wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 20.03.2009

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2009
- 4 AZR 64/08 -

Tarifvertrag darf Bonuszahlung nur für Verdi-Mitglieder vorsehen

BAG zur Zulässigkeit "einfacher Differenzierungsklauseln" im Tarifvertrag

In Tarifverträgen können Gewerkschaften und Arbeitgeber vereinbaren, dass nur Mitglieder einer Gewerkschaft eine bestimmte Leistung erhalten sollen. Eine solche Differenzierung kann zulässig, entschied das Bundesarbeitsgericht im Falle einer Pflegerin, die bei der Arbeiterwohlfahrt (Awo) arbeitet und nicht in der Gewerkschaft ist. Im Tarifvertrag zwischen Awo und Verdi war eine jährliche Sonderzahlung von 535,00 € brutto nur für Verdi-Mitglieder vereinbart. Die Richter sahen diese Vereinbarung als zulässig an, denn die Klausel übe keinen "unzulässigen Druck" auf nichtorganisierte Arbeitnehmer aus, einer Gewerkschaft beizutreten . Der Betrag, der hier als Sonderzahlung vereinbart worden sei, sei zu gering.

Nicht wenige Tarifverträge enthalten in unterschiedlichen Formen Regelungen, die nur Mitgliedern der tarifschließenden Gewerkschaft Rechte einräumen sollen (sog. Differenzierungsklausel). Zwei Grundmodelle lassen sich unterscheiden: Zunächst die Regelungen („qualifizierte Differenzierungsklauseln“), die auf die individualrechtlichen Gestaltungsbefugnisse des Arbeitgebers einwirken wollen, indem sie auf verschiedene Weise sicherzustellen versuchen, dass im Ergebnis dem gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter in jedem Falle mehr zusteht als demjenigen, der nicht Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ist; weniger weit gehen sog. einfache Differenzierungsklauseln,... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.03.2009
- KZR 82/07 -

BGH bestätigt Missbrauchsvorwurf gegen Lufthansa bei Reisestellenkarten

Marktbeherrschende Stellung

Die Deutsche Lufthansa AG (Lufthansa) darf Kreditkartenunternehmen nicht die Erlaubnis verweigern, in Kartenabrechnungen die Umsatzsteuer auf ihre Flugleistungen auszuweisen. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

Die Klägerin bietet eine Reisestellenkarte ("Lodge Card") mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit an. Reisestellenkarten sind Unternehmenskreditkarten, die zur bargeldlosen Bezahlung von Flug- oder Bahnreisen bei einem Reisebüro hinterlegt werden. Reisestellenkarten mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit weisen außerdem – anders als übliche Kreditkarten – auch die im jeweiligen Reisepreis enthaltene... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.03.2009
- 1 ABR 87/07 -

Betriebsrat hat nur in bestimmten Fällen ein Mitbestimmungsrecht bei Verschwiegenheitserklärungen

Bundesarbeitsgericht weist sogenannten Globalantrag ab

Der Betriebsrat darf bei einer Verschwiegenheitsverpflichtung nur mitbestimmen, wenn sie sich auf das Ordnungsverhalten der Mitarbeiter bezieht und ihr Inhalt nicht schon gesetzlich geregelt ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Das Verlangen des Arbeitgebers nach der Abgabe inhaltlich standardisierter Erklärungen, in denen sich Arbeitnehmer zum Stillschweigen über bestimmte betriebliche Vorgänge verpflichten, unterliegt nicht in jedem Fall der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Diese kommt in Betracht, wenn sich die Verschwiegenheitspflicht auf das sog. Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.01.2009
- 1 BvR 2982/07 -

Krankenkassen müssen nur Hälfte bei künstlicher Befruchtung zahlen

50 prozentiger Kostenzuschuss der Krankenkassen für künstliche Befruchtung verfassungsgemäß

Eine künstliche Befruchtung ist keine medizinisch notwendige Behandlung einer Krankheit, die die gesetzlichen Kassen per Gesetz übernehmen müssen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Daher ist es auch mit dem Grundgesetz vereinbar, dass gesetzliche Krankenkassen seit dem 1. Januar 2004 nur die Hälfte der Kosten zahlen. Geklagt hatte ein Paar aus Baden-Württemberg, das auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen kann.

