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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.12.2023
- L 16 KR 196/23 -
Keine Kostenerstattung für Augen OP in türkischer Privatklinik
Augen-OP im Ausland kann nicht als Notfallbehandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung qualifiziert werden
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die operative Therapie eines grauen Stars im Ausland nicht als Notfallbehandlung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung qualifiziert werden kann.
Geklagt hatte eine türkischstämmige Frau aus Niedersachsen, die seit dem Jahr 2015 an einem beginnenden Katarakt (grauer Star) der Augen litt. Während eines Urlaubs in der Türkei im Jahre 2019 ließ sie an beiden Augen eine Linsenoperation in einer
Grauer Star ist schleichende Erkrankung und kein Notfall
Das LSG hat die Rechtsauffassung der Krankenkasse bestätigt. Der Anspruch scheitere schon deshalb, weil die Klägerin sich als Privatpatientin in einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2024
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33624
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