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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.09.2023
- 16a D 22.2292 -
Heimliche Aufnahmen einer minderjährigen Schülerin und Fotomontage auf Erwachsenenpornografie durch Lehrer begründet Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Vorliegen eines schweren Dienstvergehens
Nimmt ein Lehrer heimlich Foto- und Videoaufnahmen einer minderjährigen Schülerin auf, wie sie nackt in ihrem Badezimmer ist, und fertigt er Fotomontagen an, in dem er ihr Gesicht auf Pornodarsteller anbringt, so begründet dies ein schweres Dienstvergehen, was seine Entlassung aus dem Dienstverhältnis nach sich ziehen kann. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 wurde vor dem Verwaltungsgericht Regensburg gegen einen
Ungeeignetheit für Lehrerberuf
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2023
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 26.09.2022
[Aktenzeichen: RN 10A DK 21.2018]
- Entfernung aus dem Beamtenverhältnis: Besitz von Kinderpornographie nicht mit Beruf des Lehrers vereinbar
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.10.2019
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 3.18 und BVerwG 2 C 4.18]) - Mitteilung sadomachistischer Phantasien gegenüber 15-jähriger Schülerin rechtfertigt Entfernung des Lehrers aus Beamtenverhältnis
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24.05.2017
[Aktenzeichen: 16a D 15.2267])
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Dokument-Nr. 33414
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