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alle Urteile, veröffentlicht am 27.02.2009

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2009
- 3 K 1132/07 -

Lehrer können Arbeitszimmer nicht absetzen

Neuregelung des EStG 2007 zur Behandlung von Aufwendungen für Arbeitszimmer nicht verfassungswidrig

Das häusliche Arbeitszimmer ist seit einer gesetzlichen Neuregelung, die im Januar 2007 in Kraft trat, nicht mehr von der Steuer absetzbar. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte über diese Neuregelung zu entscheiden und stufte sie als ein. Die Richter wiesen daher die Klage eines Lehrer-Ehepaares ab, die ihr häusliches Arbeitszimmer von der Einkommensteuer absetzen wollten.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Nichteintragung eines Freibetrages für Arbeitszimmer - AZ - auf der Lohnsteuerkarte rechtswidrig war.Die Kläger sind beide Lehrer und nutzen in ihrem Einfamilienhaus jeweils ein AZ. In den Vorjahren hatte das Finanzamt – FA – die von den Klägern insoweit geltend gemachten Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt.Im Jahre 2006 beantragten die Kläger bei dem FA für das Jahr 2007 jeweils einen Freibetrag für ein häusliches AZ in Höhe von je 1.250.- € auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. Das wurde mit der... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.02.2009
- BVerwG 3 C 1.08 -

Entziehung der Fahrerlaubnis bei täglichem oder nahezu täglichem Cannabiskonsum

Vorherige medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nicht erforderlich

Bei täglichem oder nahezu täglichem Cannabiskonsum kann die Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung entzogen werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Der Kläger war im Februar 2005 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen; gegenüber den Polizeibeamten gab er an, seit etwa einem halben bis dreiviertel Jahr nahezu täglich Cannabis zu konsumieren. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Hiergegen wandte sich der Kläger mit der Begründung, es hätte erst durch Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens geklärt werden... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2009
- I-20 U 204/02 -

Uhrenhersteller "Rolex" unterliegt im Streit um Markenrechtsverstöße gegen ebay

Gleichartige Markenrechtsverletzungen nicht nachgewiesen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ebay nicht als Störerin für beanstandete Markenrechtsverletzungen hafte, weil es nach erfolgter Anzeige von Verstößen durch die Rolex S. A. nicht mehr zu gleichartigen Markenverletzungen gekommen sei.

Der Bundesgerichtshof hatte in dieser Sache am 19. April 2007 (vgl. BGH, Urteil v. 19.04.2007 - I ZR 35/04 -) entschieden, dass die Firma ebay-GmbH als Störerin in Betracht komme, wenn Verkäufer auf der Internetplattform Markenrechtsverstöße begehen. Die Prüfungspflichten für den Internetanbieter dürften aber nicht so überspannt werden, dass das gesamte Geschäftsmodell in Frage gestellt... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.01.2009
- 13 S 729/08 -

Keine Einbürgerung eines Analphabeten

Keine Ausnahme für Ausländer, der schon in seiner Heimatsprache Analphabet ist

Ein Ausländer, der weder lesen noch schreiben kann, kann mangels Kenntnis der deutschen Schriftsprache nicht eingebürgert werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden und damit eine dem Kläger günstige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe aufgehoben.

Der 1970 geborene Kläger - ein türkischer Staatsangehöriger - lebt seit 1989 in Deutschland. Er hat nach eigenen Angaben nie die Schule besucht und kann weder lesen noch schreiben. Seit 1993 ist er als Asylberechtigter anerkannt und im Besitz einer Niederlassungserlaubnis. Seinen Antrag auf Einbürgerung lehnten die Stadt Pforzheim und das Regierungspräsidium Karlsruhe ab, weil er nicht... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.02.2009
- BVerwG 6 C 47.07 bis 50.07 und 6 C 5.08 bis 9.08 -

Filmabgabe für Kinobetreiber in bisheriger Form verfassungswidrig

Bundesverwaltungsgericht ruft Bundesverfassungsgericht an

Die Filmförderabgabe ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verfassungswidrig. Es sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Kinobetreiber und die Videowirtschaft zur Zahlung der Sonderabgabe per Gesetz gezwungen würden, die Fernsehsender aber lediglich auf freiwilliger Basis zahlten und die Höhe des Kostenbeitrags frei aushandeln könnten. Das Bundesverwaltungsgericht setzte die Verfahren über die Klagen von insgesamt neun Kinobetreibern aus rief und das Bundesverfassungsgericht an.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich mit den Klagen von neun Kinobetreibern befasst, die sich gegen die Heranziehung zur Filmabgabe durch die Filmförderanstalt (FFA) des Bundes gewandt hatten. Die FFA, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, hat nach dem Filmförderungsgesetz die Aufgabe, den deutschen Film durch Beihilfen an die Produzenten von Filmen zu fördern. Zur Finanzierung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 23.02.2009
- 1 Ws 65/08 -

Verbotszeichen 260 der StVO verbietet nicht das Schieben und Parken von Krafträdern

Das Verbotszeichen 260 der StVO verbietet nicht das Schieben und Parken von Krafträdern. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden und einen 48-jährigen Betroffenen unter Aufhebung eines Urteils des Amtsgerichts Karlsruhe vom Februar 2008 vom Vorwurf eines fahrlässigen ordnungswidrigen Verhaltens im Straßenverkehr freigesprochen.

Der Betroffene hatte im Juli 2007 sein Kraftrad am Seeufer eines Badesees bei Karlsruhe abgestellt, obwohl dieser Verkehrsbereich durch das Verbotszeichen 260 gesperrt gewesen war. Dabei war er bis zu dem Schild mit seinem Kraftrad gefahren, hatte es von dort an bis zum Abstellplatz geschoben und es an dieser Stelle fünf bis sechs Stunden belassen. Das Amtsgericht hat dieses Verhalten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27.02.2009
- 20 U 175/06 -

Hohes Schmerzensgeld für Genickbruch nach Trampolinsprung in Indoor-Spielhalle

70 % Schadenersatz für querschnittsgelähmten Familienvater

Das Oberlandesgericht Köln hat einem 41-jährigen Familienvater Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche zugesprochen, der sich beim Besuch einer Indoor-Spielhalle nach einem missglückten Salto auf einer Trampolinanlage das Genick gebrochen hatte und seitdem querschnittgelähmt ist. Die Betreiber der Spielhalle wurden verpflichtet, sämtliche Schäden des Mannes in Höhe von 70 % zu tragen; allerdings muss der 41-Jährige sich ein eigenes Mitverschulden von 30 % anrechnen lassen, um das seine Ansprüche gekürzt werden. Über die Höhe des Schadensersatzes muss jetzt das Landgericht Köln entscheiden, im Streit stehen Beträge von mittlerweile über 1 Mio. Euro.

Der Familienvater besuchte am 02.10.2004 zusammen mit seiner Familie und einer Geburtstagsgesellschaft den Indoor-Spielplatz, der auch über eine große Trampolin-Sprunganlage mit mehreren Sprungtüchern verfügt. Die Rahmen und die Federungen der Trampoline waren mit Schaumstoffmatten abgedeckt.Auch hatte der Betreiber der Halle "Wichtige Hinweise" ausgehängt, nach denen... Lesen Sie mehr




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