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Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 29.03.2011
- Au 1 K 10.947 -
Genmais: VG Augsburg bestätigt Vernichtung von gentechnisch veränderten Maispflanzen und Saatgut
Auch bei Unkenntnis über Verunreinigung des Saatguts ist Anordnung zur Vernichtung von Pflanzen und Saat rechtmäßig
Die Anordnung zur Vernichtung von gentechnisch verändertem Saatgut und von Maispflanzen ist auch dann rechtmäßig, wenn die Landwirte das Saatgut in Unkenntnis der Verunreinigung ausgesät haben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Augsburg
Im April 2010 hatte der beklagte Freistaat Bayern durch ein Testergebnis des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erfahren, dass in einer beim Hersteller entnommenen Probe einer Partie der Sorte PR38H20 Bestandteile der
Landwirte kommen Anordnung zur Vernichtung von Pflanzen und Saatgutes nach, begehrten aber Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung
In der Folge ordnete die Regierung von Oberbayern in zahlreichen Fällen die Vernichtung der Maispflanzen und des Saatguts an. Die Kläger und andere betroffene Landwirte kamen der Anordnung zunächst nach, begehrten aber im Anschluss von den Verwaltungsgerichten die Feststellung, dass die Anordnung rechtswidrig war. Allein beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg wurden über 50 Klagen anhängig gemacht, um eine Klärung der Rechtslage im Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche und die Gefahr einer Wiederholung in ähnlichen Fällen herbeizuführen.
Sofortige Vernichtung der Pflanzen und des Saatguts erforderlich und angemessen
Die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vernichtung der Maispflanzen und des Saatguts wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg nach der heutigen mündlichen Verhandlung bestätigt. Es sei davon auszugehen, dass das von den Klägern ausgesäte Saatgut mit Körnern der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Augsburg/ra-online
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Dokument-Nr. 11630
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