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alle Urteile, veröffentlicht am 20.06.2007

Landgericht München I, Urteil vom 13.06.2007
- 21 O 23532/06 -

Eishockeyclub Ingolstadt darf sein Panther-Logo behalten

Das Landgericht München I hat die Klage des Insolvenzverwalters einer Werbeagentur gegen den ERC Ingolstadt (Deutsche Eishockey Liga) abgewiesen. Gegenstand des Rechtsstreits ist das vom ERC Ingolstadt genutzte Panther-Logo. Auf dieses als Marke geschützte Logo - so meinte der klagende Insolvenzverwalter - habe die Werbeagentur, die es einst entwarf, Anspruch.

Deshalb machte er mit seiner Klage gegenüber dem ERC Ingolstadt Unterlassungs-, Auskunfts-, Feststellungs- und Vernichtungsansprüche geltend. Hätte die Klage Erfolg gehabt, hätte sich der ERC entweder nach einem neuen Logo umschauen oder vom Insolvenzverwalter die Nutzungsrechte am streitigen Panther-Logo nochmals erwerben müssen.Das Landgericht München I entschied nun, dass der ERC das streitgegenständliche Logo weiterhin ohne Einschränkungen verwenden darf. Die Werbeagentur habe dem ERC sowohl urheberrechtlich wie markenrechtlich ein ausschließliches, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes sowie unwiderrufliches Nutzungsrecht an dem... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 05.12.2006
- 15 K 2813/03 U -

Photovoltaikanlage: Vorsteuerabzug auch bei privater Mitbenutzung

Das Betreiben einer Photovoltaikanlage ist auch dann eine zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische Tätigkeit, wenn der mit der Anlage produzierte Solarstrom zum Teil im privaten Haushalt verbraucht wird. Dies gilt nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster auch dann, wenn für den privaten Haushalt zusätzlich Strom von einem Energieversorger bezogen wird.

Die Klägerin hatte auf dem Dach ihres Einfamilienhauses eine Photovoltaikanlage errichten lassen. Den mit der Anlage produzierten Strom verbrauchte sie zu ca. 1/3 für den eigenen Haushalt und speiste ihn im Übrigen in das Netz des örtlichen Energieversorgers ein. Für ihren Haushalt bezog die Klägerin zudem über einen gesonderten Zähler abgerechneten Strom des Energieversorgers in einem... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 20.06.2007
- 8 O 23330/05 -

Keine 10 Mio Euro Schadensersatz für Architekt Braunfels

Behauptete Rufschädigung nicht ausreichend nachvollziehbar

In einem Verfahren vor dem Landgericht München I streiten sich der Architekt Braunfels und der Freistaat Bayern um einen vom Kläger behaupteten Schadensersatzanspruch wegen wahrheitswidriger Behauptungen von Repräsentanten des Beklagten im Zusammenhang mit der Planung und Ausführung der Pinakothek der Moderne.

Der Kläger war im Rahmen der Planung und Ausführung dieses Bauvorhabens für den Beklagten als Architekt tätig.Der Kläger behauptet, durch eine Vielzahl von öffentlichen - rufschädigenden - Äußerungen seitens des Beklagten (im Rahmen der Auseinandersetzung über die Einhaltung des Kostenrahmens für den Bau) Gewinneinbußen erlitten zu haben.Nach Auffassung des Klägers... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.03.2007
- 11 Ta 217/06 -

Kündigung versehentlich weggeworfen - keine nachträgliche Kündigungsschutzklage

Landesarbeitsgericht zur nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage

Ein Arbeitnehmer, der die Kündigung versehentlich wegwirft, kann nicht nachträglich gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen. Es gilt weiterhin die 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Gegen eine Kündigung können Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen eine so genannte Kündigungsschutzklage erheben. Die Frist beginnt mit dem Tag, an welchem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugestellt wird - z.B. in den Briefkasten eingeworfen wird.Im Fall hatte ein Arbeitnehmer die Kündigung versehentlich mit Werbepost weggeworfen und versäumt, rechtzeitig die Kündigungsschutzklage zu erheben.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.05.2007
- VIII ZR 138/06  -

Keine Mieterhöhung, wenn Wohnung größer ist, als vertraglich vereinbart

Vertraglich vereinbarte Wohnfläche gilt bis zu 10 prozentiger Abweichung

Gemäß § 558 BGB kann der Vermieter vom Mieter unter bestimmten Voraussetzungen Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zu örtlichen Vergleichsmiete verlangen. Maßgebend hierfür ist insbesondere die Größe der Wohnung (§ 558 Abs. 2 Satz 1 BGB). Der Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob es für die Berechnung einer zulässigen Mieterhöhung auf die tatsächliche oder auf die im Vertrag angegebene Wohnfläche ankommt, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße die im Vertrag angegebene überschreitet.

Im vorliegenden Fall war die Wohnfläche im Mietvertrag mit 121,49 m² angegeben. Tatsächlich beträgt sie 131,80 m². Durch Schreiben vom 31. Mai 2005 verlangte der Vermieter – auf der Grundlage der tatsächlichen Wohnungsgröße – die Zustimmung der Mieterin zu einer Erhöhung der Bruttokaltmiete von 494,24 € auf 521,80 €. Die Mieterin lehnte dies ab; nach ihrer Ansicht soll es auf die im... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.06.2007
- L 2 R 142/07  -

Hohe Hürden für Beitragserstattung aus der Rentenversicherung

Kein Anspruch auf Rückzahlung bei Recht auf freiwillige Versicherung

Eine Rückerstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung ist für Selbständige nur sehr schwer möglich. Auf Antrag kann die Hälfte der Beiträge dann erstattet werden, wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht, wenn gleichzeitig kein Recht auf freiwillige Versicherung existiert und wenn seit dem Ausscheiden des Versicherten aus der Rentenversicherung zwei Jahre vergangen sind. Auf diese Rechtslage wies das Hessische Landessozialgericht in einem Urteil hin.

Im vorliegenden Fall hatte ein heute 45jähriger Selbständiger aus dem Hochtaunus-Kreis beantragt, ihm die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung in Höhe von je knapp 24.000 € zurückzuzahlen. Er sei selbständig, nicht mehr versicherungspflichtig und habe die Zweijahresfrist für die Antragstellung eingehalten. Er wolle den Auszahlungsbetrag für eine selbstgewählte... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.06.2007
- 2 AZR 94/06 -

Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer

Nach § 85 SGB IX bedarf die Kündigung des Arbeitverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Dies gilt nach § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als sechs Monate bestanden hat. Wird allerdings das Arbeitsverhältnis allein auf Veranlassung des Arbeitgebers für einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum unterbrochen, so kann sich der Arbeitgeber je nach den Umständen auf die von ihm selbst gesetzte Ursache der Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses nicht berufen. Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber sind dann anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht. Ob dies der Fall ist, beurteilt sich insbesondere nach dem Anlass und der Dauer der Unterbrechung sowie der Art der Weiterbeschäftigung.

Die schwerbehinderte Klägerin, die eine Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik absolviert hat, war zunächst auf Grund eines befristeten Arbeitsvertrags vom 10. Februar 2004 mit 18 Pflichtstunden bis zum Beginn der Sommerferien am 21. Juli 2004 an einer Schule für Lernbehinderte eingesetzt. Zu Beginn des neuen Schuljahrs am 6. September 2004 schlossen die Parteien einen unbefristeten... Lesen Sie mehr