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die seit dem 1. Januar 2004 geltende Begrenzung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei medizinischen Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft ( künstliche Befruchtung) auf einen Zuschuss von 50 %. Nach dem bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Recht hatten die Krankenkassen die Kosten solcher Maßnahmen voll zu tragen. Das... Lesen Sie mehr

Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2009
- 9 S 1413/08 -

Physiotherapeuten sind zur selbständigen Berufsausübung auch ohne ärztliche Verordnung befugt

Physiotherapeuten bedürfen auch für selbständige Behandlungen in ihrem Berufsfeld keiner ärztlichen Verordnung. Eine Heilpraktikererlaubnis kann ihnen aber nur erteilt werden, wenn sie die hierfür allgemein vorgeschriebene Prüfung erfolgreich ablegen. Eine auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkte Heilpraktikerlaubnis lässt das Heilpraktikergesetz nicht zu. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Damit war die Berufung des beklagten Landes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart teilweise erfolgreich, mit dem das Land verurteilt worden war, einem staatlich geprüften Physiotherapeuten (Kläger) ohne weitere Eignungsprüfung eine gegenständlich beschränkte Heilpraktikererlaubnis zu erteilen.

Der Kläger hatte aber insoweit mit seiner Klage Erfolg, als er auch ohne ärztliche Verschreibung in seinem Tätigkeitsfeld physiotherapeutisch tätig werden darf, ohne dabei gegen das Heilpraktikergesetz zu verstoßen. Der VGH war der Auffassung, dass eine vorherige ärztliche Verschreibung nur im Leistungsrecht der Krankenkassen, nicht aber im Berufsrecht der Physiotherapeuten erforderlich... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 18.03.2009
- 14 A 126/08 -

Mutter kann nach einer Ehescheidung nicht den Vornamen der Tochter von "Susan" in "Julia" ändern lassen

Zum Namensrecht bei sog. "Scheidungshalbwaisen"

Die Änderung eines Vornamens ist nur möglich, wenn es einen wichtigen Grund gibt, z.B. das Wohl des Kindes. Dies musste eine Mutter erfahren, die ihr Kind von "Susan" in "Julia" umbenennen wollte.

Die Klägerin wollte die Änderung des Vornamens ihrer Tochter von Susan in Julia gerichtlich durchsetzen. Sie habe bereits von Anfang an ihre Tochter Julia genannt und nur bei Ärzten und Behörden den Namen Susan benutzt. Nun wolle auch ihre Tochter Julia heißen. Der geschiedene Vater hatte der Namensänderung widersprochen. Man habe sich bereits lange vor der Geburt auf den Namen Susan... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 03.02.2009
- 23 O 249/06 -

Fitnessstudios müssen Geräte laufend kontrollieren - Hohe Sorgfaltsanforderungen

Zu den Anforderungen, die an den Betreiber eines Fitnessstudios für die Kontrolle der Trainingsgeräte zu stellen sind

Wer sich zum Training in ein professionelles Fitnessstudio begibt, darf sich darauf verlassen, dass die Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Den Studiobetreiber treffen daher hohe Kontrollanforderungen. Wird er diesen nicht gerecht, so haftet er seinen Kunden für Schäden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor. Die Richter verurteilten den Betreiber eines Sportstudios zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld an einen seiner Kunden, der erheblich verletzt worden war, als ein Stahlseil riss und er von einer Metallstange am Kopf getroffen wurde. Bei ausreichender Kontrolle hätte der Beklagte erkennen können, dass das Seil schadhaft war.

Der Kläger besuchte regelmäßig das Fitnessstudio des Beklagten. Eines Tages tat er aber zu viel des Guten und legte 90 kg zum Ziehen auf einem Rückenzuggerät auf. Dem hielt das Stahlseil, an dem die Gewichte hingen, nicht stand: Es riss, die Gewichte krachten herunter und der Kläger wurde von der metallenen Querstange am Kopf getroffen. Er erlitt eine klaffende Kopfplatzwunde und eine... Lesen Sie mehr




Werbung