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alle Urteile, veröffentlicht am 20.04.2009

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 09.04.2009
- 20 L 308/09 -

Behörde kann Versammlung aus Sicherheitsgründen und zum Schutz von Rechten Dritter auf anderen Platz verlegen

Veranstaltung der "Bürgerbewegung pro Köln e.V." darf nicht auf dem Roncalliplatz stattfinden

Die für den 9. Mai 2009 von der Bürgerbewegung pro Köln angemeldete Veranstaltung "Nein zur Islamisierung Europas - Nein zur Kölner Groß-Moschee" darf nicht auf dem Roncalliplatz, sondern nur auf dem Barmer Platz im rechtsrheinischen Köln-Deutz stattfinden. Den Antrag von pro Köln gegen eine entsprechende Auflage des Polizeipräsidiums Köln lehnte das Verwaltungsgericht Köln ab.

Das Polizeipräsidium hatte die Anmeldung am 13. Februar 2009 bestätigt, jedoch die Auflage erteilt, dass die Versammlung aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Rechte unbeteiligter Dritter nicht auf dem Roncalliplatz, sondern auf dem Barmer Platz in Köln-Deutz durchzuführen sei. Einen anderen Veranstaltungsort als den Roncalliplatz hatte die „Bürgerbewegung pro Köln e.V.“ abgelehnt. Der gegen die polizeiliche Auflage gerichtete Eilantrag blieb beim Verwaltungsgericht ohne Erfolg.In der Begründung ihres Beschlusses teilen die Richter die Gefährdungseinschätzung des Polizeipräsidiums, die maßgeblich auf Erfahrungen beruht, die... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.10.2008
- 6 Sa 1025/07 -

Gehaltspfändung: Bewertung des Sachbezugs "Privatnutzung eines Firmenwagens"

Auf Steuervorschriften kann Bezug genommen werden

Bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens ist das in Geld gezahlte Einkommen mit dem geldwerten Vorteil der Privatnutzung des vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeugs zusammenzurechnen. Die Privatnutzung eines Firmenwagens stellt keinen unpfändbaren Bezug im Sinne von § 850 a ZPO dar. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.

Hintergrund des Rechtsstreits war ein Streit um die Berücksichtigung des einem Mitarbeiter (Insolvenzschuldner) arbeitsvertraglich zustehenden Sachbezugs der Privatnutzung eines Firmenwagens. Nach dem Arbeitsvertrag hatte der Mitarbeiter einen Anspruch auf ein monatliches Nettogehalt von € 1.000,00 und die Überlassung eines Firmenwagens auch zur privaten Nutzung. Der Arbeitgeber... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 01.04.2009
- 262 C 1373/09  (falsch: 262 C 1337/09) -

Landausflug auf Kreuzfahrt: Die in den Vertragsunterlagen angekündigte Reiseroute muss eingehalten werden

Stockholm sehen - oder nicht

Ist bei einer achttägigen Ostseekreuzfahrt das Anlaufen des Hafens von Stockholm mit einem 17-stündigen Aufenthalt vorgesehen und wird dieses Versprechen nicht eingehalten, kann der Reisende den Reisepreis um 25 Prozent mindern. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Die späteren Kläger buchten bei einem Reiseunternehmen für die Zeit vom 03.08.08 bis zum 10.08.08 eine achttägige Ostseekreuzfahrt. Die Reise führte von Kiel über Visby, Tallinn, St. Petersburg, Stockholm und Kopenhagen wieder zurück nach Kiel. Der Reiseverlauf sah vor, dass in Stockholm nach Durchquerung der so genannten Schären-Inselgruppe auch der Stadthafen von Stockholm angelaufen... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 13.02.2009
- S 1 SO 5396/08 -

Kein Anspruch auf Sozialhilfe über den Tod hinaus

Sozialhilfe ist ein höchstpersönlicher Anspruch

Nach dem Tod hat ein Sozialhilfeempfänger keinen Anspruch mehr auf Leistungen. Dies zeigt eine Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe.

Aufwendungen für eine mietvertraglich vereinbarte Auszugsrenovierung können zwar grundsätzlich sozialhilferechtlich berücksichtigungsfähige Kosten der Unterkunft für einen Hilfeempfänger darstellen. Stirbt jedoch der Hilfeempfänger, enden damit sowohl das Mietverhältnis als auch sein Anspruch auf Hilfeleistungen, denn ein Bedarf des Leistungsberechtigten kann nach seinem Tod naturgemäß... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 10.03.2009
- 5 K 2895/08 -

Privatdetektiv hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheines

Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe, die Gefahren ausgesetzt ist, rechtfertigt nicht Erlaubnis zur Mitführung einer Schusswaffe

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage eines Privatdetektivs gegen die Landeshauptstadt Stuttgart auf Erteilung eines Waffenscheines abgewiesen.

Der Kläger ist seit 1974 als selbstständiger Privatdetektiv tätig. Im Oktober 1976 wurde ihm erstmalig ein Waffenschein erteilt, welcher in der Folgezeit regelmäßig verlängert wurde, zuletzt bis zum Juli 2007. Seinen sodann erneuten Antrag auf Erteilung eines Waffenscheines lehnte die Stadt ab, da allein die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe, aus der sich Gefährdungen ergeben... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 09.05.2007
- 231 C 1947/07 -

Reiserücktrittversicherer muss bei verhaltensbedingter Kündigung nicht zahlen

Kündigung kam nicht unerwartet

Wird einem Arbeitnehmer nach vorherigen Abmahnungen wegen nicht ausreichender Arbeitsleistung verhaltensbedingt das Arbeitsverhältnis gekündigt, so ist dies keine für ihn unerwartete Kündigung im Rahmen der Reiserücktrittskostenversicherung. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Im zugrundeliegenden Fall war ein Arbeitnehmer wiederholt wegen unzureichender Wartungsarbeiten an Aufzügen abgemahnt worden. Der Arbeitgeber kündigte schließlich das Arbeitsverhältnis. Aus diesem Grund stornierte der Arbeitnehmer eine gebuchte Reise. Außerdem erhob er gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage. Vor dem Arbeitsgericht schloss er dann mit dem Arbeitgeber einen Vergleich,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.08.2008
- 3 U 270/07 -

Kaskoversicherung kann bei falsch berechnetem Unfallschadensersatz Zuvielzahlung nicht zurückverlangen

Versicherter durfte auf Abrechnung der Versicherung vertrauen

Wenn die Kaskoversicherung aufgrund eines Gutachtens zuviel erstattet und der Versicherte diese nicht erkennen konnte, kann sie die Zuvielerstattung nicht zurückverlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Kaskoversicherung nach einem Unfall versehentlich die höheren Wiederbeschaffungskosten für den Wagen ersetzt und nicht die tatsächlichen Reparaturkosten. Sie rechnete dem Versicherten schriftlich wie folgt ab:34.050,00 EUR Wiederbeschaffungswert abzüglich13.200,00 EUR Restwert abzüglich500,00 EUR Selbstbeteilung.... Lesen Sie mehr




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