom sonntäglichen Verkaufsverbot gemäß §§ 3, 14 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) im Rahmen der „Aschheimer Jahrmärkte“ zulassen wollte. Die „Aschheimer Jahrmärkte“ wurden in der Vergangenheit vereinzelt... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2011
- 2 S 196/10 -

Sexuelle Vergnügungen können mit Vergnügungssteuer besteuert werden

Gemeinden in Baden-Württemberg dürfen von Veranstaltern Abgaben für sexuelle Vergnügungen erheben

Der Betreiber eines Bordells darf zur Vergnügungssteuer herangezogen werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Die Steuer kann nach dem Flächenmaßstab erhoben werden. Danach sind nicht nur einzelne Zimmer, in denen die sexuellen Kontakte tatsächlich stattfinden zu besteuern, sondern auch andere Flächen, die mit dem Vergnügen untrennbar verbunden sind (z.B. Kontakthof und Café).

Die Klägerin betreibt in Leinfelden-Echterdingen ein sog. „Laufhaus“ mit 33 Zimmern, die an Prostituierte vermietet werden, einem Kontakthof mit verschiedenen Spiel- und Fernsehgeräten und einem Café. Die Stadt Leinfelden-Echterdingen erhebt seit 01.01.2008 von den Unternehmen, die bestimmte Vergnügungen mit sexuellem Hintergrund veranstalten, Vergnügungssteuer, darunter auch für die... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 25.03.2011
- 12 K 2057/10 Kg -

Berücksichtigung behinderungsbedingter Betreuungsleistungen der Eltern

Zur Abzweigung von Kindergeld durch Kommunen

Das Finanzgericht Münster hat weitere Grundsätze aufgestellt, wann Kommunen, die Sozialleistungen an behinderte Kinder erbringen, berechtigt sind, im Wege der Abzweigung anstelle der Eltern die Zahlung des Kindergeldes an sich selbst zu verlangen. Danach ist den Eltern das Kindergeld zu belassen, sofern sie selbst für ihr behindertes Kind Aufwendungen zumindest in Höhe des monatlichen Kindergeldes erbringen. In die Berechnung seien - so das Gericht - auch deren eigene Betreuungsleistungen für das Kind einzubeziehen. Dies setze aber voraus, dass die Notwendigkeit der Betreuung und deren Durchführung nicht nur pauschal behauptet, sondern konkret dargelegt und glaubhaft gemacht würden.

Im Streitfall bezog eine Mutter für ihren volljährigen schwerbehinderten Sohn, der in ihrem Haushalt lebt, Kindergeld. Die Kommune zahlte an den Sohn fortlaufend Grundsicherungsleistungen. Aus diesem Grunde beanspruchte sie die Zahlung des Kindergeldes an sich (sog. Abzweigung). Die Mutter hielt dem entgegen, dass sie selbst erhebliche Aufwendungen für ihren Sohn trage. Aufgrund der... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.11.2010
- IV ZR 248/08 -

BGH: Teilkaskoversicherung zahlt nicht bei mutwilligen Zerstörungen durch frustrierten Dieb

Teilkasko deckt Schäden durch Diebstahl, nicht aber durch mutwillige Sachbeschädigung ab

Kraftfahrzeug-Teilkaskoversicherungen decken nicht Schäden aufgrund mut- oder böswilligen Verhaltens Dritter ab. Dies folgt aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Danach sind lediglich Diebstahlsschäden vom Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung umfasst. Nur die Vollkaskoversicherung erkennt "darüber hinaus" durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen verursachte Schäden ausdrücklich als ersatzfähig an.

Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung unter Verweis auf die zwischen Fahrzeughalter und seiner Teilkaskoversicherung vereinbarten AKB. Der darin enthaltenen Formulierung "durch Entwendung" sei bei sinn- und zweckgerichteter Auslegung zu entnehmen, dass es nicht um einen Schaden gehen dürfe, der lediglich anlässlich einer versuchten Entwendung entstanden sei. Vielmehr müsse... Lesen Sie mehr




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